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Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik

Word-art-medienpaedagogik

Herzlich willkommen im Erweiterungsfach Medienpädagogik!

Das Erweiterungsfach Medienpädagogik ist für Studierende aller Lehrämter sowie als zusätzliche Qualifizierung für Lehrkräfte aller Schularten gedacht.

Qualifikationsziele: 

  • Anleitung von Lernenden zu einem kompetenten und sinnvollen Umgang mit Medien
  • Nutzung neuer Medien für die Gestaltung von Lehrprozessen sowie für die Anregung von Lernprozessen
  • Informationstechnische Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien
  • Selbständige Gestaltung von Medienprojekten
  • Anleitung von Schülerinnen und Schülern bei der Gestaltung eigener Medienbeiträge
  • Bewältigung schulischer Aufgaben im Medienbereich
  • Beratung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten in Medienfragen
  • Einnehmen einer begleitenden oder moderierenden Rolle bei Schulentwicklungsprozessen

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen und Belangen an martina.rasp@ur.deBei Bedarf können Sie einen Sprechstundentermin (gerne auch per Telefon oder Videokonferenz) wahrnehmen. Um Voranmeldung per Mail wird gebeten.


Im Erweiterungsstudiengang werden sowohl Online- als auch Präsenzkurse angeboten. Bitte beachten Sie die Hinweise im Vorlesungsverzeichnis.


Sprechstunde: nach Vereinbarung


Was ist das „Erweiterungsfach Medienpädagogik“?

Das Studium das „Erweiterungsfachs Medienpädagogik“ ist in §115 LPO I geregelt. Es ist als sogenannte pädagogische Zusatzqualifikation ausgewiesen, die zusätzlich zum eigentlichen Lehramtsstudium studiert und mit einer Ersten Staatsprüfung („Staatsexamen“) abgeschlossen wird.

Der Studiengang ist zudem in der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (ErsteLehramtsprüfung) für Studierende an der Universität Regensburg im §38a zu finden.

Das Erweiterungsfach orientiert sich inhaltlich an

  • den Aufgaben, die sich Lehrkräften in der Schule stellen (z. B. sinnvoller Einsatz von Lernsoftware, rechtliche Aspekte des Medieneinsatzes in der Schule, adäquate Gestaltung von Arbeitsmaterialien),
  • aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen (z. B. aktuelle Ergebnisse der Medienwirkungsforschung, Cybermobbing, Computerspielabhängigkeit) sowie
  • an schulorganisatorischen Gegebenheiten (Notebookklassen, Einsatz interaktiver Tafeln, Filterprogramme).

Der Erweiterungsstudiengang ist in die drei Teilbereiche Medienerziehung, Mediendidaktik und Informationstechnische Grundkenntnisse gegliedert.

Nach § 115 LPO I ist die Voraussetzung für das Ablegen der 1. Staatsprüfung des Erweiterungsstudiengangs der Abschluss von drei Lehrveranstaltungen bzw. der Erwerb von drei Scheinen aus den geforderten drei Bereichen sowie das Erstellen eines Medienprojektes. Die Veranstaltungen können, müssen aber nicht parallel belegt werden.

Erweiterungsstudiengang Medienp _dagogik Grafik


An wen richtet sich das „Erweiterungsfach Medienpädagogik“?

Das Erweiterungsfach Medienpädagogik ist als zusätzliche Qualifizierung für Studierende aller Lehrämter sowie für bereits im Beruf stehende Lehrkräfte aller Schularten gedacht.

Das Studium kann von Lehrkräften berufsbegleitend absolviert werden, da einige Veranstaltungen als Online- oder Blockseminare oder über die VHB (Virtuelle Hochschule Bayern) angeboten werden.


Welche Vorteile bringt das „Erweiterungsfach Medienpädagogik“?

Das erfolgreiche Studium des Erweiterungsfachs Medienpädagogik qualifiziert zur Bewältigung schulischer Aufgaben im Medienbereich, u. a. zur

Medienp _dagogik _ Berblick

Ausgebildete Medienpädagog:innen können darüber hinaus eine begleitende oder moderierende Rolle bei Schulentwicklungsprozessen einnehmen.

Die erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik ist        

  • eine sinnvolle Grundlage für die Leitung eines Medienzentrums und die Funktion als Seminarlehrkraft bzw. Seminarleiter/-in.
  • hilfreich bei Interesse an der Mitwirkung in einem Schulentwicklungsteam oder der "Erweiterterten Schulleitung" (ESL).

