Für die Prüfungen am Lehrstuhl Financial Accouting and Auditing sind folgende Hilfsmittel zugelassenen:
Wichtige Hinweise:
Ohne Kommentierungen bedeutet für Wirtschafts- und Steuergesetze (HGB, AktG, GmbHG, PublG, EStG etc.):
Unterstreichungen/Markierungen sind möglich;
Das Eintragen von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Symbolen etc. ist nicht erlaubt;
Einmerker (z.B. Post-its) sind nicht erlaubt.
Ohne Kommentierungen bedeutet für die International Financial Reporting Standards (IFRS):
Unterstreichungen/Markierungen sind möglich;
Das Eintragen von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Symbolen etc. ist nicht erlaubt;
Einmerker (z.B. Post-its) und deren Beschriftung mit der Standardnummer (z.B. "IAS 16") und/oder der Standardbezeichnung (z.B. "Sachanlagen") sind erlaubt. Zudem dürfen Einmerker mit Verweisen auf bestimmte Passagen innerhalb des Standards angebracht werden (z.B. "IAS 38.57"). Weitere Angaben, wie bspw. IAS 38.57 - recognition of intangible assets arising from development", sind nicht erlaubt!
Die Verwendung anderer als die entsprechend zugelassenen Hilfsmittel ist nicht erlaubt!