Einige dieser Fragen (gestellt von Studierenden, Sekretariaten, Lehrenden) zielen ab auf den Studienverlauf an sich, auf mögliche Wahlfächer usw.. Am aller häufigsten aber werden Fragen gestellt zur Prüfungsverwaltung mit FlexNow. Die Software FlexNow führt alle (Prüfungs-)Leistungen eines Studierenden vom ersten bis zum letzten Semester, aus FlexNow heraus werden Zeugnisse und Bestätigungen generiert.
Zusammenstellung: Fritz Wünsch, nach Informationen der Studiendekane der letzten Jahre, des früheren Vorsitzenden des Bachelor-/Master-Prüfungsausschusses Physik, Herrn Prof. Dr. Josef Zweck, und von Frau Galusova / Herrn Klessinger aus der Verwaltung. Diese Zusammenstellung erfolgte sehr sorgfältig; maßgeblich sind aber immer die jeweiligen Prüfungsordnungen.
Antwort: Glauben Sie keinen seit Generationen weitergetragenen Gerüchten, wie bestimmte Dinge geregelt sind. Prüfungsordnungen ändern sich im Lauf der Zeit, wodurch mündlich weitergegebene "Vorschriften" auch falsch werden können. Glauben Sie nur der für Sie gültigen Prüfungsordnung oder Ihrem/Ihrer Studienberater/in bzw. den Vertretern des Prüfungsausschusses. Im übrigen werden auch Formblätter von Zeit zu Zeit geändert → verwenden Sie keine Kopien, die Sie von von Mitstudierenden erhalten, sondern besorgen Sie sich immer das aktuelle Formblatt aus dem Netz, das hilft Mehrarbeit zu vermeiden.
FlexNow ist ein reines Prüfungsverwaltungssystem. Eine Online-Anmeldung im Vorlesungsverzeichnis Exa (oder auch in im eLearning-System Grips) dient zur Organisation einer Veranstaltung, zur Einteilung in Übungsgruppen etc. Eine Zusammenführung wäre nur unter größten Schwierigkeiten zu realisieren. Daher werden auch in Zukunft weiterhin die Systeme parallel verwendet.
Das Vorlesungsverzeichnis Exa ist aber auch nach Studiengängen geordnet. Kontaktieren Sie unbedingt den Dozenten, wenn Sie eine bestimmte Veranstaltung in Ihrem Studiengang nicht finden.
Frage: Ich habe mich für eine Klausur angemeldet, werde aber zur Teilnahme an der Klausur (z.B. wegen unregelmäßiger Übungsgruppenbesuche, unvollständig eingereichter Hausaufgaben etc.) nicht zugelassen. Gilt dies als ein rechtzeitiger Rücktritt von der Prüfung?
Antwort: Nein! Wenn Sie sich für die Klausur in einer Veranstaltung anmelden, dann bekunden Sie damit Ihr Bestreben, diese Veranstaltung erfolgreich zu absolvieren. Wenn Sie die zum erfolgreichen Bestehen der Veranstaltung nötigen Vorleistungen nicht erbringen, dann wird der gesamte Prüfungsversuch als nicht ausreichend gewertet. Sie müssen also in diesem Fall rechtzeitig (fragen Sie im Zweifel Ihren Dozenten) von der Anmeldung zur Klausurteilnahme zurücktreten.
Prinzipiell gilt: Wer zu einer Prüfung nicht angemeldet ist, darf zwar trotzdem zur Übung daran teilnehmen, eine Verbuchung von Leistungen in FlexNow erfolgt in diesem Fall aber grundsätzlich nicht. Wenn eine Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich ist, bitte rechtzeitig (spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin) beim Dozenten bzw. in seinem Sekretariat melden!
Zum Thema Abmeldung: Wenn sich jemand zu einer Prüfung anmeldet, dann aber - ohne sich vorher wieder abgemeldet zu haben - nicht daran teilnimmt, für den wird diese Prüfung als nicht bestanden gewertet. Kurzfristige krankheitsbedingte Verhinderung ist hier natürlich ausgenommen, sie muss aber gemäß Prüfungsordnung nachgewiesen werden.
