Zur Koordinierung der Tätigkeit in den Kollegialorganen und Gremien sowie zur gegenseitigen Information besteht an der Universität Regensburg ein Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mitglieder des Konvents sind diejenigen wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayHSchG) im Senat, in einem Fakultätsrat oder in einem Senatsausschuss vertreten.