Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Möglichkeiten der Kostenabrechnung für unsere psychotherapeutischen Leistungen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Kostenabrechnung für die ersten Sprechstunden in jedem einzelnen Fall erfolgt, unabhängig davon, ob eine Psychotherapie im Anschluss stattfindet.
Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik
Bei gesetzlich versicherten Patient:innen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde und für probatorische Sitzungen ("Probesitzungen") vor Aufnahme einer Psychotherapie.
Akutbehandlung
Bei Vorliegen einer psychischen Störung und Indikationsstellung durch eine:n unserer Psychotherapeut:innen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch die Kosten für eine Akutbehandlung übernommen.
Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie)
Zur Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie) durch die gesetzlichen Krankenkassen muss während der probatorischen Phase von Therapeut:in und Patient:in ein Antrag auf die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenversicherungsstellen bearbeiten diesen Antrag innerhalb von etwa drei Wochen. Sobald die Kostenübernahme für die Psychotherapie bestätigt ist, beginnen die eigentlichen psychotherapeutischen Sitzungen.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Bei privaten Krankenversicherungen gibt es je nach Krankenkasse und Tarif unterschiedliche Regelungen bezüglich einer Kostenübernahme psychotherapeutischer Sitzungen. Patient:innen mit privater Krankenversicherung sollten sich daher am besten vor Vereinbarung eines Sprechstundentermins in unserer Ambulanz darüber informieren, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Sitzungen im Rahmen Ihres Versicherungstraifs erstattet werden.
Akutbehandlungen und Psychotherapien (Kurz- und Langzeittherapie)
Sollte im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. im Rahmen von probatorischen Sitzungen ("Probesitzungen" vor Aufnahme einer Psychotherapie) die Indikation für eine Akutbehandlung oder Psychotherapie gestellt werden, muss bei Ihrer privaten Krankenversicherung ggf. ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Ihr:e Psychotherapeut:in wird Sie dabei bei Bedarf gerne unterstützen.
Folgende Fragen können für die Klärung einer Kostenübernahme psychotherapeutischer Sitzungen durch private Krankenversicherungen relevant sein:
Bei offenen Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen unterstützen wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns telefonischen Kontakt auf.
Die Beihilfe erstattet bis zu einer gewissen Anzahl psychotherapeutische Sitzungen. Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der Probatorik ("Probesitzungen" vor Aufnahme einer Psychotherapie) muss hierzu ein Antrag an die zuständige Beihilfestelle gestellt werden. Dabei wird Sie Ihr:e Psychotherapeut:in gerne unterstützen.
Neben einer Abrechnung über eine Krankenversicherung, die Beihilfe, oder weitere Kostenträger bieten wir auch eine Kostenabrechnung als Selbstzahler:in an. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) per Rechnungsstellung.
Bei Selbstzahler:innen werden natürlich genauso wie bei anderen Patient:innen die Voraussetzungen für eine effektive Therapie geprüft und ein individualisiertes Therapieangebot erstellt.
Bei Fragen zu einer Kostenabrechnung als Selbstzahler:in können Sie gerne telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.
Bei verschiedenen anderen Kostenträgern (Berufsgenossenschaften, Bundeswehr, o.ä.) oder bei psychotherapeutischer Behandlung in Folge eines Unfalles ist gegebenenfalls eine individuelle Abklärung nötig, bei der wir Sie gerne unterstützen.
Kontakt per E-Mail oder
Telefon: 0941 943-6080
(telefonische Erreichbarkeit freitags von 9-12.20 Uhr