Bei mündlichen Prüfungen erfolgt die Terminverwaltung i.d.R. nicht über FlexNow. Wer sich prüfen lassen will, macht einen Termin mit der/dem PrüferIn aus und meldet sich dann in FlexNow an. Eine eventuelle Abmeldung muss auch bei solchen Prüfungen spätestens eine Woche vor dem ausgemachten Prüfungstermin sowohl in FlexNow als auch beim Prüfer erfolgen.
Hinweis: Wenn man sich zu einer Prüfung in FlexNow angemeldet hat, muss man auch daran teilnehmen oder sich abmelden oder bei Verhinderung eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine freiwillige Prüfungsleistung handelt, also z.B. eine Spezialveranstaltung. Solange auch nur ein Prüfungsvorgang noch offen ist, kann kein Abschlusszeugnis ausgestellt werden!
Antwort: Diese Möglichkeit besteht nicht. Wenn in der Modulprüfung eine bestimme Prüfungsmodalität vorgegeben ist, dann darf davon aus rechtlichen Gründen nicht abgewichen werden.
Wiederholungsmöglichkeiten werden für alle Prüfungen angeboten. Eine Wiederholung ist nur möglich, wenn die ursprüngliche Prüfung nicht bestanden oder versäumt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt waren. Man muss sich selbst aktiv zu einer Wiederholungsprüfung anmelden. Diese Anmeldung ist möglich, nachdem der ursprüngliche Prüfungsprozess dem Prüfungssekretariat als abgeschlossen gemeldet wurde. Die erste Wiederholung soll i.d.R. gemäß Prüfungsordnung nach maximal 6 Monaten stattfinden, die zweite Wiederholung muss spätestens ein Jahr nach dem erstmaligen Nichtbestehen erfolgen.
Jeder Lehrende regelt unabhängig für seine Veranstaltung, ob der erste angebotene Prüfungstermin Pflicht ist, oder ob man sich zum zweiten angebotenen Termin erstmals anmelden darf, die Prüfung also ohne Folgen verschieben kann, wenn man sich noch nicht fit genug fühlt. Bitte explizit beim Dozenten nachfragen!
Die Veranstaltungen der Theoretischen Physik I (Klassische Mechanik im SS, Elektrodynamik im WS) sind weitestgehend identisch zu den entsprechenden Veranstaltungen für Lehramt Gymnasien ein Semester später. Wenn Sie also z.B. im Sommersemester die Klausur zur Theoretischen Mechanik für Bachelor nicht bestanden haben, dann können Sie entweder die zu dieser Veranstaltung angebotene Nachholklausur mitschreiben, oder im darauf folgenden Wintersemester die Vorlesung "Theoretische Mechanik für LA Gymnasien" hören und sich dort zur Klausur anmelden, welche dann Ihre erste Wiederholung ist. Analoges gilt für die Veranstaltungen Quantenmechanik und Thermodynamik/Quantenstatistik und für Struktur der Materie I (Atome und Moleküle). Für die weiteren Veranstaltungen zur Struktur der Materie (Festkörperphysik, Kerne und Teilchen) gilt diese aber nicht, da hier die entsprechenden Veranstaltungen ganz unterschiedlichen Umfang haben.
Eine Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung ist nach dem oben Gesagten nicht möglich. Was aber definitiv geht: jemand hat die Prüfung zur Vorlesung Theoretische Physik I: Klassische Physik - Mechanik bestanden sowie die Prüfung zum Gesamtmodul Theoretische Physik I: Klassische Physik. Somit steht die Modulnote eigentlich fest. Legt der Studierende später noch zusätzlich die Prüfung zur Vorlesung Theoretische Physik I: Klassische Physik - Elektrodynamik ab, und zwar mit einer besseren Note als bei der Vorlesung Mechanik, verbessert er dadurch auch nachträglich seine Modulnote von Theoretische Physik I: Klassische Physik.
