Steuerrechtliche Grundlagen
Grundlagen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechts (22447)
- entfällt im WS 2024/25 -
Umsatzsteuer (22068)
07.11.2024 - 05.12.2024 donnerstags, 14:00H - 18:00H, H12
Erbschaftssteuer und Unternehmensnachfolge (22445)
Dienstag, 14.01.2025 12:00h - 17:00h, H38
Mittwoch, 15.01.2025 12:00h - 17:00h, H24
Rechtsformwahl und Umwandlung
ab 17.10.2024 donnerstags, 10:00h bis 12:00h, H 22
ab 24.10.2024 donnerstags, 08:30h bis 10:00h, H 22
Spezielles Vertiefungsgebiet Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 1
- Umstrukturierungs- und Konzernsteuerrecht -
ab 17.10.2024 donnerstags, 14:00h bis 16:00h, H 21
27.11.2024 mittwochs, 08:30h bis 12:00h, H21
04.12.2024 mittwochs, 08:30h bis 12:00h, Künstlergaderobe 7 ZHGB G1
11.12.2024 mittwochs, 08:30h bis 12:00h, H21
08.01.2025 mittwochs, 08:30h bis 12:00h, H21
22.01.2025 mittwochs, 08:30h bis 12:00h, H21
05.02.2025 mittwochs, 08:30h bis 12:00h, H21
Grundlagen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechts (22447)
- entfällt im WS 2024/25 -
Umsatzsteuer (22068)
07.11.2024 - 05.12.2024 donnerstags, 14:00H - 18:00H, H12
Erbschaftssteuer und Unternehmensnachfolge (22445)
Dienstag, 14.01.2025 12:00h - 17:00h, H38
Mittwoch, 15.01.2025 12:00h - 17:00h, H24
In Zusammenarbeit mit externen Lehrbeauftragten der renommierten Steuerberatungskanzleien Flick Gocke Schaumburg, PricewaterhouseCoopers und BDO bietet der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre jedes Semester ein erweitertes Studienangebot an.
Im Wintersemester sowie im Sommersemester finden Zusatzveranstaltungen statt, die als freie Module den Lehrstoff ergänzen.
Grundlagen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechts (22447)
- entfällt im WS 2024/25 -
Umsatzsteuer (22068)
07.11.2024 - 05.12.2024 donnerstags, 14:00H - 18:00H, H12
Erbschaftssteuer und Unternehmensnachfolge (22445)
Dienstag, 14.01.2025 12:00h - 17:00h, H38
Mittwoch, 15.01.2025 12:00h - 17:00h, H24
Die Veranstaltungen sind sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudierende mit Interesse am Steuerrecht geeignet und als freie Module belegbar. Eine Anmeldung zu den Vorlesungen/Veranstaltungen ist nicht erforderlich. Es gibt keine Teilnahmebescheinigung für die Vorlesungen/Veranstaltungen! Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt wie bei den anderen Vorlesungen ebenso über FlexNow!
Die Klausuren finden im regulären Prüfungszeitraum statt!
Das DATEV-Seminar richtet sich vor allem an Studierende, die ihr Examen demnächst abschließen und in der Steuerberatung tätig werden wollen.
Für die Teilnahme am Seminar werden Grundkenntnisse im Bereich Buchhaltung, Steuern und Bilanzen vorausgesetzt.
Die Teilnehmer des DATEV-Seminars erhalten die Möglichkeit das Zertifikat DATEV-Führerschein zu erwerben.
Das DATEV-Seminar wird in diesem Wintersemester nicht angeboten.
„Aktuelle Fragen der Unternehmensbesteuerung“ (Ver. Nr. 22653)
Das Seminar steht in der Regel unter einem Generalthema. Es bietet die Möglichkeit Einzelfragen und Spezialprobleme eingehend zu diskutieren. Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden das wissenschaftliche Arbeiten erlernen bzw. mit einer Vortragssituation konfrontiert werden.
Die Master-SeminarkandidatInnen müssen mindestens einen Steuerkurs aus Bachelor (bzw. Bachelorarbeit) oder Master mit der Note 2,3 oder besser bestanden haben. Es wird empfohlen vor dem Seminar mindestens einen Steuerkurs aus Masterveranstaltungen im Steuerrecht zu belegen!
Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar mit mindestens der Gesamtnote 2,3 ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Übernahme einer Masterarbeit.
Die Anmeldung erfolgt über FlexNow. Der Anmeldezeitraum ist von Montag, 08.07.2024 bis Freitag, 28.07.2024.
Das Thema wird den Seminarteilnehmenden am Montag, 29.07.2024, per e-mail zugeteilt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 10 beschränkt. Eine Abmeldung vom Seminar ist zwei Wochen nach Bekanntgabe der Themen, bis Montag, 04.08.2024, über FlexNow möglich.
Hinweise für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten
Ihre Seminararbeit senden Sie bitte bis spätestens Montag, 14.10.2024 eintreffend, per e-mail an sekretariat.steuerlehre@ur.de
Die Termine für geplante Präsenzpräsentation werden noch bekannt gegeben.
