Unter die sonstigen Anträge fallen insbesondere solche nach einer berufsrechtlichen Beratung gemäß § 15 der Berufsordnung für die Ärzte in Bayern sowie Anträge aus anderen wissenschaftlichen Disziplinen.
Informationen zum Auslagenersatz bei berufsrechtlichen Beratungen finden Sie hier.
Nach § 15 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns bedürfen einer berufsrechtlichen Beratung solche Vorhaben,
Gleiches gilt vor der Durchführung gesetzlich zugelassener Forschung
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Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie im Ethikpool einen neuen Antrag erstellen.
In einigen Fällen können Sie auch einen vereinfachten Antrag zur berufsrechtlichen Beratung stellen, den Sie dann im Ethikpool einreichen können.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an uns!
Hier finden Sie Vorlagen zur Gestaltung von Studienprotokollen.
Bitte passen Sie die jeweiligen Vorlagen auf Ihr Forschungsvorhaben an.
Auch in vielen anderen wissenschaftlichen Disziplinen empfiehlt sich die Einholung eines Ethikvotums. Darüber hinaus werden solche zunehmend bei Veröffentlichungen verlangt.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie ein Ethikvotum benötigen klicken sie bitte auf den Entscheidungsbaum.
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Die Einreichung eines vereinfachten Antrags zur berufsrechtlichen Beratung ist für nicht-medizinische Vorhaben in der Regel nicht möglich.
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