Laut Prüfungsordnung und Modulbeschreibungen sind z.B. im Bachelor-Pflichtbereich Physik zusätzlich zu den vorlesungsbegleitenden Prüfungen folgende (zentral organiserte) Modulprüfungen abzulegen, die mehrere Veranstaltungen umfassen:
Seit längerem sind auch die Prüfungen zu (fast) allen Modulen aus der Master-Vertiefungsphase: Physik (Fachmodule) (PHY-M-VF) als zentral organisierte Modulprüfungen organisiert (Ausnahme: PHY-M-VF8). Ebenso ist die mündliche Prüfung zur Naturwissenschaftliche Informatik (Master-Vertiefungsphase: Ergänzungsfach, Modul PHY-M-VE1) zentral organisiert. Zentral organisiert ist auch das Modul PHY-M-F1 aus der Master-Forschungsphase.
Das Procedere für alle zentral organisierten Modulprüfungen ist inzwischen folgendermaßen:
Für die Modulprüfungen aus dem Bachelor-Pflichtbereich gilt außerdem noch:
Auszug aus http://www.uni-r.de/studium/studentenkanzlei/antraege-bescheinigungen/beurlaubung/index.html:
Während der Beurlaubung können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit zählt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist möglich. Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen, es sei denn die einschlägige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen können, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverlängerung stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten.
Wenn Sie die Bachelor-Arbeit angehen wollen, informieren Sie sich bitte erst über das Angebot, z.B. über diesen Link. Die Zuteilung eines bestimmten Themas erfolgt aber prinzipiell erst nach persönlicher Absprache mit der/dem Arbeitsgruppenleiter(in).
Wie geht's dann weiter? Sie gehen danach ins Prüfungssekretariat Physik. Dort unterzeichnen Sie eine Erklärung (keine endgültig nichtbestandene Vordiplom-, Zwischen-, Bachelor-, Diplom- oder Masterprüfung im Studiengang Physik usw.). Dann wird Ihre(n) Betreuer(in), Ihr Thema und den Beginn der Arbeit in FlexNow eingetragen. Laut Beschluß des Fakultrates sind bei Anmeldung der Bachelor-Arbeit 120 Leistungspunkte nachzuweisen. Diesen Nachweis brauchen Sie aber nicht vorlegen, FlexNow kennt ja Ihre Leistungen. Noch fehlende Leistungspunkte für das Bachelor-Studium können Sie bis zum Ende des 6. Semsters nachreichen. I.d.R. spätestens nach 3 Monaten geben Sie die fertige Arbeit im Prüfungssekretariat ab, der Abgabetermin wird wieder in FlexNow vermerkt. Im Detail gilt natürlich die jeweilige Prüfungsordnung.
Im ersten Schritt überlegen Sie sich immer, in welcher Arbeitsgruppe Sie die Forschungsphase (Module PHY-M-F1 und PHY-M-F2 nach der aktuellen Prüfungsordnung) absolvieren wollen. Sie starten mit der sechsmonatigen Fachlichen Spezialisierung (M-F1), die Sie auch in FlexNow anmelden. Dabei werden Sie nach dem Dozentennamen gefragt.
Anschließend werden Sie die eigentliche Masterarbeit PHY-M-F2 absolvieren. Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt über das Prüfungssekretariat Physik, die entsprechenden Formblätter finden Sie unter diesem Link. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit soll ab Themenvergabe sieben Monate nicht überschreiten. Am Ende ist die Arbeit wieder im Prüfungssekretariat abzugeben.