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Workshop Internationales Steuerrecht
Grundlagen des steuerlichen Verfahrensrechts
- Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung
Immobiliensteuerrecht
International Taxation
24.04. ++ H19
08.05. ++ H24
22.05. ++ H19
05.06. ++ H19
19.06. ++ H24
03.07. ++ H24
17.07. 8 - 10 ++ VG 2.38
10 - 12 ++ H24
Workshop Internationales Steuerrecht
Grundlagen des steuerlichen Verfahrensrechts
- Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung
In Zusammenarbeit mit externen Lehrbeauftragten der renommierten Steuerberatungskanzleien Flick Gocke Schaumburg, PricewaterhouseCoopers und BDO bietet der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre jedes Semester ein erweitertes Studienangebot an.
Im Wintersemester sowie im Sommersemester finden Zusatzveranstaltungen statt, die als freie Module den Lehrstoff ergänzen.
Die Veranstaltungen sind sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudierende mit Interesse am Steuerrecht geeignet und als freie Module belegbar. Eine Anmeldung zu den Vorlesungen/Veranstaltungen ist nicht erforderlich. Es gibt keine Teilnahmebescheinigung für die Vorlesungen/Veranstaltungen! Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt wie bei den anderen Vorlesungen ebenso über FlexNow!
Die Klausuren finden im regulären Prüfungszeitraum statt!
Das DATEV-Seminar richtet sich vor allem an Studierende, die ihr Examen demnächst abschließen und in der Steuerberatung tätig werden wollen.
Für die Teilnahme am Seminar werden Grundkenntnisse im Bereich Buchhaltung, Steuern und Bilanzen vorausgesetzt.
Die Teilnehmer des DATEV-Seminars erhalten die Möglichkeit das Zertifikat DATEV-Führerschein zu erwerben.
Das DATEV-Seminar wird in diesem Sommersemester nicht angeboten.
„Aktuelle Fragen der Unternehmensbesteuerung“ (Ver. Nr. 22653)
Das Seminar steht in der Regel unter einem Generalthema. Es bietet die Möglichkeit Einzelfragen und Spezialprobleme eingehend zu diskutieren. Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden das wissenschaftliche Arbeiten erlernen bzw. mit einer Vortragssituation konfrontiert werden.
Die Master-SeminarkandidatInnen müssen mindestens einen Steuerkurs aus Bachelor (bzw. Bachelorarbeit) oder Master mit der Note 2,3 oder besser bestanden haben. Es wird empfohlen vor dem Seminar mindestens einen Steuerkurs aus Masterveranstaltungen im Steuerrecht zu belegen!
Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar mit mindestens der Gesamtnote 2,3 ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Übernahme einer Masterarbeit.
Die Anmeldung erfolgt über FlexNow. Der Anmeldezeitraum ist von Montag, 29.01.2024 bis Freitag, 09.02.2024.
Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen am Montag, 12.02.2024, per e-mail zugeteilt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 10 beschränkt. Eine Abmeldung vom Seminar ist zwei Wochen nach Bekanntgabe der Themen, bis Sonntag, 25.02.2024, über FlexNow möglich.
Hinweise für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten
Ihre Seminararbeit senden Sie bitte bis spätestens Montag, 15.04.2024 eintreffend, per e-mail an sekretariat.steuerlehre@ur.de
Präsentation: 05.06.2024, 14:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: VG 3.58
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt vor Themenzuteilung beim Prüfungsamt. Stellen Sie den Antrag zur Zulassung zur Bachelorarbeit beim Prüfungsamt (PT 1.1.2). Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Homepage vom Prüfungsamt unter "Anträge für". Bitte reichen Sie diesen Antrag NICHT beim Lehrstuhl, sondern beim Prüfungsamt ein, da die Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden müssen. Das Prüfungsamt bestätigt die Zulassungsvoraussetzungen und faxt Ihren Antrag an den Lehrstuhl.
Die Themenzuteilung kann nur erfolgen, wenn dem Lehrstuhl der Antrag vorliegt!
Der Lehrstuhl nimmt erstmals bei der Themenvergabe mit den BachelorkandidatInnen Kontakt auf:
Das Thema wird am Montag, 15.04.2024, den Bachelorkandidaten per e-mail zugeteilt. Ein früherer oder späterer Beginn ist nicht möglich. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 90 Kalendertage.
Das zugemailte Thema wird dann dem Prüfungsamt mitgeteilt. Sie bekommen vom Prüfungsamt ein Zulassungsschreiben.
Zum Erwerb der 12 Kreditpunkte ist die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (siehe hierzu Hinweise für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten) erforderlich.
Im Rahmen des Bachelorkurses findet während der Bearbeitungsphase eine Einführungsveranstaltung zum wissenschaftlichen Arbeiten statt.
Die Veranstaltung findet an folgenden Terminen statt:
8.5. von 12-14 Uhr, VG 2.38
5.6. von 12-14 Uhr, VG 3.58
3.7. von 12-14 Uhr, R005
Es besteht an allen Terminen Teilnahmepflicht.
