Die Dissertation von Professor Hartmann ist ab sofort Open Access verfügbar. „Volksgesetzgebung und Grundrechte“ erörtert das Verfahren der Volksgesetzgebung, das mittlerweile alle Länder der Bundesrepublik kennen. Hartmann unternimmt in der Abhandlung den Versuch, auf den verschiedenen Stufen des Volksgesetzgebungsverfahrens jeweils zu bestimmen, ob die Bürger (grundrechtsgebunden) Staatsgewalt ausüben oder (grundrechtsberechtigt) Freiheit ausleben. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät Münster hat die Dissertation mit dem Harry-Westermann-Preis 2004 (1. Platz) ausgezeichnet. Sie können „Volksgesetzgebung und Grundrechte“ über die Internetseite des Verlags Duncker und Humblot abrufen, von überall und für Sie stets kostenlos!
Die Niedersächsische Verfassung erlaubt dem Landtag eine zügige Gesetzesberatung nur, wenn sie gründlich erfolgt und die Beteiligungsrechte der oppositionellen Abgeordneten beachtet werden (s. Hartmann/Marx, Mindestberatungsdauer parlamentarischer Gesetze: Vorgaben der Niedersächsischen Landesverfassung, NdsVBl. 2024, S. 199–205). Diese Anforderungen der Niedersächsischen Verfassung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und dem dazugehörigen Begleitgesetz verfehlt. Denn die beschleunigte Beratung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und zum Haushaltsbegleitgesetz im Haushaltsausschuss zwischen dem 19.04.2023 und dem 26.04.2023 hat das Plenum nicht durch eine der Ausschussberatung gleichende Verhandlung entschleunigt, sondern den Abgeordneten der parlamentarischen Opposition eine ausreichende Beteiligung verwehrt. Das haben Professor Hartmann und Simon Marx, ehemals Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Osnabrück, im aktuellen Heft 8 der Niedersächsischen Verwaltungsblätter zu zeigen versucht. Der Beitrag gründet auf einem Gutachten, um das die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hartmann gebeten hatte. Vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ist in diesem Zusammenhang ein Normenkontrollverfahren anhängig. Mehr.
Dass Gesetzesinitiativen innerhalb kürzester Zeit beraten und beschlossen werden, ist weder neu noch selten. Die Häufigkeit (vermeintlich) dringlicher Entwürfe und deren schneller Beratung hat jedoch merklich zugenommen. Als das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundestag Anfang Juli 2023 untersagte, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und anderer Gesetze auf die Tagesordnung zu setzen, war das Echo groß. Denn bis dahin hatte das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die innerparlamentarischen Beratungsabläufe stets Zurückhaltung geübt und dem Bundestag weitreichende Spielräume mit Blick auf die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens eingeräumt. In einem Aufsatz, der in Heft 7 der Niedersächsischen Verwaltungsblätter erschienen ist, behandeln Professor Hartmann und Simon Marx, ehemals Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Osnabrück, die Frage, wie der Konflikt zwischen dem freien Mandat der Abgeordneten und dem daraus folgenden Recht, sich mit einer Gesetzesvorlage hinlänglich zu befassen, einerseits und dem Recht des Parlaments, über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens autonom entscheiden zu können, andererseits nach niedersächsischem Verfassungsrecht zu bewältigen ist. Die Lösung liegt im innerparlamentarischen Übermaßverbot. Der Beitrag gründet auf einem Gutachten, um das die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hartmann gebeten hatte. Vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ist in diesem Zusammenhang ein Normenkontrollverfahren anhängig. Mehr.
Im Sommersemester 2024 bot der Lehrstuhl eine zweitägige Exkursion nach Berlin und Potsdam an. Regensburger Studierende erhielten die Gelegenheit, Berufsbilder im Öffentlichen Recht kennenzulernen. Inhaltlich ging es insbesondere um den Klimawandel und dessen rechtliche Folgen, auch im Baurecht. Die Reise führte uns zum Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und zu der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte. Die Exkursion fand im Rahmen einer Konversationsübung im Schwerpunktbereich statt. Die Einzelheiten der Exkursion, die großzügige Unterstützung durch die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, Dombert Rechtsanwälte und den BDI erfahren hat, entnehmen Sie bitte unserem Reisebericht.
