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Forschung

Rechtsfragen der Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft spielen im Bürgerlichen Recht momentan eine erhebliche Rolle. Die Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Recht der Digitalisierung widmet sich auf diesem Gebiet v.a. dem Immaterialgüterrecht sowie der „Digitalisierung“ des Bürgerlichen Rechts.

Die immaterialgüterrechtliche Forschung befasst sich einerseits mit der Reaktion des Rechts auf neue technische Phänomene und andererseits mit den Bezügen, die zwischen dem Immaterialgüterrecht als Spezialmaterie und dem allgemeinen Bürgerlichen Recht bestehen. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Juniorprofessur liegt gegenwärtig auf dem Urheberrechtsschutz von und vor generativer Künstlicher Intelligenz, den Prof. Dr. Anna K. Bernzen auch interdisziplinär erforscht.

Die Forschung zum "digitalen" Bürgerlichen Recht behandelt v.a. Rechtsfragen der Verträge über digitale Produkte sowie der (europäischen) Regulierung von Plattformen und Künstlicher Intelligenz. Im Fokus steht derzeit insbesondere der Verbraucherschutz in der Plattformökonomie, der Gegenstand des Habilitationsprojekts von Prof. Dr. Anna K. Bernzen ist.

Flankiert wird die materiell-rechtliche Forschung der Juniorprofessur durch den Blick auf das Verfahrensrecht. Neben der Transparenz gerichtlicher Entscheidungsfindung, der sich v.a. die Dissertation von Prof. Dr. Anna K. Bernzen widmet, werden aktuell insbesondere die Möglichkeiten untersucht, Künstliche Intelligenz in der Justiz einzusetzen.


Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Recht der Digitalisierung

PROF. DR.

Anna Bernzen


Gebäude RW(S), Zi. 0.25
Telefon 0941 943-2563
Telefax 0941 943-2574

E-Mail

Sekretariat:
Eva-Maria Busch