Stellen Sie sicher, dass Ihr Aufenthalt zu jeder Zeit ausreichend finanziell abgesichert ist. Ihre Finanzierung hat Auswirkung auf die Art Ihres Visums, Aufenthaltstitel und Krankenversicherung.
Der Aufenthalt finanziert sich i.d.R durch einen Arbeitsvertrag, ein Stipendium oder ist selbstfinanziert.
Internationale Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen sind durch einen Arbeitsvertrag mit der Uni Regensburg in das deutsche Sozialversicherungssystem eingebunden.
Weitere Infos rund um das Thema Forschungsfinanzierung und Arbeiten in Deutschland sowie Sozialversicherungen online:
⇒ EURAXESS
Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst die Bereiche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben und mehr als € 450 Gehalt pro Monat bekommen, müssen Beiträge für die Sozial- und Krankenversicherung gezahlt werden.
Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber gezahlt. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trägt nur der Arbeitgeber.
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Bestimmte Personengruppen müssen dabei eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben. Andere haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Beitritt in die private Krankenversicherung (PKV).
Manche Länder haben Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen, die den sozialen Schutz der Versicherten regeln.
Wenn Sie EU-Bürger:in sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland nach der Gültigkeit Ihrer Krankenversicherung während Ihres Aufenthalts in Deutschland. Alternativ können Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Informationen über die Konditionen einholen.
⇒ Einige gesetzliche Krankenkassen in Regensburg
Wer einen Arbeitsvertrag mit der Universität Regensburg oder einem anderen Arbeitgeber hat und ein Gehalt von mehr als 450 Euro pro Monat bezieht, muss in Deutschland eine reguläre gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer mit dem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Wenn Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland durch einen Arbeitsvertrag finanzieren, werden Sie als versicherungspflichtiger Beschäftigter grundsätzlich in alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung miteinbezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils ca. die Hälfte der Beiträge. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein vom Arbeitgeber getragen.
Bitte nehmen Sie im Vorfeld mit Ihrem Lehrstuhl Kontakt auf und klären Sie die notwendigen Schritte für die gesetzliche Krankenversicherung.
Sie müssen für Ihren gesamten Aufenthalt ausreichend krankenversichert sein.
Gastwissenschaftler:innen mit Stipendium/selbstfinanziert können sich privat versichern - entweder über eine Versicherung in Deutschland oder eine Versicherung, die Sie aus Ihrem Heimatland mitnehmen. Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Stipendiengeber nach Empfehlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit sich gesetzlich zu versichern (neu ab 01.03.2024)
Sie müssen sich in der Regel selbst bei der gewählten Krankenkasse anmelden.
Beispiele für private Krankenversicherungen sind:
⇒ Educare
⇒ Mawista
Zusätzlich zu den gesetzlichen Versicherungen bzw. Pflichtversicherungen (wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) kann es sinnvoll sein, weitere private Versicherungen abzuschließen, z.B. Unfall-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Bei Make It In Germany erhalten Sie weiterführende Informationen.
Ein kurzer Überblick über verschiedene Versicherungen:
Jeder, der an der Universität Regensburg eingeschrieben ist oder einen Arbeitsvertrag hat, ist automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn er einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit oder dem Heimweg hat. Sollten Sie einen Unfall haben, so melden Sie dies bitte der Studierendenkanzlei (gilt für eingeschriebene Doktorand:innen) bzw. der Personalabteilung, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben.
Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich zusätzlich für private Unfälle absichern.
Eine Haftpflichtversicherung kommt in der Regel für Schäden auf, die ohne Absicht verursacht wurden.
Eine Haftpflichtversicherung ist insbesondere für Familien mit Kindern sinnvoll, oder wenn Sie in einer Mietwohnung leben.
Eine Hausratversicherung bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, eines Haushaltes Versicherungsschutz. Diese Versicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie in einer möblierten Wohnung wohnen oder selbst Möbel gekauft haben.
Für internationale Gastwissenschaftler:innen, die in einem Labor eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Laborversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem:r Betreuer:in, ob Sie eine Laborversicherung benötigen. Gastwissenschaftler:innen sind selbst für ihren Versicherungsschutz zuständig.
