Aufgabe der Ethikkommission ist es, Forschung am Menschen ethisch und rechtlich zu beurteilen sowie die verantwortlichen Forscherinnen und Forscher entsprechend zu beraten.
Die Kommission legt ihrer Arbeit die gesetzlichen Bestimmungen, die dazu ergangenen Verordnungen und Richtlinien, die berufsrechtlichen Regelungen sowie die Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki zugrunde. Die Kommission ist nach § 36 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) registriert.