Schwangere und stillende Frauen unterliegen einem besonderen Schutz. Dieser ist im Mutterschutzgesetz (kurz MuSchG) geregelt und gilt für alle Frauen, egal ob beruflich tätig, in Ausbildung oder im Studium.
Die Universität Regensburg trägt insbesondere Sorge für die Gesundheit der werdenden Mütter, sowohl für die Studierenden als auch für die Beschäftigten und die der (ungeborenen) Kinder. Damit diese geschützt werden können, müssen die Vorgesetzten informiert werden. Erst dadurch können mögliche Gesundheitsgefährdungen und Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit verhindert werden. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Referates Sicherheitswesen.
Umfangreiche Informationen finden Eltern auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://familienportal.de/
Regelungen zu Studium & Schwangerschaft
Seit 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht nur für berufstätige Frauen, sondern auch für Studentinnen. Damit soll Ihre Gesundheit und die Ihres (ungeborenen) Kindes am Studienort geschützt werden. Außerdem soll es Ihnen möglich sein, Ihr Studium ohne Gesundheitsgefährdung und Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit fortzusetzen.
Die Universität Regensburg hat am 09.05.2012 weitreichende Richtlinien zu Familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen verabschiedet.
Zielgruppen: Diese Richtlinien gelten grundsätzlich
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen allgemein für Studierende mit Kindern gelten; für schwangere oder stillende Studentinnen gilt seit 2018 das Mutterschutzgesetz mit eigenen Regelungen.
Bitte beachten Sie auch, dass diese Richtlinien als Handlungs- und Ausführungsempfehlungen zu verstehen sind. (Rechts-)verbindliche Entscheidungen können nur in Abstimmung mit den Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfern, Leitungen von Praktikumsstellen bzw. den Prüfungsämtern und -ausschüssen getroffen werden.
Möglichkeit zur Ablegung geeigneter alternativer Studienleistungen bei erhöhtem Betreuungsaufwand (z.B. bei Krankheit oder mangels geeigneter Aufsichtsperson).
Auf Antrag angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeiten von Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten um bis zu 30 Prozent.
Bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen während der Kernzeiten, d.h. während üblicher Kinderbetreuungszeiten (8 bis 16 Uhr) im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten.
Möglichkeit, im Studienplan verpflichtend vorgesehene Vollzeitpraktika entweder zu splitten oder in Teilzeit zu absolvieren im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten.
Antragsmöglichkeit auf Verlängerung der Studienhöchstdauer zum Ende der regulären Studienzeit unabhängig von Zeiten der Beurlaubung oder des Erziehungsurlaubs in dem Rahmen, wie er der Benachteiligung angemessen ist.
Informieren Sie sich dazu beim Zentralen Prüfungssekretariat bzw. der Studentenkanzlei.
Bei Problemen und weiteren Fragen können Sie auch beim Familien-Service der Universität nachfragen: Telefon 0941 943-2323, familienservice@ur.de oder über das Kontaktformular.
Studierende können sich aufgrund Art. 48 des Bayerischen Hochschulgesetzes aus wichtigen Gründen beurlauben lassen. Solche wichtigen Gründe können Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder die Pflege naher Angehöriger sein.
Für Beurlaubungen aus diesen familienpolitischen Gründen gibt es einige Ausnahmeregelungen bei der Dauer der Beurlaubung (mehr als zwei Semester) und dabei, dass während dieser Zeit der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden können.
Mehr Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Internetseite der Studentenkanzlei.
Bitte beachten Sie, dass während eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf Bafög besteht. Mehr Informationen zu alternativen finanziellen Hilfen finden Sie hier beim Studentenwerk.
Da die Regelungen davon abhängig sind, ob Studierende gesetzlich oder privat versichert sind oder ob sie noch bei den Eltern familienversichert sind, fragen Sie am besten individuell bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Allgemeine Informationen zur studentischen Krankenversicherung erhalten Sie beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
Neben der Beurlaubung vom Studium gibt es die Möglichkeit, das Studium für eine bestimmte Zeit ganz zu unterbrechen. Dies geschieht durch eine Exmatrikulation.
Da eine erneute Immatrikulation unter Umständen sehr problematisch werden kann, sollte diese Möglichkeit von Studierenden nur im äußersten Notfall in Erwägung gezogen werden und wenn ziemlich sicher ist, dass das Studium überhaupt nicht mehr fortgesetzt werden soll.
Wichtig: Bitte lassen Sie sich unbedingt vor einer Exmatrikulation von den zuständigen Stellen (Zentrale Studienberatung, Fachstudienberatung, Studentenkanzlei, Prüfungsämter) umfassend informieren, ob ggf. Zulassungsbeschränkungen, Neuerungen der Prüfungsordnung oder sonstige rechtliche Änderungen zu erwarten sind.
Mehr Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei.
Weitere Informationen zum Thema Hilfen und Beratung finden Sie unter diesen Seiten:
Hier finden Sie verschiedene Links zum Thema Auslandsstudium mit Kind:
Speziell für Mitarbeiter:innen
Zur Überbrückung der gesetzlich vorgeschrieben Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter im Sinne der Mutterschutzvorschriften (MuSchG bzw. UrlMV) leistet die Universität Regensburg (UR) finanzielle Unterstützung in Form einer sog. Mutterschutzüberbrückungspauschale.
Sie dient als universitätsweite Strukturmaßnahme zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft.
Die Mutterschutzüberbrückungspauschale dient bei wissenschaftlichem Personal
Weitere Infos hier
Kontakt für Rückfragen: Koordinationsstelle Chancengleichheit | Katja von Poschinger | chancengleichheit@ur.de | Telefon 0941 943-3581
Neben dem Familien-Service gibt es an der Universität Regensburg noch folgende Anlaufstellen:
Weitere Informationen zum Thema Hilfen und Beratung finden Sie unter diesen Seiten:
Hier einzelne Links zu finanzielle Hilfen für Familien:
Verwaltungsgebäude Zi. 0.06
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Telefon 0941 943-2323
familienservice@ur.de