Die Rentenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dabei übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für die Rentenversicherung, derArbeitnehmer die andere Hälfte.
Stipendien sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen.
Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung in Regensburg:
Gabelsbergerstraße 7
93407 Regensburg
Kontakt:
Tel. 0800 100048015
⇒ Deutsche Rentenversicherung: Bayern Süd
⇒ Deutsche Rentenversicherung: Allgemeine Informationen
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat die Aufgabe, den Arbeiternehmer:innen des öffentlichen Dienstes Zuschüsse zu der gesetzlichen Rente zu leisten, um die Ungleichbehandlung zwischen Beamten und nichtbeamteten Bediensteten im öffentlichen Dienst auszugleichen.
⇒ VBL für Wissenschaftler:innen
Detaillierte Auskunft über die gesetzliche Rente in Deutschland, z.B. wie Sie Ihren Rentenanspruch verfolgen können oder wie die Versicherung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) funktioniert, erhalten Sie online
Die Steuer-ID wird von der Universität Regensburg bei jeglicher Auszahlung benötigt. Diese Nummer wird für jede Person einmalig vergeben und Ihnen nach der Anmeldung bei der Stadt mitgeteilt.
Falls Sie aber nur einen kurzzeitigen Aufenthalt ohne Meldepflicht planen, wird die Steuer-ID nicht automatisch erstellt und muss aktiv beantragt werden. Das kann schon vor Anreise geschehen.
Die Steuer-ID ist mit dem Formblatt "Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt" zu beantragen, dabei kann diese Übersetzungshilfe unterstützen.
Der Antrag muss unterschrieben und mit der Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identifikationspapiers per Email an das Finanzamt Regensburg geschickt werden. Der zuständige Sachbearbeiter ist Herr Brücklmeier:
Die Steuer-ID wird ausschließlich per Post zugestellt, Sie haben dafür die Möglichkeit, Ihren Betreuer oder Betreuerin bzw. Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin in Regensburg als Sendeadresse anzugeben, um einen Versand ins Ausland zu vermeiden.
Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt dauert ca. 2 bis 4 Wochen.
Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit eine Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort einzureichen. Dadurch können Sie unter Umständen einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt.
Notwendig für die Einkommensteuererklärung ist die Steueridentifikationsnummer (IdNr), die Sie normalerweise kurz nach Anmeldung bei Stadt per Post zugeschickt bekommen haben.
Die Adresse des Finanzamts Regensburg:
Finanzamt Regensburg
Galgenbergstraße 31
93053 Regensburg
Tel. 0941 5024-0
⇒ Internetauftritt des bayerischen Finanzamts
Steuerpflichtig sind alle Angestellten, die ein Gehalt von mehr als € 450 pro Monat beziehen.
Die für Sie anfallenden Steuern werden unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen.
Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort zu stellen. Mit diesem können Sie u.U. einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt. Über die Wep-App "ELSTER" können Sie sich alle Unterlagen auch herunterladen udn die Steuererklärung online durchführen.
In manchen Fällen bewährt es sich, für die Erstellung einer Steuererklärung kostenpflichtig die Unterstützung eines Steuerberaters hinzuzuziehen.
Bitte informieren Sie sich, ob Sie in Deutschland oder in Ihrem Heimatland besteuert werden und ob es mit Ihrem Heimatland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
Darin wird geregelt, in welchem Land Steuern gezahlt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
⇒ Homepage des Bundesfinanzministerium
⇒ Weitere Informationen können Sie bei EURAXESS finden
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland mit einem Stipendium finanzieren, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem jeweiligen Stipendiengeber. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss.
Eine Besonderheit in Deutschland ist die staatlich eingezogene Kirchensteuer. Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit, Kirchensteuern durch das Finanzamt einziehen zu lassen. Für die großen Kirchen wird die Kirchensteuer vom Staat zusammen mit der Lohnsteuer eingezogen und automatisch vom monatlichen Gehalt abgeführt. Daher müssen Sie bei der Anmeldung bei der Stadt angeben, ob eine Religionszugehörigkeit vorliegt. Wenn keine vorliegt, wird keine Kirchensteuer eingezogen.