Seit dem Wintersemester 2013/14 werden an der Universität Regensburg keine Studienbeiträge mehr erhoben. Die Einnahmen hieraus werden seither als sogenannte "Studienzuschüsse" aus dem Staatshaushalt kompensiert. Die Studienzuschüsse dienen zur Verbesserung der Studienbedingungen in folgenden Bereichen:
Der Senat der Universität Regensburg hat am 20.11.2024 die Anpassung der Satzung zur Verwendung und Verteilung der Studienzuschüsse beschlossen und der Präsident hat diese am 16.12.2024 genehmigt.
In der neuen Studienzuschusssatzung wird die Verteilung und Verwendung der Studienzuschüsse geregelt. Unter anderem die Verteilungsquote zwischen den Fakultäten und zentralen Organisationseinheiten und das Genehmigungsverfahren. Hinzukommend die Regulatorik bezüglich Besetzungen Planstellen/Monitoring.
Die neue Satzung ist seit 16.12.2024 in Kraft.
Als rechtliche Grundlagen zur Änderung der Satzung dienten die Bayerischen Ministerialblätter vom 15.08.2024 und 06.11.2024 (Nr. 366/ 513) sowie das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).
-> BayHIG
Die Studienzuschusssatzung ist auf foldender Seite zu finden:
⇒www.uni-regensburg.de/rechtsgrundlagen/studium/#studienzuschuesse