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Musik als Didaktikfach

Modularisiert

Informationen für das Didaktikfach Musik in der Grundschule:

* Die Modulprüfung K03 "Musikdidaktik" wird in diesem Fall beibehalten.



Didaktikkombination Musik und NWT

Für die Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2020/21 gilt:

Studierende des Lehramts GS mit Musik in der Didaktikfach-Kombination mit NWT müssen die mündliche/praktische Staatsexamensprüfung in Musik ablegen.

Für die Studierenden mit Studienbeginn vor WS 2020/21 gilt:

Für Studierende des Lehramts GS mit NWT in der Didaktikfach-Kombination entfällt die Staatsexamensprüfung in Musik (praktische und mündliche Prüfung). Die Fachnote Musik berechnet sich in diesem Fall nur aus den Noten der beiden Modulprüfungen K01 (Gesang und Instrumentalspiel) und K02 (Musikwerke für die Schule).

Ansprechpartnerin: Regina Kleinhenz

.

Repetitorium

Die Teilnahme am Repetitorium ist nicht verpflichtend, um für das Staatsexamen zugelassen zu werden. Jedoch ist eine Teilnahme für die Vorbereitung auf das Staatsexamen sehr empfehlenswert.

Sinnvoll ist eine Be­legung in einem der letzten beiden Studiensemester.

Da es sich um Gruppenunterricht handelt, ist für das Repetitorium kein
Gutschein er­forderlich. Notwendig ist allerdings eine Voranmeldung im
Sekretariat, den nächsten Termin hierfür erfahren Sie hier.

Examenskandidaten, die das Repetitorium nicht absolvieren möchten,
melden sich bitte im Sekretariat der Musikpädagogik.


  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften