Genehmigungen und Anzeigen von Versuchsvorhaben (auch laufende Verfahren) aus der UR bzw. dem UKR werden von der Regierung von Unterfranken bearbeitet.
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 55.2
Peterplatz 9
97070 Würzburg
E-Mail: tierversuche@reg-ufr.bayern.de
Für Einfuhrgenehmigungen nach § 11a (4) Tierschutzgesetz (z. B. Mäuse aus Nicht-EU-Ländern) ist die Stadt Regensburg zuständig.
Stadt Regensburg
Umweltamt (Veterinäramt)
Bruderwöhrdstr. 15b
93055 Regensburg
Für Einfuhrgenehmigungen von tierischen Nebenerzeugnissen (z. B. Probenmaterialien tierischen Ursprungs, Medien/Puffer mit tierischen Bestandteilen (FCS o. Ä.) etc.) ist seit September 2021 die jeweils für den Bestimmungsort der Sendung zuständige Landesbehörde verantwortlich. Für Forschungseinrichtungen in Bayern ist dies das
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: vet-einfuhr@stmuv.bayern.de.