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Vorbereitung
Zulassungsvoraussetzung
- ein erster Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) verschiedener Provenienz (Jura, Medizin, Soziale Arbeit, Pädagogik, Kulturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften usw.)
Anforderungsprofil
Ob Sie eben erst Ihr erstes Studium abgeschlossen haben, im Beruf stehen oder sich schon im Ruhestand befinden - Sie sind uns willkommen, wenn sie diese Eigenschaften mitbringen:
- Bereitschaft, sich mit existenziellen Themen auseinanderzusetzen
- Freude am wissenschaftlichen Arbeiten und an interdisziplinärer Vielfalt
- Neugier auf perimortale Praxisfelder
PeWi Hybrid studieren
Seit dem Wintersemester 2024/25 werden die wöchentlich stattfindenden Kurse in hybrider Form angeboten. Das bedeutet, dass Sie entweder vor Ort an der UR oder via Zoom an den Kursen teilnehmen können. Die Blockveranstaltungen finden regulär in Präsenz statt.
PeWi in Teilzeit studieren
Es besteht die Möglichkeit, das Masterstudium in Teilzeit zu absolvieren. Die Regelstudienzeit umfasst hierbei acht anstatt vier Semester. Die Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie in der zugehörigen Studienordnung im Reiter Studienformalia.
PeWi ohne Hochschulabschluss studieren?
Die Aufnahme des Studiums ist weder auf ein bestimmtes Alter noch auf eine bestimmte akademische Vorbldung beschränkt. Ein erstes abgeschlossenes Studium (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) ist allerdings unumgänglich.
Die Möglichkeit des Gasthörens besteht für PeWi-Vorlesungen.
Prozess
Zeitraum
Der Bewerbungszeitraum findet vom 1. April bis zum 30. Juni statt. Der Beginn des Studiums erfolgt mit dem darauffolgenden Wintersemester.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nur bei termingerechtem Eingang zeitnah bearbeitet werden kann.
Unterlagen
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei (Titel: NachnameVorname) an pewi.bewerbung@ur.de.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen
- das Bewerbungsformular,
- Ihren Lebenslauf und
- einen Nachweis (Zeugnis) Ihres ersten berufsqqualifizierenden Hochschulabschlusses unter der Note 2,50 oder
- (falls das Zeugnis noch nicht vorliegt) einen Nachweis vom Prüfungsamt über die bisher erbrachten Leistungen im Umfang von mindestens 140 ECTS und die vorläufige Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.
Weitere Informationen finden Sie in §4 der PO.
Bei einer Abschlussnote über 2,50 beachten Sie bitte §4 sowie die Anlage der PO (ab S. 22) und den Reiter Eignungsverfahren.
Beratungsgespräch
Gemäß §5 der PO wird Ihnen ein Beratungsgespräch im Bewerbungszeitraum nahegelegt. Dies kann helfen zu klären, inwieweit Ihre Erwartungen an den Studiengang mit dessen Ausrichtung zusammenpassen.
Es dauert circa 15 Minuten, wird mit einer Lehrperson geführt und kann an der UR oder via Zoom stattfinden.
Teilen Sie uns in diesem Gespräch auch bitte mit, ob Sie das Studium in Teilzeit absolvieren möchten.
Zulassung
Zulassungsbescheid
Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid zum Studium nach der erfolgreichen Bearbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen bzw. dem Beratungsgespräch.
Immatrikulation
Gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über die nächsten Schritte, damit Sie sich an der UR immatrikulieren können.
Teilzeitbescheid
Wenn Sie im Beratungsgespräch mitgeteilt haben, dass Sie das Studium in Teilzeit absolvieren möchten, erhalten Sie den Bescheid zur Teilzeitzulassung gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid.
Reflexionswochenende
Zu Beginn des Studiums, am Wochende vor Vorlesungsbeginn (normalerweise zweites Wochenende im Oktober), findet ein Reflexions- und Kennenlernwochenende mit dem neuen Jahrgang an Studierenden statt. Diesen Termin können Sie bereits fest einplanen.
Eignungsverfahren
Bedingungen
Wenn die Abschlussnote Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses über 2,50 liegt, wird das Eignungsverfahren durchgeführt.
Erläuterungen
- Darlegung einer aktuellen Fragestellung einschließlich praxisbezogener Perspektiven aus dem Gebiet der Perimortalen Wissenschaften
- Bezug auf aktuelle Forschungsliteratur im Bereich der Perimortalen Wissenschaften, die die Aktualität und Relevanz der Forschungsfrage erweist
- Umfang: 4.000-6.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Literaturangaben nicht eingerechnet)
Ablauf
Sie orientieren sich an § 4 und der Anlage der PO (ab S. 22), überlegen sich selbstständig eine geeignete wissenschaftliche Fragestellung und bearbeiten diese.
Sie senden Ihre Darlegung gemeinsam mit den in der Anlage PO genannten Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 15. Juni beim Prüfungsausschuss-Vorsitzenden ein.
Berechnung der Bewerbungsnote
Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung wird die Darstellung gemeinsam mit Ihrer Endnote des ersten Studiums wie folgt gewichtet:
- Abschluss-/Durchschnittsnote: 50%
- schriftliche Darlegung zu einer Forschungsfrage: 50%
- Nachweis perimortaler Praxiszeiten von über 850 Stunden: Verbesserung um 0,3 der Note von 2.
Die Eignung ist nachgewiesen, wenn mindestens die Note 2,50 im Verfahren erreicht wurde.
Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.