Im folgenden Abschnitt finden Sie Hinweise zum Ablauf von Klausuren und den zugelassenen Hilsmitteln sowie zu den Abschlussarbeiten.
Die Wiederholungsklausuren finden im regulären Prüfungszeitraum statt.
In sämtlichen Klausuren sind stets die Steuergesetze in der aktuellen Auflage heranzuziehen.
Inwieweit gegenüber Vorauflagen im Einzelnen relevante Änderungen eingetreten sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob Sie Steuergesetze in der Klausur verwenden, die u.U. nicht der neuesten Rechtslage entsprechen, liegt daher in Ihrem eigenen Ermessen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Veranstaltungshinweise für mögliche
weitere zugelassene Hilfsmittel.
Welche Hilfsmittel sind in der Klausur erlaubt?
- Steuergesetze: Gebundene Gesetzestexte (wie z.B. nwb-Textausgaben)
- Je nach Veranstaltung dürfen ggf. weitere Hilfsmittel mitgebracht werden. Achten Sie hierzu auf die individuellen Veranstaltungshinweise.
- Nicht programmierbarer Taschenrechner
- Andere Materialien dürfen nicht mitgebracht werden.
Wie darf man markieren? Welche Reiter etc. sind erlaubt?
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Markierungen vornehmen. Markierung bedeutet:
unterstreichen bzw. mit Textmarkern "überstreichen".
- Im Gesetz selbst sind keine Ziffern, keine Zeichen, keine Buchstaben o.ä. erlaubt.
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Reiter/Post-its anbringen. Diese dürfen
ausschließlich die Paragraphen (einschl. möglicher Absätze/Nummern) der
jeweiligen Seite und/oder 1-2 Stichwörter aus der Überschrift der Paragraphen
der Seite enthalten, keine Akronyme.
- Paragraphenverweise sind weder im Gesetz noch auf den Reitern erlaubt.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien gilt als Täuschungsversuch!
Was sind die Folgen?
- Ggf. Einzug des "Beweismaterials".
- Sie dürfen die Klausur bis zum Ende fortsetzen.
- Über den Täuschungsversuch selbst entscheidet der Prüfungsausschuss.
Die Zuteilung an einen Lehrstuhl erfolgt im vorausgehenden Wintersemester über das Vorlesungsverzeichnis. Sollten Sie dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zugeteilt worden sein, sind die nachfolgenden Inhalte für Sie von Belang.
Jeweils im Sommersemester besteht in Verbindung mit der Übung zur Bachelorarbeit (Bachelorkurs) die Möglichkeit zum Schreiben einer Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre.
Kenntnisse aus der Veranstaltung "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" werden vorausgesetzt.
Zum Erwerb der 12 Kreditpunkte ist die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (siehe hierzu Hinweise für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten) erforderlich.
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt vor Themenzuteilung beim Prüfungsamt. Stellen Sie den Antrag zur Zulassung zur Bachelorarbeit beim Prüfungsamt (PT 1.1.2). Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Homepage vom Prüfungsamt unter "Anträge für". Bitte reichen Sie diesen Antrag NICHT beim Lehrstuhl, sondern beim Prüfungsamt ein, da die Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden müssen. Das Prüfungsamt bestätigt die Zulassungsvoraussetzungen und faxt Ihren Antrag an den Lehrstuhl.
Die Themenzuteilung kann nur erfolgen, wenn dem Lehrstuhl der Antrag vorliegt!
Die Termine und Fristen des aktuellen Semsters finden Sie oben im Terminüberblick!
Mit der Masterarbeit kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt begonnen werden.
Melden Sie sich bitte ca. 6 Wochen vor dem gewünschten Beginn per E-Mail (unter Angabe des gewünschten Beginns der Arbeit und der Note des Seminars) bei einem der wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Unter "Anträge und Infos" Anmeldung zur Masterarbeit!
Der Antrag muss beim Prüfungsamt vor Bekanntgabe des Themas abgegeben, geschickt oder gefaxt werden. Es werden die Zulassungsvoraussetzungen durch das Prüfungsamt geprüft und danach wird der Antrag an uns zurück gefaxt. Wir teilen dem Prüfungsamt das Thema und den Absprachetermin mit und Sie erhalten dann vom Prüfungsamt das Zulassungsschreiben. Die Bearbeitungsfrist läuft ab dem Tag der Themenabsprache.
Setzen Sie sich ca. 2 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Masterarbeit zwecks Vorbesprechung und Themenabsprache mit einem der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Verbindung. Wir versuchen eigene Themenvorschläge zu berücksichtigen.
Aus Kapazitätsgründen ist die Anzahl der zu vergebenden Masterarbeiten pro Semester beschränkt.
In der Masterarbeit vertiefen die Studierenden die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und erlernen Form und Struktur wissenschaftlicher Argumentation, um so selbstständig neue und komplexe Wissensgebiete zu erschließen.
Es wird dringend empfohlen, den Steuerschwerpunkt gewählt zu haben.
Hinweise für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten