Die Tierschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin in allen Fragen des Tierschutzes für Mitarbeiter der Universität und des Universitätsklinikums, die mit der Zucht und Haltung von Wirbeltieren sowie mit Tierversuchen zu tun haben. Sie ist auch Ansprechpartnerin für die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden.
Die Tierschutzbeauftragte ist gesetzlich verpflichtet, auf die Einhaltung von Vorschriften, Auflagen und Bedingungen im Interesse des Tierschutzes zu achten, die Einrichtung und ihre Mitarbeiter insbesondere über den tierschutzgerechten Umgang mit Wirbeltieren zu beraten und auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung und Begrenzung von Tierversuchen hinzuwirken. Sie ist auch verpflichtet, zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Stellungnahme für die zuständigen Behörden (Veterinärämter, Genehmigungsbehörde, Aufsichtsbehörde) abzugeben.
Die Aufgaben und Stellung der Tierschutzbeauftragten sind im
Tierschutzgesetz (§ 10) festgelegt und sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes unter Punkt 8 geregelt. Das aktuelle Tierschutzgesetz kann im Internet eingesehen werden (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html).
TIERSCHUTZBEAUFTRAGTE
Dr. med. vet. Katharina Ebert
E-Mail tierschutz(at)ur.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Siehe auch Fachinformation "Die Stellung von Tierschutzbeauftragten in Forschungseinrichtungen"