Eine Promotion bedeutet in Deutschland, dass Sie einen Doktorgrad durch eine Universität erhalten. Die Promotion ist gebunden an das jeweilige Promotionsverfahren der Fakultät. Wenn Sie, die dort aufgeführten inhaltlichen wie formalen Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen der akademische Grad „Doktor“ (Dr.) verliehen.
An der Universität Regensburg sind - fachspezifisch unterschiedlich - Einzelpromotionen und Promotionen in strukturierten Programmen möglich.
Weitere Informationen zur Promotion allgemein finden Sie auch auf
Weitere Informationen zu den strukturierten Programmen sowie ein umfangreiches Angebot an wissenschaftlichen Veranstaltungen finden Sie auf der Seite des Zentrums zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
⇒ Zentrum zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Ihre Promotion wird sehr viel Arbeit und einen hohen Zeitaufwand mit sich bringen. In der Regel dauert eine Promotion zwischen drei und vier Jahre. Daher ist es unbedingt notwendig, dass Sie sich bereits im Vorfeld gründlich über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. über ein Stipendium oder einer Anstellung an einem Lehrstuhl der UR informieren, unabhängig davon wie lange Ihr Forschungsaufenthalt dauern wird.
⇒ Liste der Datenbanken für Fördermöglichkeiten
⇒ Weitere Informationen zu Finanzierung und Krankenversicherung
♦ Wenn Sie bereits einen Betreuer oder eine Betreuerin gefunden haben und einen Doktorabschluss an der UR anstreben, erfolgt zunächst die Annahme durch die Fakultät und in einem zweiten Schritt die Einschreibung bei der Studierendenkanzlei:
1. Annahme als Doktorand oder Doktorandin durch die Fakultät.
Für Ihre Annahme müssen Sie die jeweiligen Voraussetzungen zur Promotion erfüllen und die Betreuungszusage Ihrer Doktormutter oder Ihres Doktorvaters haben. Zuständig für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin und Prüfung Ihrer Zeugnisse ist die Fakultät, in der Sie den Doktorgrad erwerben möchten. Bitte beachten Sie, dass dieser Annahmeprozess mitunter mehrere Monaten dauern kann.
Sie müssen sich außerdem als neuer Doktorand oder Doktorandin im Campusportal registrieren. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Fakultät.
⇒ „Registrierung als Doktorand oder Doktorandin“
2. Einschreibung als Student oder Studentin in der Studierendenkanzlei
Mit dieser Einschreibung erhalten Sie einen Studierendenausweis.
Voraussetzung für die Einschreibung bei der Studierendenkanzlei ist die Annahme als Doktorand:in durch Ihre Fakultät. Nach Annahme durch die Fakultät, können Sie eine Promotionsbescheinigung erhalten, die (neben weiteren Dokumenten) für die Einschreibung bei der Studierendenkanzlei erforderlich ist.
♦ Wenn Sie bereits einen Betreuer oder eine Betreuerin gefunden haben und nur einen Teil Ihrer Promotionsforschung an der UR machen (Visiting PhD), sind folgende Schritte erforderlich:
1. Betreuungszusage Ihrer Doktormutter oder Ihres Doktorvaters in Regensburg.
Für weitere Formalitäten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer und Ihre Fakultätsverwaltung und folgen Sie den Anweisungen.
2. Einschreibung als Student oder Studentin in der Studierendenkanlzei. Damit bekommen Sie einen Studierendenausweis.
Für Schritt 1 wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer und Ihre Fakultät.
Bei Schritt 2 kann Sie das Welcome Center unterstützen.
Ausführliche Informationen zu Betreuungszusage und Einschreibung finden Sie unter folgenden Seite
Betreuer oder Betreuerin finden
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