Zusätzlich gibt es (in Abhängigkeit vom jeweiligen Lehramt) einen kleinen Notenbonus bei der Einstellung in den Staatsdienst. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.


Muss man sich für das Erweiterungsfach einschreiben?

Zulassungsvoraussetzungen

Es gibt keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Jedoch sollten Sie Interesse am Umgang mit (digitalen) Medien mitbringen.

Einschreibung

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, das Erweiterungsfach zu studieren, ist eine Einschreibung bei der Studentenkanzlei notwendig. Dies gilt auch für ein berufsbegleitendes Studium von bereits an einer Schule tätigen Lehrkräften. Die Einschreibung ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Alle Informationen zu den Anmeldeformalitäten (Einschreibefristen, einzureichende Unterlagen, etc.) finden Sie auf der Homepage der Studentenkanzlei.


Wie lange dauert das Studium?

Studiendauer

Insgesamt ist das Studium so angelegt, dass innerhalb von ca. vier Semestern alle Voraussetzungen für die Absolvierung der Staatsprüfung erbracht werden können.

Studienbeginn

Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden.


Wie ist das Studium aufgebaut?

Hinweis: Zum Vergrößern bitte auf das Bild oben klicken.


Basismodul - EWS-MeP-M01

  • eine grundlegende Eingangsvorlesung oder ein Internetseminar im Bereich Mediendidaktik – Mediensozialisation - Medienerziehung (Prof. Schworm / Stefan Prock: Leben, Lehren und Lernen mit digitalen Medien); beachten Sie hierzu auch das zusätzliche Angebot der VHB  (Bereich Lehramt - Medienpädagogik - Universität Passau/München/Nürnberg-Erlangen/Augsburg)
  • eine vertiefende Veranstaltung zu mediendidaktischen Grundlagen
  • eine vertiefende Veranstaltung zu medienerzieherischen Grundlagen

Aufbaumodul - EWS-MeP-M02

  • Veranstaltungen zu informatischen und informationstechnischen Grundlagen
  • Begleitende Übung zur Veranstaltung zu informatischen und informationstechnischen Grundlagen
  • ein Seminar aus: spezielle Aspekten des Lebens, Lernens und Lehrens mit digitalen Medien / fachdidaktische Aspekte des Lernen und Lehrens mit Medien / informatische oder informationstechnische Aspekte des Lernens und Lehrens mit Medien
  • ein weiteres Seminar aus: spezielle Aspekten des Lebens, Lernens und Lehrens mit digitalen Medien / fachdidaktische Aspekte des Lernen und Lehrens mit Medien / informatische oder informationstechnische Aspekte des Lernens und Lehrens mit Medien

Projektmodul - EWS-MeP-M03

  • Vorbereitungsseminar zur Staatsexamensprüfung
  • Projektseminar zu verschiedenen Themanebereichen der Medienpädagogik

Achtung: Zulassungsvoraussetzung für das Projektmodul ist der erfolgreiche Abschluss von Modul 1 und 2!


Modulhandbuch

Hier finden Sie das Modulhandbuch (bitte klicken) für den Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik


Projektarbeit

Zum Anfertigen der Projektarbeit empfiehlt es sich, die Veranstaltung „Mediengestaltung – Begleitveranstaltung zur Anfertigung der Projektarbeit“ (M. Rasp) zu belegen, um eine gezielte Betreuung zu erhalten. Die von Ihnen erstellte Prokektarbeit wird in einem 45minütigen Prüfungsgespräch im Rahmen der 1. Staatsprüfung vorgestellt. Die schriftliche Ausarbeitung in Form einer Dokumentation, die bei der Entstehnung des Projekts entsteht, dient dabei als Grundlage und muss vier Wochen vor dem Prüfungstermin abgegeben werden. 


Welche Lehrveranstaltungen werden aktuell angeboten?

Angebot Medienpädagogik (SPUR und VHB)

  • Lassen Sie sich in SPUR über "Studienangebot" das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Schulart anzeigen. Klicken Sie den Reiter "+Medienpädagogik" und öffnen Sie anschließend die jeweiligen Unterkategorien, um das Angebot angezeigt zu bekommen. 
  • Besuchen Sie zuätzlich die Seite www.vhb.org und lassen Sie sich dort das Classic-Kursprogramm anzeigen. Unter "Lehramt" - "Medienpädagogik" finden Sie noch weitere Veranstaltungen der Universitäten München, Passau, Nürnberg-Erlangen und Augsburg, die an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden.

