Allen Seminararbeiten und wissenschafltichen Hausarbeiten ist eine ausgedruckte und unterschriebene Plagiatserklärung beizufügen. Sie kann hier heruntergeladen werden.
Ein Plagiat (von lat. plaga = (Jagd-)Netz, Fallstrick, Garn, Schlinge) liegt vor, wenn Werke anderer Urheber als eigene Werke ausgegeben werden. Plagiate gelten als Diebstahl geistigen Eigentums.
Falls in wissenschaftlichen Arbeiten Texte, Formulierungen, Ideen, Gedanken, Abbildungen, Kompositionen usw. anderer Urheber übernommen werden, ist die Entlehnung in jedem einzelnen Fall anzugeben. Dies gilt für jeden Umfang der Übernahme, für alle Arten von Quellen (z.B. Texte aus Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Internetseiten, Seminar- oder Vorlesungsmaterialien, Arbeiten anderer Studierender; Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Fotos, Grafiken, Noten) und für alle Formen der Entlehnung (z.B. wörtliches Zitat, sinngemäße Übernahme, Paraphrase, Übersetzung). Vgl. hierzu auch die Ordnung der Universität Regensburg über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Wird in einer schriftlichen Arbeit (z.B. schriftliche Hausarbeit, Seminararbeit, Zulassungsarbeit, Portfolio, Arrangement) eine Quelle nicht benannt, so liegt 1. ein Plagiat sowie 2. ein Versuch der Täuschung bzw. des Betrugs vor.
Um solchem Verhalten entgegenzuwirken, muss jeder Haus- bzw. Seminararbeit eine ausgedruckte und unterschriebene Plagiats-Erklärung beigelegt werden. Fehlt diese, wird die Arbeit nicht zur Bewertung angenommen.
Sollten sich im Rahmen der Durchsicht Anhaltspunkte für einen Plagiatsverdacht ergeben, wird die Arbeit mit Note 6 = ungenügend bewertet. Die betreffende Lehrveranstaltung wird als "nicht besucht" eingestuft; ein Teilnahmeschein oder Leistungspunkte werden nicht vergeben. Die zuständigen Hochschullehrer behalten sich zudem gegebenenfalls weitere Schritte vor.