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Fakultät für Informatik und Data Science

FIDS

Für Promovierende

Die Promotion dient dem Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch die Erbringung eigener Forschungsleistungen.

Die Fakultät für Informatik und Data Science verleiht aufgrund einer nach ihrer Promotionsordnung bestandenen Doktorprüfung, abhängig vom Promotionsfach und der Forschungsleistung,  

  • den akademischen Grad eines Doktors bzw. einer Doktorin der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.),
  • den akademischen Grad eines Doktor-Ingenieurs bzw. einer Doktor-Ingenieurin (Dr.-Ing.),
  • den akademischen Grad eines Doktors bzw. einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) oder
  • den akademischen Grad eines Doktors bzw. einer Doktorin der Wirtschaftswissenschaft (Dr. rer. pol.).


Hierfür muss eine schriftliche Arbeit im Promotionsfach (Dissertation) verfasst werden und eine mündliche Prüfung (Disputation) abgelegt werden.



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