Bitte beachten Sie, dass Sie selbständig Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin suchen müssen.
Nutzen Sie für die Recherche die Übersicht aller Fakultäten und kontaktieren Sie selbständig die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.
Haben Sie einen passenden Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin gefunden, dann setzen Sie sich bitte direkt mit der Person in Verbindung. Sie bewerben sich in der Regel mit folgenden Unterlagen (diese können je nach Fakultät variieren):
Bevor Sie Ihre Promotion beginnen, sollten Sie die Promotionsordnung Ihrer Fakultät genau lesen. Darin finden Sie Informationen über die Voraussetzungen für die Promotion, über Formalitäten und Disputation.
Um an der Universität Regensburg zur Promotion zugelassen zu werden, benötigen Sie i.d.R. einen Masterabschluss. Die Fakultät wird Ihre Zeugnisse überprüfen und feststellen, ob Ihr Studienabschluss mit einem Studienabschluss in Deutschland vergleichbar ist, d.h. ob eine direkte Annahme als Doktorand oder Doktorandin möglich ist oder ob Sie noch Zusatzleistungen wie z.B. den Besuch von Kursen aus dem Hauptstudium oder eine Promotionseignungsprüfung erbringen müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einer bestimmten Note zur Promotion zugelassen werden können und diese auf das deutsche Notensystem umgerechnet werden muss, um eine Äquivalenz feststellen zu können.
Es ist auch zu beachten, dass Sie ggf. deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Die genauen Bestimmungen können Sie in den jeweiligen Promotionsordnungen finden.
Die Promotion beginnt mit der offiziellen Annahme als Doktorand oder Doktorandin. Für Ihre Annahme müssen Sie die jeweiligen Voraussetzungen zur Promotion erfüllen und brauchen die Betreuungszusage von Ihrem:Betreuer oder Ihrer Betreuerin.
Für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin durch die Fakultät sind in der Regel Folgendes erforderlich:
♦ Hochschulzugangsberechtigung
♦ Hochschulzeugnisse und Hochschulurkunden
♦ Notenliste (Transcript of Records) der Zeugnisse
♦ Lebenslauf
♦ Exposé (Angabe des vorläufigen Promotionsthemas mit Exposé)
♦ Zusage von Betreuer oder Betreuerin
♦ Ggf. müssen zusätzlich Seminare oder Vorlesungen besucht werden
♦ Ggf. müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
Sie müssen sich ausführlich über die spezifischen Annahmebedingungen an der Fakultät informieren, an der Sie promovieren möchten.
In welcher Sprache die Doktorarbeit verfasst werden kann, müssen Sie im Vorfeld mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin klären.
Für die Einschreibung als Student oder Studentin bei der Studierendenkanzlei gilt Folgendes:
Wenn Sie auf Deutsch promovieren und die Doktorarbeit wird auf Deutsch geschrieben, dann ist ein Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnisse bei der Einschreibung als Student:in in der Studierendenkanzlei notwendig.
Diesen Nachweis (DSH 2 oder ein dazu äquivalenter Sprachnachweis) können Sie z.B. im Rahmen der DSH - Prüfung erlangen, die an der Uni Regensburg i.d.R. Ende März bzw. Ende September stattfindet.
Wenn Sie auf Englisch promovieren und Ihre Doktorarbeit wird auf Englisch verfasst, müssen für die Einschreibung als Student oder Studentin bei der Studierendenkanzlei keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Entscheidung darüber muss auf der Promotionsbescheinigung oder gegebenenfalls in der Annahme durch den Promotionsausschuss der Fakultät explizit vermerkt werden.
Für den täglichen Bedarf sind Deutschkenntnisse aber äußerst sinnvoll.