Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Lehrstuhl und über anstehende Veranstaltungen. Eine Übersicht über das Lehrangebot ist dem Stichwort Lehre zu entnehmen. Spezifische Informationen zu den Lehrveranstaltungen sind auf Grips verfügbar.
Die genaue Beschreibung des Seminars finden Sie unter dem Stichwort "Lehre".
Veranstaltungsnummer 22653
Anmeldung: 08.07. - 28.07.2024 über FlexNow, max. Teilnehmerzahl 10
Themenvergabe: am 29.07.2024
Abmeldung: bis zum 11.08.2024 über FlexNow.
Abgabe der Seminararbeiten bis zum 14.10.2024 per e-mail an sekretariat.steuerlehre@ur.de
Präsentation: wird noch bekannt gegeben
Veranstaltungsort: wird noch bekannt gegeben
mittwochs + donnerstags, Zi. RW(L) 3.07, 9:00 bis 13:00 Uhr
In der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung.
Das Sekretariat ist ganztägig telefonisch unter 0941 943-2678 oder per Mail (sekretariat.steuerlehre@ur.de) erreichbar.
Die Wiederholungsprüfungen im Master und erweiterten Lehrangebot finden vorgezogen in mündlicher Form statt:
Es gelten die Angaben des Prüfungsamtes.
Bitte informieren Sie uns mit einer Mail an sekretariat.steuerlehre@ur.de über Ihre Anmeldung!
Anbei finden Sie die Hinweise für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten (Seminararbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten).
Bei der Wiederholungsklausur "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" im Wintersemester sind Erstschreiber zugelassen.
Bei allen anderen Wiederholungsklausuren des Lehrstuhls sind keine Erstschreiber zugelassen. Die Wiederholungsprüfungen im Master und erweiterten Lehrangebot finden vorgezogen in mündlicher Form statt. Die Wiederholungsklausur "Steuerrechtliche Grundlagen" findet im regulären Prüfungszeitraum schriftlich statt.
In sämtlichen Klausuren sind stets die Steuergesetze in der aktuellen Auflage heranzuziehen.
Inwieweit gegenüber Vorauflagen im Einzelnen relevante Änderungen eingetreten sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob Sie Steuergesetze in der Klausur verwenden, die u.U. nicht der neuesten Rechtslage entsprechen, liegt daher in Ihrem eigenen Ermessen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Veranstaltungshinweise für mögliche
weitere zugelassene Hilfsmittel.
Welche Hilfsmittel sind in der Klausur erlaubt?
- Steuergesetze: Gebundene Gesetzestexte (wie z.B. nwb-Textausgaben)
- Je nach Veranstaltung dürfen ggf. weitere Hilfsmittel mitgebracht werden. Achten Sie hierzu auf die individuellen Veranstaltungshinweise.
- Nicht programmierbarer Taschenrechner
- Andere Materialien dürfen nicht mitgebracht werden.
Wie darf man markieren? Welche Reiter etc. sind erlaubt?
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Markierungen vornehmen. Markierung bedeutet:
unterstreichen bzw. mit Textmarkern "überstreichen".
- Im Gesetz selbst sind keine Ziffern, keine Zeichen, keine Buchstaben o.ä. erlaubt.
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Reiter/Post-its anbringen. Diese dürfen
ausschließlich die Paragraphen (einschl. möglicher Absätze/Nummern) der
jeweiligen Seite und/oder 1-2 Stichwörter aus der Überschrift der Paragraphen
der Seite enthalten, keine Akronyme.
- Paragraphenverweise sind weder im Gesetz noch auf den Reitern erlaubt.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien gilt als Täuschungsversuch!
Was sind die Folgen?
- Ggf. Einzug des "Beweismaterials".
- Sie dürfen die Klausur bis zum Ende fortsetzen.
- Über den Täuschungsversuch selbst entscheidet der Prüfungsausschuss.
LinkedIn-Seite des Instituts für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg. Bleiben Sie hier up-to-date über unsere Veranstaltungen und aktuellen Forschungsthemen sowie Ihre Studienmöglichkeiten bei uns!