Sie haben Beratungsbedarf oder brauchen anderweitig Unterstützung? Wir sind jederzeit für Sie da!
Gleichstellungsbeauftragter für Wissenschaft und Kunst der Fakultät PD Dr. Jay Weymouth Gebäude Physik, Zi 1.1.25 Telefon 0941 943-2108 E-Mail: Jay.Weymouth@ur.de.de | |
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst der Fakultät Dr. Karoline Bernhard-Höfer Gebäude Physik, Zi 1.1.03, H36 Telefon 0941 943-2188, -4113 E-Mail: karoline.bernhard-hoefer@ur.de | |
Stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter für Wissenschaft und Kunst der Fakultät PD Dr. Jonathan Eroms Gebäude Physik, Zi 8.1.26 Telefon 0941 943-2049 E-Mail: Jonathan.eroms@ur.de |
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für Wissenschaft und Kunst werden im BayHSchG, Art. 4 (Gleichberechtigung von Frauen und Männern) geregelt:
(1) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft.
(2) Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1. Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst werden für die Hochschule vom Senat, für die Fakultät vom Fakultätsrat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ausgewählt. Für die Hochschule gewählte Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst gehören der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat, für die Fakultäten gewählte Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst dem Fakultätsrat und den Berufungsausschüssen (Art. 18 Abs. 4 Satz 2 BayHSchPG) als stimmberechtigte Mitglieder an. Im Übrigen regelt die Grundordnung die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten für Wissenschaft und Kunst in sonstigen Gremien; sie kann vorsehen, dass für Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden.
(3) Die Hochschule stellt den Gleichstellungsbeauftragten für Wissenschaft und Kunst der Hochschule und der Fakultäten zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang Mittel zur Verfügung. Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst sind für die Dauer ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs ihrer Aufgaben von anderen dienstlichen Aufgaben zu entlasten.
(4) Eine angemessene Vertretung von Frauen und Männern in den Gremien ist anzustreben.
Des Weiteren agieren wir für alle Studierenden und Mitarbeiter*innen der Fakultät für Physik als Ansprechperson in Fällen von Diskriminierung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt. Sie können sich jederzeit gerne an uns wenden. Sie haben die Gelegenheit zu einem vertraulichen Gespräch, in dem Sie erzählen können, was Ihnen passiert ist und was Ihr Anliegen ist. Sie können Fragen stellen und das weitere Vorgehen abstimmen und dabei anonym bleiben.
Unserer Fakultät werden in jedem Jahr Gelder aus dem finanziellen Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung von Frauen zugeteilt (siehe auch https://go.ur.de/fas-gleichstellung). Außerdem stehen im Rahmen des Bayerischen Programms zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre und des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder III an der Universität Regensburg Forschungsstipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen (siehe auch https://go.ur.de/baychancenstipendium) zur Verfügung.
Fördermöglichkeiten sind beispielsweise:
Im laufenden Kalenderjahr können Sie Anträge an die Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst richten. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
→ Link zum Gleichstellungskonzept der Fakultät für Physik
→ Gendergerechte Sprache - Flyer der Uni Regensburg
Unser Ziel ist es, dass die Gleichbehandlung von Frauen, Männern und Personen des dritten Geschlechts (Diverse) in der Kommunikation und damit Sprache auszudrücken.
Dazu wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Maria Thurmair (Inhaberin der Professur „Deutsch als Fremdsprachenphilologie“ und Gleichstellungsbeauftragte für Wissenschaft und Kunst der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften) ein Leitfaden und ein Flyer zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache an der Universität Regensburg entwickelt und 2024 aktualisiert.