Das Erweiterungsfach Medienpädagogik ist für Studierende aller Lehrämter sowie als zusätzliche Qualifizierung für Lehrkräfte aller Schularten gedacht.
Qualifikationsziele:
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen und Belangen an martina.rasp@ur.de. Bei Bedarf können Sie einen Sprechstundentermin (gerne auch per Telefon oder Videokonferenz) wahrnehmen. Um Voranmeldung per Mail wird gebeten.
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Das Studium das „Erweiterungsfachs Medienpädagogik“ ist in §115 LPO I geregelt. Es ist als sogenannte pädagogische Zusatzqualifikation ausgewiesen, die zusätzlich zum eigentlichen Lehramtsstudium studiert und mit einer Ersten Staatsprüfung („Staatsexamen“) abgeschlossen wird.
Der Studiengang ist zudem in der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (ErsteLehramtsprüfung) für Studierende an der Universität Regensburg im §38a zu finden.
Das Erweiterungsfach orientiert sich inhaltlich an
Der Erweiterungsstudiengang ist in die drei Teilbereiche Medienerziehung, Mediendidaktik und Informationstechnische Grundkenntnisse gegliedert.
Nach § 115 LPO I ist die Voraussetzung für das Ablegen der 1. Staatsprüfung des Erweiterungsstudiengangs der Abschluss von drei Lehrveranstaltungen bzw. der Erwerb von drei Scheinen aus den geforderten drei Bereichen sowie das Erstellen eines Medienprojektes. Die Veranstaltungen können, müssen aber nicht parallel belegt werden.
Das Erweiterungsfach Medienpädagogik ist als zusätzliche Qualifizierung für Studierende aller Lehrämter sowie für bereits im Beruf stehende Lehrkräfte aller Schularten gedacht.
Das Studium kann von Lehrkräften berufsbegleitend absolviert werden, da einige Veranstaltungen als Online- oder Blockseminare oder über die VHB (Virtuelle Hochschule Bayern) angeboten werden.
Das erfolgreiche Studium des Erweiterungsfachs Medienpädagogik qualifiziert zur Bewältigung schulischer Aufgaben im Medienbereich, u. a. zur
Ausgebildete Medienpädagog:innen können darüber hinaus eine begleitende oder moderierende Rolle bei Schulentwicklungsprozessen einnehmen.
Die erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik ist
Zusätzlich gibt es (in Abhängigkeit vom jeweiligen Lehramt) einen kleinen Notenbonus bei der Einstellung in den Staatsdienst. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Zulassungsvoraussetzungen
Es gibt keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Jedoch sollten Sie Interesse am Umgang mit (digitalen) Medien mitbringen.
Einschreibung
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, das Erweiterungsfach zu studieren, ist eine Einschreibung bei der Studentenkanzlei notwendig. Dies gilt auch für ein berufsbegleitendes Studium von bereits an einer Schule tätigen Lehrkräften. Die Einschreibung ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Alle Informationen zu den Anmeldeformalitäten (Einschreibefristen, einzureichende Unterlagen, etc.) finden Sie auf der Homepage der Studentenkanzlei.
Studiendauer
Insgesamt ist das Studium so angelegt, dass innerhalb von ca. vier Semestern alle Voraussetzungen für die Absolvierung der Staatsprüfung erbracht werden können.
Studienbeginn
Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden.
Hinweis: Zum Vergrößern bitte auf das Bild oben klicken.
Basismodul - EWS-MeP-M01
Aufbaumodul - EWS-MeP-M02
Projektmodul - EWS-MeP-M03
Achtung: Zulassungsvoraussetzung für das Projektmodul ist der erfolgreiche Abschluss von Modul 1 und 2!