Wann kann die Erste Staatsprüfung abgelegt werden?

Die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik kann abgelegt werden

  • gleichzeitig mit der Ablegung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt,
  • nach Ablegung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt, aber vor Erwerb der Lehramtsbefähigung (= Zweite Staatsprüfung),
  • nach Erwerb der Lehramtsbefähigung (=Zweite Staatsprüfung).

Eine Zweite Staatsprüfung ist im Erweiterungsfach Medienpädagogik nicht möglich. Die Erweiterung zählt daher immer als „nachträgliche Erweiterung“ (Art. 23 BayLBG), auch wenn sie parallel zum Lehramtsstudium erfolgt.

Zulassungsvoraussetzungen

Die fachlichen Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik sind in §115 Abs. 2 LPO I festgelegt:

1.       Nachweis über informationstechnische Kenntnisse,

2.       eine Lehrveranstaltung zur Medienerziehung,

3.       eine Lehrveranstaltung zur Mediendidaktik.


Wie läuft die Erste Staatsprüfung ab?

Der Ablauf der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik ist in §115  LPO I definiert:

  1. Schriftliche Prüfung:
    1. Eine Aufgabe oder Aufgabengruppe aus der Medienerziehung (Bearbeitungszeit: 4 Stunden),
    2. eine Aufgabe oder Aufgabengruppe aus der Mediendidaktik (Bearbeitungszeit: 4 Stunden).
  2. Praktische Prüfung:

Mediengestaltung (Dauer: 45 Minuten): ein während der Ausbildung entwickeltes Projekt ist vorzustellen; im Zusammenhang damit sind Fragen der prüfungsberechtigten Personen zu beantworten.


Wichtige Informationen zur „Praktische Prüfung“.

Praktische Prüfung

Die „Praktische Prüfung“ (§115 Abs. 4 Nr. 2 LPO I) ist Bestandteil der Ersten Staatsprüfung. Während des Studiums erstellen Sie eine Projektarbeit zur Mediengestaltung und präsentieren diese im Rahmen eines 45-minütigen Prüfungsgesprächs.

Für das Projekt zur Mediengestaltung gibt es keine Vorgaben bezüglich der technischen Umsetzung, jedoch ist ein schulischer bzw. unterrichtlicher Bezug unabdingbar.

Sie können in Ihrer Projektarbeit entweder ein Medienprodukt für den Einsatz im Unterricht erstellen oder ein Medienprojekt zusammen mit Schüler/innen durchführen.

Die Betreuung der Projektarbeiten erfolgt über die Teilnahme an der „Begleitveranstaltung zur Anfertigung der Projektarbeit“. 

Dokumentation der Projektarbeit

Die Dokumentation der Projektarbeit ist vier Wochen vor der „Praktischen Prüfung“ abzugeben. (Erläuterung: Der Termin für die Abgabe der Projektarbeit richtet sich nach dem Termin der „Praktischen Prüfung“ im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Den Termin der „Praktischen Prüfung“ erhalten Sie vom Prüfungsamt. Spätestens vier Wochen vor dem Termin der „Praktischen Prüfung“ müssen Sie die Dokumentation Ihrer Projektarbeit abgeben. Bitte senden Sie eine digitale Version der Dokumentation per E-Mail an martina.rasp@paedagogik.uni-regensburg.de und/oder geben Sie ein gedrucktes Exemplar im Raum SG412a bei Frau Rasp ab.

Wichtiger Hinweis

Beginnen Sie mit den Planungen für Ihre Projektarbeit nicht erst nach der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung, sondern machen Sie sich bereits während Ihres Studiums darüber Gedanken. Nehmen Sie frühzeitig das Angebot der „Begleitveranstaltung zur Anfertigung der Projektarbeit“ wahr.


Wie kann man sich auf die Erste Staatsprüfung vorbereiten?

In Vertiefungsseminaren (Online mit Videokonferenzen) werden die Teilgebiete der Medienpädagogik in der Zusammenschau nochmals aktualisiert und im Überblick dargestellt, indem Staatsexamensaufgaben vorbereitend behandelt und in den Videokonferenzen besprochen werden.

Eine Teilnahme ist nur sinnvoll wenn Sie bereits ein gewisses Grundlagenwissen im Bereich der Mediendidaktik und Medienerziehung erworben haben.



  1. Fakultät für Humanwissenschaften
  2. Institut für Bildungswissenschaft

Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik

Digitale Bildung für die Schule

Universität Regensburg

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