Antwort: Formal ist die hinreichende Voraussetzung, dass Sie bereits 140 Leistungspunkte in FlexNow! verbucht haben. Verbucht heißt, dass Sie die Punkte unter FlexNow auch sehen können, nicht nur, dass Sie wissen, dass Sie alle erforderlichen Leistungen abgelegt haben. Der Prüfungsausschuss überprüft das Vorhandensein der 140 Punkte die auf dem beizufügenden aktuellen Leistungsnachweis (transcript of records) vermerkt sein müssen). Allerdings gibt es weitere Gesichtspunkte, die Sie unbedingt beachten sollten, auch wenn Sie die formal nötigen 140 Leistungspunkte bereits verbucht haben:
Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium ist für BAföG-Empfänger nicht ganz einfach. Mehr Informationen hierzu gibt's z.B. bei Studis ONLINE .
Massgeblich für das Studium ist die jeweils gültige, genehmigte Prüfungs- und Studienordnung.
Die angebotenen Module mit Prüfungsformalitäten werden verbindlich beschrieben in im Modul-Katalog. Die Bachelor-Module Physik teilen sich z.B. auf in die Bereiche
Es gibt unterschiedlich komplexe Module:
Alle möglichen Prüfungen mit den entsprechenden Regeln - unabhängig von einem bestimmten Termin oder Semester - werden von der Universitätsverwaltung in FlexNow modelliert. Auch jedes neue Modul samt Beschreibung wird nach Verabschiedung an die Verwaltungs-IT zur Modellierung übermittelt. FlexNow enthält eine exakte Abbildung der Modalitäten gemäß dem Modulkatalog und der Prüfungsordnung. Dabei wird z.B. auch berücksichtigt, ob ein bestimmtes Prüfungsangebot für Bachelor Physik und/oder Nanoscience, Computational Science, oder/und auch für LA Gymnasien, LA mit Unterrichtsfach Physik gilt.
Prüfungs-Instanzen (d.h. eine Prüfung in einem bestimmten Semester, mit konkreten Fristen zur An- und Abmeldung, mit bestimmten Prüfern etc.) werden in FlexNow nicht durch die Verwaltung eingestellt, sondern durch die jeweiligen Fakultäten (entweder zentral oder durch einzelne Lehrstühle, hier meist indirekt über das Vorlesungsverzeichnis).
Es gibt grundsätzlich 2 Typen von Prüfungen in FlexNow:
Zur Zeit (Stand 2025) sind folgende Prüfungen zentral organisiert und werden von IT der Fakultät Physik (Peter Georg & Fritz Wünsch) in FlexNow eingestellt. Eine An- und Abmeldung ist jederzeit möglich, da es sich meist um mündliche Prüfungen handelt, deren Termin individuell zwischen den Studierenden und den jeweiligen Prüfern vereinbart werden, es besteht Wahlmöglichkeit unter verschiedenen Prüfern:
Alle anderen Prüfungen sind lehrveranstaltungsgebunden. Die Bereitstellung dieses Prüfungsangebotes liegt in der Verwaltung des Lehrstuhls/Dozenten, der die Veranstaltung anbietet. Der Lehrstuhl legt die Anmeldefristen fest, ist auch zuständig für eventuelle Nachmeldungen.
Sonderfälle sind die Bachelor- und Masterarbeit sowie das F-Praktikum und das Nanowissenschaftliche Praktikum. Hier wird kein (öffentliches) Prüfungsangebot in FlexNow eingestellt, die Anmeldung von Studierenden und die Verbuchung der Leistungen erfolgt direkt durch das Prüfungssekretariat (bei der Bachelor-und Master-Arbeit) bzw. durch das Sekretariat Prof. Ganichev oder das Sekretariat von Herrn Dr. Kronseder (Nano-Praktikum).
Alle Studierenden der Bachelor-Studiengänge können auch vorzeitig schon Master-Veranstaltungen besuchen und erfolgreich absolvieren. Sie werden zunächst dem Bachelor-Wahlbereich 'Sonstiges' zugeordnet. Eventuell vergebene Noten werden hier nicht berücksichtigt, jedoch werden die Veranstaltungen im Bachelor-Zeugnis aufgelistet.
