Finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung (FAS) der Universität Regensburg
Die Universitätsleitung stellt jedes Jahr den Beauftragten der Fakultäten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst Mittel im Rahmen des Finanziellen Anreizsystems zur Förderung der Gleichstellung (FAS) zur Verfügung. Damit können Nachwuchswissenschafterlinnen der Universität im Rahmen ihrer Qualifikation individuell gefördert werden, beispielsweise durch Reisekosten-, Druckkostenzuschüsse, Anschaffung von Literatur, SHK-Stellen oder der Finanzierung von Gastvorträgen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier.
Die Mittel werden dezentral von der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät vergeben.
Interessierte aus der Fakultät für PKGG müssen ihren Antrag an die Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertreter*innen senden. Folgende Angaben soll ihr Antrag mindestens enthalten:
- Name, Fach/Bezug zu Institut und Lehrstuhl
- Forschungsvorhaben: Titel und Kurzbeschreibung
- Stellenwert des Antrags im Rahmen des Forschungsvorhabens
- Art und Weise: z. B. Tagungskosten, Reisekosten
- ggf. Belege über den Beitrag bei einer Tagung (z. B. Programm)
- ggf. Angaben über Zuschüsse von einer anderen Stelle
Hier finden Sie spezielle Informationen zur Vergabe in der Fakultät:
Hinweis: Für alle Nachwuchswissenschaftler*innen (also auch für Wissenschaftler) gibt es inzwischen das Mobilitätsprogramm der Fakultät zur Nachwuchsförderung durch die Bezuschussung von aktiven Tagungsteilnahmen. Informationen finden Sie hier.
Stipendien im Rahmen des Bayerischen Programms zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre
Zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Finanzmittel zur Verfügung. Die Gelder dienen der Förderung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur und sind für den Lebensunterhalt der Wissenschaftlerin zu verwenden. Die Universität Regensburg erweitert dieses Programm im Rahmen der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder um zusätzliche und ergänzende Förderungen.
Abhängig von der Mittelzuweisung werden unter Haushaltsvorbehalt folgende Stipendien ausgeschrieben:
(1) Promotionsanschub-Stipendien
(2) Promotionsabschluss-Stipendien
(3) Postdoc-Brückenstipendien
(4) Postdoc-Stipendien
(5) Habilitationsstipendien
(6) Post-Habilitationsstipendien
Antragstellerinnen müssen fristgerecht zu den Antragsterminen die vollständigen Unterlagen digital in einer einzigen pdf-Datei bei der jeweiligen Fakultätsfrauenbeauftragten und der Koordinationsstelle Chancengleichheit & Diversity einreichen.
Ein fakultätsinternes Gremium entscheidet über die Reihung der Anträge. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch die Universitätsfrauenbeauftragte.
Bitte nehmen Sie bei Interesse rechtzeitig mit der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Kontakt auf!
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Mobilitätsstipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten/Forschungsreisen
Zur gezielten Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen schreibt die Universität Regensburg im Rahmen der über das Professorinnenprogramm II des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingeworbenen Mittel für den Zeitraum von 2023-2027 jährlich Stipendien zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten und der Förderung der Mobilität aus.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät sammelt die Anträge und erstellt mit einer fakultätsinternen Kommission eine fakultätsinterne Reihung der Anträge.
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Mutterschutzüberbrückungspauschale
Zur Überbrückung der gesetzlich vorgeschrieben Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter im Sinne des Mutterschutzgesetzes leistet die Universität Regensburg im Rahmen der Förderung durch das Professorinnenprogramm II des Bundes und der Länder finanzielle Unterstützung in Form einer sog. Mutterschutzüberbrückungspauschale.
Die Mutterschutzüberbrückungspauschale dient
(I) der finanziellen Absicherung von Stipendiatinnen, wenn der Stipendiengeber die Finanzierung von Mutterschutzzeiten nicht vorsieht;
(II) der Kompensation des aufgrund der Schwangerschaft/des Mutterschutzes bedingten Ausfalls der Lehre durch Bereitstellung von Finanzmitteln;
(III) der Finanzierung wissenschaftlicher Hilfskräfte zur Unterstützung der experimentellen Labortätigkeit von Schwangeren, die von Beschäftigungsverboten betroffen sind.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät gibt dazu ihr Votum ab.
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