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FAQ

Der kleine Katechismus des PeWi-Studiums


Was ist vor der Bewerbung zu beachten?

Kann ich PeWi auch ohne Hochschulabschluss studieren?

Die Aufnahme des Studiums ist weder auf eine bestimmte Lebensphase noch auf eine bestimmte akademische Vorbildung beschränkt, allerdings ist für unseren konsekutiven Masterstudiengang ein vorher abgeschlossener Bachelor-, Diplom- oder Staatsexamen-Studiengang unumgänglich.

Berufliche Erfahrung oder ausschließlich Weiterbildungsstudien können leider nicht im Rahmen der Bewerbung berücksichtigt werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit, Gasthörerin oder Gasthörer zu werden.

Wie kann ich Gasthörerin oder Gasthörer werden?

Alle Informationen zum Gasthören an der Universität Regensburg finden Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei. Dort sind auch die notwendigen Formulare zum Download verfügbar.

Bitte beachten Sie, dass Gasthörende grundsätzlich nur Vorlesungen besuchen können, wodurch die Teilnahme an Übungen und Praktika sowie das Ablegen von Prüfungen nicht möglich ist.

Kann ich PeWi als Online-Studium absolvieren?

Wir bemühen uns, auch Berufstätigen das Studium zu ermöglich. Hierfür werden die Vorlesungstage auf mittwochs und donnerstags beschränkt. Ebenso erfolgen einige Modulbestandteile als Blockkurse, die an Wochenenden stattfinden. Ferner besteht die Option eines Teilzeitstudiums.

Ein rein digitales Studium ist nicht möglich, ab dem Wintersemester 2024/25 werden wir allerdings vor allem bei wöchentlich stattfindenden Kursen mehr auf hybride Mittel zurückgreifen. Die Planungen hierzu laufen aktuell.

Mein vorheriges Studium ist bereits länger her, kann ich trotzdem PeWi studieren?

Selbstverständlich! PeWi richtet sich an alle „Sterben, Tod und Trauer“-Interessierten in den unterschiedlichsten Lebensphasen. Sollten Sie bereits seit längerer Zeit im Berufsleben stehen oder dieses bereits hinter sich haben, gibt es zur Auffrischung der akademischen Skills (wissenschaftliches Arbeiten, Prüfungsformate, Portale der Universität Regensburg) eine freiwillige Übung genau hierzu im ersten Semester.

Muss ich theologisches Vorwissen mitbringen?

Nein! Der Masterstudiengang ist zwar an der Fakultät für Katholische Theologie, genauer am Lehrstuhl für Moraltheologie, beheimatet – das bedeutet aber nicht, dass die akademische Provenienz aus diesem Gebiet stammen muss.

Ebenso ist der Studiengang weder konfessionsgebunden noch religionsabhängig; sie sollten lediglich Offenheit gegenüber theologischen Fragen in Bezug auf den perimortalen Themenkomplex mitbringen. Über den Stellenwert und die Erwartungshaltung können wir gerne genauer in den Beratungsgesprächen reden.

Welche Kosten kommen im Studium auf mich zu?

Der Masterstudiengang an sich kostet nichts. Kosten, die Sie kalkulieren müssten, sind der halbjährliche Semesterbeitrag, dessen Höhe Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei finden, und die Übernachtungs-/Verpflegungskosten für diejenigen Blockwochenenden, die mit einem Aufenthalt außerhalb Regensburgs einhergehen.

Wie finde ich eine Wohnung in Regensburg?

Der Studentische Sprecher*innenrat bietet die Möglichkeit einer Wohnungsbörse  an. Auch Studierendenwohnheime stellen eine Option dar, die auf der Homepage des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz  aufgelistet sind. Ferner können Sie sich auf bekannten Immobilienseiten über Wohngemeinschaften informieren. Die Universität Regensburg selbst kann keine Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.


Was gibt es Konkretes zur Bewerbung?

Wann kann ich mich bewerben?

Der Start in das Studiums ist nur zum jeweiligen Wintersemester möglich. Der Bewerbungszeitraum findet generell zwischen Mitte April bis Ende Juni statt. Die genauen Termine und weitere Informationen finden Sie hier . Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nur bei termingerechtem Eingang zeitnah bearbeitet werden kann.

Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung einreichen?

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung als kompakte PDF-Datei und benennen Sie sie nach dem Schema NachnameVorname.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: Das Bewerbungsformular, ihr Lebenslauf und der Nachweis über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (s. Kann ich PeWi auch ohne Hochschulabschluss studieren?) oder, falls das Abschlusszeugnis im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, einen Nachweis Ihres Prüfungsamts über die bisher erbrachten Leistungen im Umfang von mindestens 140 ECTS und die vorläufige Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig. Bitte beachten Sie, dass bei einer Gesamtnote über 2,5 („gut“) zusätzlich für das Eignungsverfahren eine Darlegung einer aktuellen Fragestellung einschließlich praxisbezogener Perspektiven aus dem perimortalen Themenbereich nötig ist. Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung (§ 4 und Anlage Eignungsverfahren).

Die Umrechnung der Note des juristischen Staatsexamens entnehmen Sie bitte dem Reiter „Notenstufen“ der Fakultät für Rechtswissenschaft.

Warum ein Beratungsgespräch?

Nach unserer Studien- und Prüfungsordnung (§ 5) wird Ihnen ein Beratungsgespräch vor Studienbeginn nahegelegt. Dies kann helfen zu klären, inwieweit Ihre Erwartungen an den Studiengang mit der Ausrichtung des Studiengangs zusammenpassen.

Ebenso wird die Option eines Teilzeitstudiums besprochen. Das Gespräch führen Sie mit einer Lehrperson. Es dauert circa 15 bis 20 Minuten. Es findet entweder präsentisch auf dem Campus der Uni Regensburg oder via Zoom statt.

Wie kann ich PeWi in Teilzeit studieren?

Im Beratungsgespräch im Rahmen der Bewerbung sprechen wir auch über Ihre Vorstellungen zu Ihrem individuellen Ablauf des Studiums. Sollten Sie PeWi in Teilzeit studieren wollen, teilen Sie uns dies bitte hierbei mit, damit wir Ihnen neben dem Zulassungsbescheid auch die Bestätigung zum Teilzeitstudium senden können. Bitte beachten Sie hierfür die Teilzeitstudienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Regensburg. Sie entscheiden sich anschließend bei der Immatrikulation für das Vollzeit- oder Teilzeitstudium.


Gibt es wichtige Hinweise für die Zeit während des Studiums?

Wie sieht der Ablauf des Studiums aus?

Insgesamt absolvieren Sie zwölf Module und erwerben 120 Leistungspunkte. Bei einem Vollzeitstudium erfolgt dies innerhalb von vier, in Teilzeit innerhalb von acht Semestern. Alle Inhalte und Beschreibungen der Module finden Sie im Modulhandbuch.

Wie logge ich mich in Studierenden-Portale der Universität Regensburg ein?

Sobald Sie sich erfolgreich immatrikuliert haben, erhalten Sie Post von der Studierendenkanzlei. Sie erhalten dabei Ihre RZ-Kennung (in Form von drei Buchstaben und fünf Ziffern, also „abc12345“) und werden gebeten, Ihr Passwort via SPUR zu ändern. Nachdem dies erledigt wurde, können Sie sich in allen Portalen der Universität Regensburg einloggen.

GRIPS, SPUR, FlexNow und GroupWise sind die relevantesten Portale der Universität Regensburg. Eine detaillierte Erklärung und Verlinkung zu den Portalen finden Sie hier.

GroupWise dient zum Mailverkehr zwischen Studierenden und Dozierenden. Sobald Sie eine studentische Mailadresse erhalten haben, soll ausschließlich diese für die Kommunikation im Rahmen universitärer Belange benutzt werden. Geben Sie bei Nachfragen an Dozierende bitte Ihre Matrikelnummer an. Generell erreichen Sie Dozierende unter der Mailadresse vorname.nachname@ur.de, studentische Mailadressen folgendem Schema vorname.nachname@stud.uni-regensburg.de.

Wie funktioniert die Anmeldung zu Kursen?

Befolgen Sie zunächst die Schritte zum Auffinden von Kursen in SPUR (s. Wann und wie erfahre ich die Termine der Veranstaltungen?).