Wenn Sie nach dem Bachelor-Studium noch den Master machen wollen, greift folgendes Verfahren:
Frage: Ich studiere zur Zeit Lehramt vertieft auf Mathe/Physik im zweiten Semester, möchte aber nächstes Jahr den Physik Bachelor zusätzlich machen. Ich habe dieses und letztes Semester schon dieselben Vorlesungen wie die Physik-Bachelor gehört, habe alle Versuche des A1 Praktikums mitgemacht und auch Noten auf allen meinen 'Scheinen'. Das erforderliche Nebenfach plane ich durch die Mathevorlesungen, die ich im Lehramt sowieso höre, abzudecken. Können Sie mir sagen, wie ich bei der Einschreibung zum Bachelor am besten vorgehen soll, an wen ich mich zum Beispiel zur Anerkennung meiner Studienleistungen wenden soll?
Antwort: Bitte wenden Sie sich an die Studentenkanzlei, um sich im kommenden Semester in ein Zweitstudium Physik-Bachelor einzuschreiben. Für die Anerkennung der Studienleistungen gilt: Gehen Sie zu dem jeweiligen Dozenten, der zuletzt die betreffende Veranstaltung abgehalten hat. Er kann Ihnen gegebenenfalls die Gleichwertigkeit bestätigen. Näheres im Punkt Anerkennung von (externen) Prüfungsleistungen.
Sie können ein Prüfungsergebnis nur dann verwerten, wenn Sie sich zuvor korrekt für diese Prüfung in FlexNow angemeldet haben. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie für den zugehörigen Studiengang auch eingeschrieben haben. Bei einem Doppelstudium ganz allgemein sollten Sie daher so vorgehen:
Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen der Studienberatung für die Lehramtsstudiengänge Physik.
Gemäß Moduldatenbank gibt es im Bachelor Physik zur Zeit die folgenden Ergängzungsfächer:
Wichtig! Für alle Ergänzungsfächer gilt: die Anforderungen wurden in Absprache zwischen der Fremdfakultät und der Physik festgelegt. Z.T. sind die zu erbringenden Leistungen sehr detailliert vorgegeben, z.T. werden den Studierenden grosse Auswahlmöglichkeiten geboten. Alle nötigen Prüfungsleistungen (schriftlich oder mündlich) und dabei die Gesamtnote werden von der Fremdfakultät vergeben, die Prüfungsmodalitäten ausschließlich von ihr festgelegt. Die Fremdfakultät ist auch zuständig für die Einstellung des Prüfungsangebotes in FlexNow und die Verbuchung der Leistung. Bei jeglichen Unklarheiten bitte vor Besuch eines Ergänzungsfaches die zuständigen Personen in der Fremdfakultät kontaktieren, also z.B. Studiengangskoordinator(in), Studiendekan(in) oder explizit aufgeführten Ansprechpartner. Nur hier kann Ihnen verbindlich mitgeteilt werden, ob Sie eine bestimmte Veranstaltung besuchen sollen, eine bestimmte Prüfung absolvieren dürfen, ob Ihnen hierfür Leistungspunkte gutgeschrieben werden können.
Gemäß Modulkatalog werden Module auch angeboten durch die Fakultäten für Mathematik, Chemie, Biologie, Wirtschaft, Philosophie (inkl. Wissenschaftsgeschichte), durch die Medizin und durch das Rechenzentrum. Die Lehrangebote wurden natürlich in Absprache zwischen der anderen Fakultät und der Physik zusammengestellt. Bezüglich der Prüfungsverwaltung gilt, dass die veranstaltenden Fakultäten verantwortlich sind für das Einstellen der entsprechenden Prüfungsangebote und die komplette Eintragung aller Ergebnisse. Das Prüfungssekretariat Physik schaltet am Ende nur die Ergebnisse im Web frei. Auch für die Anerkennung von Fremdleistungen ist die entsprechende Fakultät zuständig, das Procedere entspricht aber dem der Physik.
