Zu Hauptinhalt springen

LL.B. Digital Law: Bachelorarbeiten


Die Inhaberin der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Recht der algorithmenbasierten Wirtschaft stellt nach § 21 PSO LL.B. Digital Law Themen für Bachelorarbeiten und bewertet im Fall der Aufgabenstellung die geschriebenen Arbeiten im Erstgutachten.


Ablauf

Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit am Ende eines Semesters schreiben wollen, müssen Sie sich über FlexNow bis zum jeweils 31. Mai bzw. 30. November anmelden. Nur so kann die Anmeldefrist gewahrt werden.

Die Korrekturzeit beträgt bis zu zwei Monaten. Wenn Ihnen eine besonders frühe Korrektur wichtig ist, sollten Sie daher den ersten Ausgabetermin wählen.

Die Inhaberin der Juniorprofessur wird vom Prüfungssekretariat über die Anzahl der erfolgten Anmeldungen in Kenntnis gesetzt und schlägt eine entsprechende Nummer an Themen vor (vgl. § 21 Abs. 2 S. 1 PSO). Die Themen werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses verteilt und durch das Prüfungssekretariat ausgegeben. Daher können keine Wunschthemen vergeben werden.

Zur Fristwahrung ist die Bachelorarbeit nach § 21 Abs. 3 S. 8 PSO in Form von zwei gebundenen Druckexemplaren und einer zusätzlichen elektronischen Version (pdf-Datei) beim Prüfungssekretariat abzugeben. Eine Abgabe bei der Juniorprofessur ist nicht fristwahrend.


Themen

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt gegenwärtig unabhängig von an der Juniorprofessur angebotenen Seminaren. Es werden Aufgabenstellungen vergeben, die den im LL.B. Digital Law von der Juniorprofessur angebotenen Vorlesungen zugehörig sind. Konkret:

  • Am Ende des Wintersemesters werden Themen aus dem Bereich des Private Digital Law I ausgegeben.
  • Am Ende des Sommersemesters werden Themen aus dem Bereich des Private Digital Law III ausgegeben.

Bürgerliches Recht und Recht der algorithmen - basierten Wirtschaft

PROF DR.

Tabea Bauermeister

UR/ Annika Schuppe

      Foto: UR/ Annika Schuppe

Gebäude RW(L), Zi. 2.04 Telefon 0941/943-2799 E-Mail: Tabea.Bauermeister (at)jura.uni-regensburg.de