Soldatinnen und Soldaten prägen das Bild der Bundeswehr in der Öffentlichkeit. Sie müssen für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Was folgt daraus für ihr Verhalten in privaten Chatgruppen? Diese und andere Fragen stellen sich im Rahmen einer Original-Semesterabschlussklausur zum Allgemeinen Verwaltungsrecht. Das Rechtsgebiet ist in Regensburg Gegenstand der Vorlesung Verwaltungsrecht I, die Professor Hartmann in diesem Semester anbietet. Die Fallbearbeitung, die Hartmann gemeinsam mit Lisa Horstmann, ehemalige Wissenschaftliche Mitarbeiterin, verfasst hat, ist im aktuellen Heft der Ausbildungszeitschrift Juristische Schulung (JuS) erschienen. Aus dem Netz der Universität Regensburg ist JuS 2024, S. 341—346 ohne Zusatzkosten abrufbar.
Tessa, eine Labrador-Hündin, war läufig, als sie Moby, einen Malteser-Rüden, ins Ohr biss. Die Stadt Osnabrück brauchte keine zehn Tage, um Tessas Frauchen mitzuteilen, dass deshalb Tessas Gefährlichkeit festgestellt werden soll, und eröffnet, wie es sich für eine sorgfältig arbeitende Behörde gehört, die Gelegenheit, zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen Stellung zu nehmen. Wie dieser Sachverhalt weitergeht und wie der Fall rechtlich zu würdigen ist, behandeln Professor Hartmann und Dr. Alicia Sütthoff, ehemalige Wissenschaftliche Mitarbeiterin, im aktuellen Heft der Ausbildungszeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA). Der Fall war Teil einer Wiederholungsklausur zu der Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. Aus dem Netz der Universität Regensburg ist JA 2024, S. 305-312 ohne Zusatzkosten abrufbar.
Im Wintersemester 2024/25 wird Professor Hartmann ein Seminar zum Parlamentsrecht anbieten. Das Seminar richtet sich an Studierende aller Semester, die die Vorlesung Staatsorganisationsrecht erfolgreich gehört haben. Die Einzelheiten zu den Themen möglicher Seminararbeiten und der Vorbesprechung finden Sie hier. Bitte melden Sie sich über Flexnow an. Wie immer erhält, wer die beste Seminarleistung erbringt, als Anerkennung eine Urkunde und ein Buch nach Wahl aus der Studienliteratur des Nomos-Verlags. Mehr zu der Auszeichnung mit dem Best Paper Award erfahren Sie hier.
Zum Jahreswechsel ist Professor Hartmann in die Redaktion der Zeitschrift JURA – Juristische Ausbildung, Verlag Walter de Gruyter, eingetreten. Er wird dort Nachfolger von Prof. Dr. Martin Eifert, Richter des Bundesverfassungsgerichts. In der JURA verantwortet Hartmann das Öffentliche Recht gemeinsam mit Prof. Dr. Thorsten Kingreen.
Fragen des Klimaschutzes, des Parlamentsrechts, der Bürgerbeteiligung, des chinesischen Rechts und wieder des Klimaschutzes waren Thema auf der Promotionswerkstatt am 7. und 8. Dezember. Das Rahmenprogramm führte die Promovierenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls u.a. in das Alte Rathaus Regensburgs, wo einst der Immerwährende Reichstag Angelegenheiten „auf die lange Bank“ geschoben und die Kurfürsten „am grünen Tisch“ Entscheidungen getroffen haben.
Behördliche und private Rechtsdurchsetzung auf digitalen Plattformen war Thema der Vorträge, die Professor Hartmann in Japan im November 2023 gehalten hat. Der Forschungsaufenthalt an der Keio Universität in Tokyo, der Ryukoku Universität in Kyoto und der Kyoto Bar Association fand im Rahmen des DAAD-Projekts „Consumer Protection and Fair Competition in the Platform Economy: Towards Regulatory Cooperation between the EU and Japan“ statt. Außerdem sprach Hartmann über juristische Ausbildung in Deutschland.