Konkret handelt es sich im Augenblick z.B. im Bachelor-Bereich Physik um folgende Module, die auch in der Moduldatenbank ausführlich dokumentiert sind:
Analoges gilt für die Module des Bereichs Master Vertiefungsphase - Ergänzungsfach.
Hin und wieder gibt es Probleme bei der Umsetzung dieser Regelung. Solche Probleme werden natürlich niemals Studierenden irgendwelche Nachteile bringen - wir werden sie hausintern auf geeignete Art und Weise lösen. In seltenen Fällen müssen erbrachte Leistungen durch die veranstaltende Fakultät schriftlich bestätigt werden (z.B. durch Scheine, durch vom Dozenten unterschriebene Teilnehmerlisten etc.). Das Prüfungsamt Physik kann dann damit die Leistungen zu gegebener Zeit in FlexNow eingepflegen.
Für PHY-B-WE 3 - Ergänzungsfach Mathematik gilt: Anerkannt werden alle Veranstaltungen im Fach Mathematik aus dem Bachelor- und Master-Bereich gemäß Vorlesungsverzeichnis der Fakultät für Mathematik. Ausgeschlossen sind die Veranstaltungen der Module PHY-B-P 11 „Mathematik für Physiker“, PHY-B-P 2 „Mathematische Methoden und Lineare Algebra“ und die Lehrveranstaltungen Analysis II und Analysis III.
§35 der aktuellen Prüfungsordnung sagt aus:
Die Gesamtnote der Bachelorprüfung setzt sich wie folgt zusammen:
§35 der aktuellen Prüfungsordnung sagt aus:
Gesamtnote der Bachelorprüfung im forschungsorientierten Verfahren setzt sich wie folgt zusammen:
§5 Abs.2-4 der Bachelor-Prüfungsordnung sagt:
- Die Teilnahme am forschungsorientierten Verfahren setzt eine besondere Qualifikation voraus, die durch eine Auswahlkommission (Abs. 5) überprüft wird. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Bewerber darf zum Zeitpunkt der Aufnahme in der Regel das vierte Fachsemester nicht überschritten haben;
- er muss hervorragende Leistungen aus dem Bachelorstudiengang Physik an der Universität Regensburg oder an einer anderen Universität nachweisen; hervorragende Leistungen sind in der Regel gegeben, wenn die Durchschnittsnote mindestens 1,70 ist.
- Die Bewerbung zur Teilnahme am forschungsorientierten Verfahren kann jeweils für das kommende Semester bis zu einem von der Auswahlkommission festgelegten Termin erfolgen. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: ein Lebenslauf, eine Darstellung des bisherigen Studienverlaufs sowie Unterlagen, die die bisherigen hervorragenden Leistungen des Bewerbers dokumentieren.
- Auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen trifft die Auswahlkommission eine Vorauswahl der Bewerber. Die ausgewählten Bewerber müssen ein Bewerbungsgespräch mit Mitgliedern der Auswahlkommission absolvieren. Die endgültige Entscheidung über eine Teilnahme am forschungsorientierten Verfahren trifft die Auswahlkommission aufgrund des Bewerbungsgesprächs und der vorgelegten Unterlagen.
Interessenten am beschleunigten Verfahren / Forschungsstudiengang mögen sich bitte mit dem Sprecher Prof. Strunk in Verbindung setzen.
Wichtig: Nachdem Sie in das beschleunigte Studium / in den Forschungsstudiengang aufgenommen wurden, müssen Sie sich unbedingt im Prüfungssekretariat Physik in diesen Studiengang umschreiben lassen. Vergessen Sie dies, können Sie sich nicht zu Prüfungen dieses Studienganges anmelden, z.B. zum Integrierten Kurs.
