Aufgaben des Forschungsrates
Laut Grundordnung der Universität Regensburg in der Neufassung vom 1. Oktober 2019 sind die Aufgaben der Forschungsdekane und Forschungsdekaninnen folgende:
Aufgabe des Forschungsdekans oder der Forschungsdekanin ist es, auf eine Koordination der wissenschaftlichen Aktivitäten der Fakultät im Hinblick auf die von der Universität angestrebte Profilbildung hinzuwirken. Er oder sie unterstützt und berät die Fakultät bei der Stellung von Drittmittelanträgen. Er oder sie nimmt die Interessen der Fakultät bei der Verteilung von forschungsbezogenen Mitteln wahr.