Achten Sie ferner bitte darauf, dass Sie sich zuvor mit Ihrem RZ-Account und dem Passwort (s. Wie logge ich mich in Studierenden-Portale der Universität Regensburg ein?) angemeldet haben. Nachdem Sie den letzten Reiter geöffnet haben, sehen Sie neben dem Kurstitel eine braune Tür, auf die Sie klicken und sich im Anschluss zum Kurs anmelden können. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung in SPUR nicht die Anmeldung in FlexNow ersetzt; diese muss stets separat erfolgen. Einen Leitfaden zur FlexNow-Anmeldung finden Sie hier.

Besteht eine Anwesenheitspflicht in Kursen?

Im Modulhandbuch können Sie nachlesen, in welchen Kursen die „regelmäßige Teilnahme“ als Studienleistung (s. Was ist der Unterschied zwischen einer Studienleistung und einer Modulprüfung?) gefordert wird und damit eine Anwesenheit notwendig ist. Die Teilnahmeverpflichtung in den übrigen Kursen wird von den Dozierenden in der ersten Veranstaltung bekannt gegeben. Bedenken Sie jedoch bitte, dass Sie nur durch Anwesenheit von den Kursinhalten profitieren und auf die Modulprüfungen vorbereitet werden können.

Wo kann ich mein Praktikum absolvieren?

Das Spektrum ist bewusst offen gehalten. Hier ist das Spektrum bewusst sehr offengehalten. Sie können auf Palliativstationen arbeiten, in der ambulanten palliativen Versorgung, in stationären Hospizen, sie können in sozialen Einrichtungen tätig werden, die Trauerbegleitung anbieten.

Sie können auf größeren Friedhöfen oder bei Bestattungsunternehmen aktiv werden. Sie können Trauerrednerinnen und Trauerredner begleiten. Eventuell können Sie auch den Bereich Versicherungswesen beim Todesfall und Erbschaftsangelegenheiten näher betrachten.

Sie können ihr Praktikum auch in Pfarrgemeinden/ Bildungseinrichtungen absolvieren, die spezielle Angebote für Trauernde bereithalten.

Den Praktikumsleitfaden mit weiteren Informationen, ein Informationsblatt für Praktikumsanleitende und das Formular zur Bestätigung des Praktikums finden Sie hier.

Bei wem kann ich meine Masterarbeit schreiben?

Bitte beachten Sie hierfür die Angaben in der Studien- und Prüfungsordnung (§§ 20 und 21) und die Hinweise  (unten) auf der Homepage des Lehrstuhls für Moraltheologie.

Wann und wie erfahre ich die Termine der Veranstaltungen?

Das Vorlesungsverzeichnis wird in der Regel für das Wintersemester gegen Ende Juli, für das Sommersemester gegen Ende Januar in SPUR bekannt gegeben.

Besuchen Sie hierfür die Homepage SPUR (Studierendenportal der Universität Regensburg). Klicken Sie anschließend auf „Studienangebot“ und „Vorlesungsverzeichnis anzeigen“. Wählen Sie das gewünschte Semester, scrollen Sie anschließend nach unten und wählen hintereinander „Masterstudiengänge“, „Master of Arts“ und „Perimortale Wissenschaften: Sterben, Tod und Trauer interdisziplinär“. Beispielsweise wählen Sie „Ab 1. Semester“, „PeWi-M1“ und „Vorlesung“. Nachdem Sie auf „Jede Menge Leben um den Tod. Einführung in den Studiengang ‚Perimortale Wissenschaften‘“ geklickt haben, finden Sie unter „WER WANN WO“ die zugehörigen Termine.

Muss ich mich für Blockveranstaltungen außerhalb Regensburgs selbst um Unterkunft und Verpflegung kümmern?

Überwiegend erfolgt die Organisation von Schlafplätzen und Verpflegung über den Lehrstuhl für Moraltheologie. Sollte es zu Abweichungen kommen, werden Sie frühzeitig informiert. Bitte geben Sie etwaige präferierte Ernährungsweisen, Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten vor Beginn der Veranstaltung bei den Dozierenden bekannt.

Kann ich ein Auslandssemester planen?

Sehr gerne können Sie während des PeWi-Studiums für ein Semester im Ausland studieren. Bitte beachten Sie hierfür die Angaben in der Studien- und Prüfungsordnung (§ 3).