Die juristische Falllösung ist „die zentrale Herausforderung des Jurastudiums“, verlangt sie doch nicht bloß den „Beweis des Verständnisses in Form der Wissensreproduktion“: Hinzu kommt die „eigenständige produktive und kreative Fortentwicklung des Gelernten“. So steht es seit der ersten Auflage unseres Hausarbeitenbuchs 2008 im Vorwort Bodo Pieroths, und so ist es bis heute.
Besonders anspruchsvoll sind Fallbearbeitungen, wenn sie im Rahmen einer Hausarbeit erfolgen. Das Lernbuch „Hausarbeit im Staatsrecht“ soll dabei helfen, die Herausforderung zu einem Vergnügen zu machen. Nach einer allgemeinen Einführung in das Schreiben der Hausarbeit, in der es auch um die Unterschiede zur Klausur geht, einem Kapitel mit Gestaltungsrichtlinien, das die nicht zu unterschätzenden Formalia behandelt, und – ein Herzensanliegen – Hinweisen zu Sprache und Stil folgen ganze zehn Hausarbeiten. Allesamt sind sie vorbildlich ausformuliert, bis hin zum Literaturverzeichnis. Denn: „Wie eine Hausarbeit am Ende aussehen soll, erkennt man am besten an einer vollständigen Musterlösung“ (a.a.O.)! Mehr.
„Noch 13 Mal schlafen, dann geht sie endlich los: meine Lehre an der Universität Regensburg!“, freut sich Professor Hartmann auf den Beginn der Vorlesungen.
Die Vorlesung Öffentliches Wirtschaftsrecht ist ideal, um ein Rechtsgebiet näher kennenzulernen, bei dem es um einen gesellschaftlich wichtigen und juristisch spannenden Lebensbereich geht – höchst interessant auch für eine spätere berufliche Tätigkeit. Die Vorlesung bietet außerdem die günstige Gelegenheit, examensrelevante Teile des Pflichtfachstoff aus dem Unions- und dem Verfassungsrecht, dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, Gefahrenabwehrrecht und dem Verwaltungsprozessrecht zu wiederholen und zu vertiefen – am Beispiel der Wirtschaft. Die Vorlesung Öffentliches Wirtschaftsrecht findet mittwochs um 10 Uhr (c.t.) im Hörsaal H16 statt.
Recht und Ökonomik ist vor allem aufregend, weil es einen ersten Einblick in das ökonomische Denken vermittelt. Der Blick über den Tellerrand ist zugleich ein Blick auf den Teller: Wir fragen uns, was ausgewählte ökonomische Konzepte für das Recht bedeuten. Dazu müssen wir die Frage beantworten, ob und innerhalb welcher Grenzen Effizienzerwägungen überhaupt juristische Bedeutung entfalten können. Die Vorlesung Recht und Ökonomik findet mittwochs um 14 Uhr (c.t.) im Hörsaal H24 statt.
Zum Beginn des Wintersemesters 2023 hat Professor Hartmann seine Stelle an der Fakultät für Rechtswissenschaft angetreten. An der Universität Regensburg ist Hartmann Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften. „Ich bin voller Vorfreude auf all das Neue, das auf mich wartet“, sagt Hartmann, der von der Universität Osnabrück wechselt: „Vorfreude auf die neuen Herausforderungen und Gelegenheiten, auf die Kolleginnen und Kollegen des Öffentlichen Rechts und der gesamten Fakultät, auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit, das IREBS-Institut und die internationalen Kooperationen der Universität, auf die ausgezeichneten Arbeitsbedingungen, auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf die Regensburger Studierenden, die weiß-blaue Lebensart und das bayerische Landesrecht.“ Das Lichtbild zeigt den Präsidenten der Universität Regensburg, Professor Dr. Udo Hebel, bei der Aushändigung der Ernennungsurkunde.