Studiengangskoordination des Instituts für Geschichte
Studienanforderungen im Fach Geschichte
ECTS (European Credit Transfer System)
Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie
(auf dem Stand vor der neuen LPO und dem neuen BA-Studiengang!)
Das Fach Geschichte wird im Lehramts- wie im Magister- oder Bachelorstudium in einer Fächerkombination studiert. Die in den einzelnen Studiengängen möglichen Fächerkombinationen sind aus den Prüfungsordnungen ersichtlich. Ein Promotionsstudium baut auf einem abgeschlossenen Magister- oder einem Lehramtsstudium auf.
Für den Bachelorstudiengang (hier kann Geschichte als 2. Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden) sind die Bestimmungen für den Magisterstudiengang bis zur Zwischenprüfung bzw. bis zum Ende des Grundstudiums maßgeblich. Zum Studium des Fachs Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie siehe die entsprechenden
Bestimmungen des Instituts für Geschichte Auskünfte zum Geschichtsstudium erteilt für alle Studiengänge die Fachstudienberatung
Die folgende Kurzfassung eines Studienplans beruht auf den einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen in der derzeit gültigen Fassung (s.u. "Prüfungsordnungen"). Die angegebene Zahl der Lehrveranstaltungen entspricht den Mindestanforderungen.
Die Lehrveranstaltungen im Fach Geschichte sind überwiegend thematisch orientiert. Weitergehende Empfehlungen, etwa zum Besuch von Lehrveranstaltungen in einer bestimmten Reihenfolge oder in bestimmten Fachsemestern des Grund- wie des Hauptstudiums, bestehen nicht. Auch im Rahmen der Pflichtlehrveranstaltungen bleibt den Studierenden somit freie Wahlmöglichkeit.
Siehe auch die Zusammenstellungen der Leistungsanforderungen im Studium des Fachs Geschichte für das
Die Zwischenprüfung ist obligatorisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien, im Magister- und im Bachelorstudiengang, wenn Geschichte Hauptfach ist oder als 1. Nebenfach gewählt wurde. Sie wird meist am Ende des 4. Semesters abgelegt und besteht aus einer mündlichen Prüfung (je 15 Min.) in 3 der 4 oben genannten Teilfächer der Geschichte über den Stoff einer mindestens 2st. Vorlesung. Im 4. (vom Studierenden selbst zu bestimmenden) Teilfach wird die Zwischenprüfung als Vorwegprüfung abgelegt (möglich am Ende des 1. - 3. Fachsemesters). Die Vorwegprüfung im 4. Teilfach entfällt, wenn im Magister- oder im Bachelorstudiengang Geschichte im Nebenfach studiert wird.
Zu beachten ist, daß alle Scheine für die Zwischenprüfung vor Beginn der Prüfungen eingereicht werden müssen. Ein Nachreichen der Scheine nach den Prüfungen ist also nicht möglich. Da die Prüfungen jeweils am Ende der Vorlesungszeit stattfinden und Scheine in der Regel erst nach der letzten Sitzung im Semester ausgegeben werden, kann in dem Semester, in dem die Zwischenprüfung abgelegt wird, normalerweise kein Schein mehr erworben werden.
(5. - 6. Fachsemester im Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen; 5. - 8. Fachsemester im Studiengang Lehramt an Gymnasien; 5. - 9. Fachsemester im Magisterstudiengang - s.u. "Studienabschluß" ).
In den Studiengängen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen nach dem 6., im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien nach dem 8. Fachsemester (Mindeststudienzeit) die 1. Staatsprüfung (Staatsexamen). Im Magisterstudiengang im 9. Fachsemester die Magisterprüfung. - Die Prüfung im Erweiterungsfach Geschichte kann gleichzeitig mit dem Staatsexamen in den anderen Fächern (einer Fächerkombination der Lehramtsstudiengänge) oder auch später abgelegt werden; nachgewiesen werden muß wenigstens die Regelstudienzeit (das ist 1 Fachsemester über die Mindeststudienzeit hinaus).
Voraussetzung für die Zulassung zu den Abschlußprüfungen ist auch der Nachweis von Sprachkenntnissen: in den Studiengängen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien gesicherte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein (nachzuweisen durch das Latinum), und im Magisterstudiengang Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein. Studierende im Magisterstudiengang ohne Lateinkenntnisse können diese in einem einsemestrigen Kurs am Institut für Klassische Philologie erwerben, der mit einer Klausur abgeschlossen wird (siehe hierzu den entsprechenden Beschluß des Instituts für Geschichte).
Vor Meldung zur 1. Staatsprüfung muß eine schriftliche Hausarbeit (Staatsexamensarbeit) vorgelegt werden, die aus dem Fach Geschichte gefertigt sein kann (Bearbeitungszeit bis 1 Jahr). Die Studierenden sollen sich daher mindestens 1 Jahr vor Anmeldung zur Prüfung ein Thema stellen lassen. Entsprechendes gilt für die Magisterarbeit (Bearbeitungszeit 6 Monate).
Ein Promotionsstudium (Erwerb des Dr. phil.) im Fach Geschichte bzw. mit Geschichte im Haupt- oder Nebenfach kann sich an ein Magister- oder Lehramtsstudium anschließen, wenn die Magister- oder die 1. Staatsprüfung mindestens mit der Note "gut" bestanden wurden und Geschichte hierbei Hauptfach oder Nebenfach oder Prüfungsgegenstand war.
Tabelle für die Stufung von geforderten Fremdsprachenkenntnissen an der Universität Regensburg nach den diversen anzulegenden Prüfungsordnungen, Satzungen und Verlautbarungen
siehe hierzu die Informationen zu den Lateinkursen des Instituts für Klassische Philologie an der Universität Regensburg
allgemeine Bestimmungen des Instituts für Geschichte
Bestimmungen für das Studium des Fachs Geschichte als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie
Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geographie an der Universität Regensburg