Außerdem setzen Sie sich insbesondere vor einem Studienaufenthalt im Ausland bitte mit der Beratung des International Office in Verbindung. Unter "Information und Beratung" und "Praktikum im Ausland" finden Sie relevante Hinweise.

Hier finden Sie Partnerhochschulen der Universität Regensburg.


Was ist hinsichtlich Leistungen und Prüfungen zu beachten?

Was ist der Unterschied zwischen einer Studienleistung und einer Modulprüfung?

Eine Studienleistung ist eine semesterbegleitende Leistung, die im Rahmen eines Kurses absolviert wird. Dabei handelt es sich beispielsweise um Präsentationen, Referate oder Hausaufgaben. Sie beschränken sich auf die Inhalte des jeweiligen Kurses. Eine Modulprüfung hingegen prüft die Inhalte des gesamten Moduls. Die jeweiligen Studienleistungen und Modulprüfungen können Sie im Modulhandbuch und konkretisiert in der Studien- und Prüfungsordnung (§§ 16,18 und 19) nachlesen.

Wo finde ich Literatur zu perimortalen Themen?

Der Regensburger Katalog bietet Ihnen ein breites Angebot an Literatur, die entweder in den Lesesälen angesehen und ausgeliehen oder über das Magazin der Universitätsbibliothek bestellt werden kann. Im Regensburger Katalog melden Sie sich mit Ihrer Bibliotheksnummer, die sich auf der Rückseite Ihres Studierendenausweises befindet, an.

Welche Formalia beachte ich beim Verfassen einer schriftlichen Arbeit?

Egal, ob Sie einen Essay, eine Hausarbeit oder ein Portfolio verfasst haben und nun unsicher bezüglich der Formatierung sind: Das Stichwort lautet „Einheitlichkeit“. Seitens mancher Dozierender werden formale Anforderungen gestellt, generell können Sie sich gerne an den Leitfäden der Fakultät für Katholische Theologie (Schwerpunkt: Layout, Gliederung, Literaturverzeichnis) und des Lehrstuhls für Moraltheologie  (Schwerpunkt: Bibliographie) orientieren. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte an die jeweils Prüfenden.

Wann erfahre ich von meinen Noten?

Ihre Noten werden in FlexNow eingetragen. Sobald dies erfolgt, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung via GroupWise. Bezüglich des Feedbacks zu Ihren Leistungen oder Fragen zu Noten wenden Sie sich bitte an die jeweils Prüfenden und beachten hierfür die Fristen, die in der Studien- und Prüfungsordnung (§ 23) genannt sind.

Wie erhalte ich Feedback zu meinen Leistungen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse können Sie laut der Studien- und Prüfungsordnung (§ 30) Einsicht in die Prüfungsunterlagen bei dem jeweiligen Prüfer oder der jeweiligen Prüferin nehmen. Bitte kontaktieren Sie vorab die jeweiligen Dozierenden.

Wie erfolgt die Anerkennung von Leistungen?

Manche Leistungen aus vorherigen Studiengängen oder Praxiszeiten können für Ihr PeWi-Studium anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur beim Vorliegen aller notwendigen Unterlagen möglich ist. Dazu gehören ein Anschreiben und je nach Antrag weitere notwendige Unterlagen. Genaueres finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung (§ 12).

Wie verfahre ich mit den Bescheiden des Prüfungsausschusses?

Sollten Ihnen Leistungen anerkannt oder Nachteilsausgleiche gewährt werden, müssen die zugehörigen Bescheide stets seitens der Studierenden vorgelegt werden können. Wenn Sie beispielsweise ein Stundenvolumen für Ihre Praktikumszeit genehmigt bekommen haben, muss der Bescheid des Prüfungsausschusses dem Portfolio des Praktikumsbegleitseminars (s. Wo kann ich mein Praktikum absolvieren?) beigelegt werden.


Alle relevanten PeWi-Unterlagen!

Ich habe weitere Fragen, die hier nicht beantwortet werden.

Melden Sie sich bei Rückfragen oder Hinweisen gerne via sophie.matt@ur.de.



  1. Fakultät für Katholische Theologie
  2. Systematische Theologie