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Studienzuschüsse an der Universität Regensburg

Seit dem Wintersemester 2013/14 werden an der Universität Regensburg keine Studienbeiträge mehr erhoben. Die Einnahmen hieraus werden seither als sogenannte "Studienzuschüsse" aus staatlichen Mitteln kompensiert. Die Studienzuschüsse dienen zur Verbesserung der Studienbedingungen in folgenden Bereichen: 

  • Lehre
  • Studentenservice
  • Infrastruktur

Der Senat der Universität Regensburg hat am 24.06.2015 eine neue Satzung zur Verwendung und Verteilung der Studienzuschüsse beschlossen.

In der neuen Studienzuschusssatzung werden die Verteilung und Verwendung der Studienzuschüsse geregelt. Unter anderem die Verteilungsquote zwischen den Fakultäten und zentralen Organisationseinheiten und das Genehmigungsverfahren.

Die neue Satzung ist seit 29.06.2015 in Kraft.


Die Studienzuschusssatzung ist auf foldender Seite zu finden:
⇒www.uni-regensburg.de/rechtsgrundlagen/studium/#studienzuschuesse

Die ergänzende Richtlinie können Sie hier einsehen.


Rechtliche Rahmenbedingungen

Am 24.04.2013 hat der Bayerische Landtag beschlossen, ab dem Wintersemester 2013/14 keine Studienbeiträge mehr zu erheben. Die wegfallenden Studienbeiträge werden in voller Höhe aus staatlichen Mitteln (Studienzuschüsse) kompensiert. Dabei sollen das Ziel die Verbesserung der Studienbedingungen und die Beteiligung der Studierenden beibehalten werden.

Zur Verwaltung der Studienzuschüsse wurde durch das bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine Verwaltungsrichtlinie nach Art. 5a Abs. 3 BayHSchG erlassen. Diese finden Sie unter folgendem Link:

⇒ Verwaltungsvorschrift zu den Studienzuschüssen

Genaueres regeln die Universitäten in den Satzungen zu den Studienzuschüssen. Die aktuelle Satzung zur Verwendung und Verteilung der Studienzuschüsse gemäß Art. 5a des Bayerischen Hochschulgesetztes der Universität Regensburg vom 29. Juni 2015 ist auf folgender Seite zu finden. 

https://www.uni-regensburg.de/rechtsgrundlagen/studium/#studienzuschuesse

Seit dem 01.01.2023 findet das Bayerische Hochulinnovationsgesetzt (BayHIG) seine Gültigkeit. In diesem Zuge erfolgt eine Anpassung der Satzung sowie der Richtlinien zur Verteilung der Studienzuschüsse. Sobald die Satzung-/Richtlinienangleichung vollzogen wurde, informieren wir Sie.


Verteilung der Studienzuschüsse

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  1. Studium

Studienzuschüsse

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Kontakt

Karin Metz-Brunner/

Carina Marhöfer

Telefon 0941 943-1581/7406
studienzuschuesse@ur.de