Modulhandbuch
Hier finden Sie das Modulhandbuch (bitte klicken) für den Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik
Projektarbeit
Zum Anfertigen der Projektarbeit empfiehlt es sich, die Veranstaltung „Mediengestaltung – Begleitveranstaltung zur Anfertigung der Projektarbeit“ (M. Rasp) zu belegen, um eine gezielte Betreuung zu erhalten. Die von Ihnen erstellte Prokektarbeit wird in einem 45minütigen Prüfungsgespräch im Rahmen der 1. Staatsprüfung vorgestellt. Die schriftliche Ausarbeitung in Form einer Dokumentation, die bei der Entstehnung des Projekts entsteht, dient dabei als Grundlage und muss vier Wochen vor dem Prüfungstermin abgegeben werden.
Die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik kann abgelegt werden
Eine Zweite Staatsprüfung ist im Erweiterungsfach Medienpädagogik nicht möglich. Die Erweiterung zählt daher immer als „nachträgliche Erweiterung“ (Art. 23 BayLBG), auch wenn sie parallel zum Lehramtsstudium erfolgt.
Zulassungsvoraussetzungen
Die fachlichen Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik sind in §115 Abs. 2 LPO I festgelegt:
1. Nachweis über informationstechnische Kenntnisse,
2. eine Lehrveranstaltung zur Medienerziehung,
3. eine Lehrveranstaltung zur Mediendidaktik.
Der Ablauf der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik ist in §115 LPO I definiert:
Mediengestaltung (Dauer: 45 Minuten): ein während der Ausbildung entwickeltes Projekt ist vorzustellen; im Zusammenhang damit sind Fragen der prüfungsberechtigten Personen zu beantworten.
Praktische Prüfung
Die „Praktische Prüfung“ (§115 Abs. 4 Nr. 2 LPO I) ist Bestandteil der Ersten Staatsprüfung. Während des Studiums erstellen Sie eine Projektarbeit zur Mediengestaltung und präsentieren diese im Rahmen eines 45-minütigen Prüfungsgesprächs.
Für das Projekt zur Mediengestaltung gibt es keine Vorgaben bezüglich der technischen Umsetzung, jedoch ist ein schulischer bzw. unterrichtlicher Bezug unabdingbar.
Sie können in Ihrer Projektarbeit entweder ein Medienprodukt für den Einsatz im Unterricht erstellen oder ein Medienprojekt zusammen mit Schüler/innen durchführen.
Die Betreuung der Projektarbeiten erfolgt über die Teilnahme an der „Begleitveranstaltung zur Anfertigung der Projektarbeit“.
Dokumentation der Projektarbeit
Die Dokumentation der Projektarbeit ist vier Wochen vor der „Praktischen Prüfung“ abzugeben. (Erläuterung: Der Termin für die Abgabe der Projektarbeit richtet sich nach dem Termin der „Praktischen Prüfung“ im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Den Termin der „Praktischen Prüfung“ erhalten Sie vom Prüfungsamt. Spätestens vier Wochen vor dem Termin der „Praktischen Prüfung“ müssen Sie die Dokumentation Ihrer Projektarbeit abgeben. Bitte senden Sie eine digitale Version der Dokumentation per E-Mail an martina.rasp@paedagogik.uni-regensburg.de und/oder geben Sie ein gedrucktes Exemplar im Raum SG412a bei Frau Rasp ab.
Wichtiger Hinweis
Beginnen Sie mit den Planungen für Ihre Projektarbeit nicht erst nach der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung, sondern machen Sie sich bereits während Ihres Studiums darüber Gedanken. Nehmen Sie frühzeitig das Angebot der „Begleitveranstaltung zur Anfertigung der Projektarbeit“ wahr.
In Vertiefungsseminaren (Online mit Videokonferenzen) werden die Teilgebiete der Medienpädagogik in der Zusammenschau nochmals aktualisiert und im Überblick dargestellt, indem Staatsexamensaufgaben vorbereitend behandelt und in den Videokonferenzen besprochen werden.
Eine Teilnahme ist nur sinnvoll wenn Sie bereits ein gewisses Grundlagenwissen im Bereich der Mediendidaktik und Medienerziehung erworben haben.