Für diesen Bereich sind gemäß Prüfungsordnung zwei Positionen in FlexNow modelliert: Vertiefung 1 und Vertiefung 2. Bei beiden kann man entsprechend dem Modulkatalog wählen unter
Möchte jemand alle drei Veranstaltungen absolvieren, so muss sie/er die dritte Veranstaltung im FlexNow-Bereich 'Sonstiges' anmelden. Ein Tausch von Veranstaltungen zwischen den Bereichen 'Vertiefung Physik' und 'Sonstiges' durch das Prüfungsamt Physik ist möglich.
Für das Bachelor-Studium Physik verwertbar sind hier insgesamt Leistungen im Umfang von max. 9LPs (aus der expliziten Liste gemäß Moduldatenbank oder beliebige Veranstaltungen der Uni Regensburg). Erbringt ein Studierender hier weitergehende Leistungen, so können diese durch das Prüfungsamt Physik in FlexNow eingetragen und später auf dem Bachelor-Zeugnis als Anmerkung angezeigt werden.
Gemäß Fakultätsratsbeschluss :
Die Liste der hier verwertbaren Veranstaltungen wird sich von Jahr zu Jahr ändern. Es werden z.B. regelmäßig neue Spezialvorlesungen zu aktuellen Themen der Physik angeboten. Im Rahmen der Vertiefungsphase - Sonstiges (M-VS) können (und sollen) mehrere dieser Vorlesungen absolviert werden. Alle im jeweils aktuellen Vorlesungsverzeichnis Physik unter der Rubrik 'Spezialvorlesungen' angebotenen Veranstaltungen, die mit der Modulzuordnung PHY-M-VS01 versehen sind, können hier eingebracht werden. Unter solchen Spezialvorlesungen sind i.d.R. auch (fortgeschrittene) IT-Veranstaltungen der Physik gelistet, soweit sie nicht im Modulkatalog explizit aufgeführt sind. Mit Genehmigung des Prüfungsausschusses können auch Vorlesungen anderer naturwissenschaftlicher Fakultäten (mit Leistungsnachweis) eingebracht werden. Ebenso kann eingebracht werden aus dem Studiengang Bachelor Nanoscience der Teil A des Nanowissenschaftlichen Praktikums (NS-P8a, nanowissenschaftliche Versuche), nicht aber das Modul Nanomaterialien.
Bisher nicht verrechnete Veranstaltungen aus dem Bachelor Wahlbereich-Sonstiges oder Veranstaltungen aus den naturwissenschaftlichen Ergänzungsfächern können im Sinne einer Spezialvorlesung (s.o.) auch unter "Sonstiges" eingebracht werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn sie explizit im Vorlesungsverzeichnis als Master-Modul M-PHY.... gekennzeichnet sind. Veranstaltungen aus dem Bachelor Physik Wahlbereich - Vertiefung (also QM II, Quantenstatistik und FII- Praktikum) zählen nicht dazu.
Veranstaltungen aus der Gruppe "Sonstiges" werden in der Regel nicht benotet.
Um an unseren IT-Kursen teilnehmen zu können, müssen Sie sich nach wie vor zunächst einmal über das Vorlesungsverzeichnis anmelden; i.d.R. ist das Veröffentlichungsdatum des jeweiliegen Vorlesungsverzeichnisses gleichzeitig Anmeldebeginn. Nur so können wir planen!.
Die FlexNow-Anmeldung erfolgt bei den Blockkursen immer in der Zeit, in der der Kurs läuft - wenn Sie Probleme mit der Anmeldung haben, unbedingt gleich beim Kursleiter rühren! Dazu brauchen wir Ihren Namen, Matrikelnummer und Studienfach/Abschluss sowie das gewünschte Modul. Nur so können wir den Problemen nachgehen.
IT-Ausbildung und / oder Fachstudium?
Eine erfolgreich besuchte IT-Veranstaltung kann gleichzeitig für das Fachstudium verwendet werden (z.B. bei Bachelor-Physik im Bereich Bachelor Wahlbereich: Sonstiges (B-WS) bzw. Master Vertiefungsphase: Sonstiges (M-VS) und für die IT-Zusatzqualifikation der Universität Regensburg. Das Procedere ist wie folgt: