Staatsexamen
Lehramt Sonderpädagogik: Es werden zwei sonderpädagogische Fachrichtungen kombiniert. Eine im Umfang von 90 Leistungspunkten (LP) (vertieftes Studium), eine zweite im Umfang von 30 Leistungspunkten (Qualifizierungsstudium).
Derzeit ist in Regensburg das vertiefte Studium der Pädagogik bei Verhaltensstörungen (90 LP) in Kombination mit Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen (30 LP) oder Pädagogik bei geistiger Behinderung (30 LP) möglich. Das Qualifizierungsstudium Pädagogik bei Verhaltensstörungen (30 LP) kann aktuell in Kombination mit Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen (90 LP) oder Pädagogik bei geistiger Behinderung (90 LP) studiert werden.
Darüber hinaus wird der Studiengang durch das Erziehungswissenschaftliche Studium und das Studium im Fach Didaktik der Grundschule bzw. Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule ergänzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Listen der Kombinationsmöglichkeiten.
Das Studium der Pädagogik bei Verhaltensstörungen kann durch Erweiterungen gemäß LPO I (§ 92) ergänzt werden (u.a. Beratungslehrkraft, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt).
Pädagogik bei Verhaltensstörungen kann darüber hinaus als Erweiterungsfach gemäß LPO I (§ 101) in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen (§ 35), Lehramt an Mittelschulen (§ 37), Lehramt an Realschulen (§ 39), Lehramt an Gymnasien (§ 60) studiert werden.
Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum vor Beginn des Studiums zu absolvieren.
Die Pädagogik bei Verhaltensstörungen fokussiert sich auf die teilhabeorientierte Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung von psycho-sozialen Beeinträchtigungen. Auf der Basis psychoanalytischer Zugänge wird ein vertieftes Verstehen für beobachtbares Verhalten im Kontext von Schule angestrebt, sowohl unter fachdisziplinären als auch professionalisierungsbezogenen Perspektiven. Das Studium der Pädagogik bei Verhaltensstörungen folgt dem Konzept einer kasuistischen Lehrkräftebildung durch Fall- und Selbstreflexion.
Das Studium vermittelt die in der der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) geforderten Inhalte. Es integriert forschungsbasierte und professionalisierungsbezogene Lehre und ermöglicht reflektierte Praktikumserfahrungen. Die Studierenden sind nach Abschluss des Studiums in der Lage, emotional-soziale Problemlagen in ihrer spezifischen Komplexität auf der Basis psychodynamischer Zugänge mit Fokus auf die subjektive Sinnhaftigkeit und die intersubjektive Wirkung methodisch und systematisch zu reflektieren. Sie verfügen über einen transdisziplinären Bezugsrahmen hinsichtlich der Analyse und des Verstehens ambivalenter Beziehungserfahrungen in pädagogischen Situationen und können Teilhabebarrieren im Kontext von Verhaltensstörungen erkennen, erörtern und abbauen. Ihr angeeignetes Wissen schafft die Voraussetzung dafür, Beziehungs-, Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtsprozesse systematisch zu beobachten und zu diagnostizieren, systematisch zu planen, gestalten und zu reflektieren. Sie haben einen professionellen Habitus und eine professionsethische Position entwickelt.
Laut Lehramtsprüfungsordnung (LPO I, §93) sind im vertieften Studium folgende Praktika zu absolvieren. Sie werden zum Teil durch korrespondierende Seminare begleitet:
Im Qualifizierungsstudium ist ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren (LPO I, § 102).
Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:
An dem Studiengang Pädagogik bei Verhaltensstörungen – Lehramt Sonderpädagogik sind keine weiteren Fächer beteiligt.
Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt 9 Semester. Die tatsächliche Studiendauer kann hiervon abweichen, sie richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf und wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt sind.
270 LP, 120 LP Sonderpädagogik (90 LP in Pädagogik bei Verhaltensstörungen, 30 LP Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen oder Pädagogik bei geistiger Behinderung), 35 + 8 LP Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS), 70 LP Didaktik der Grund- oder Mittelschule, 37 LP schriftliche Hausarbeit, Praktika und „freier Bereich“.
deutsch
zum Wintersemester
Interesse an sonder- und inklusionspädagogischen Fragestellungen, qualitativer Forschung und einem psychoanalytischen Zugang zu Erleben und Verhalten sowie zu Erziehung und Bildung; Fähigkeit und Bereitschaft zu Mentalisieren, zu Fall- und Selbstreflexion sowie zur intentionalen Beziehungsgestaltung mit emotional-sozial beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte bewerben sich bitte bei der Studierendenkanzlei der Universität Regensburg (= örtliches Auswahlverfahren).
Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife oder eine berufliche Qualifikation.
Informationen zu den Terminen für die Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Informationen für ausländische Bewerber
Informationen zu den Terminen für die Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Bis zur Anmeldung zum Staatsexamen ist ein Nachweis fremdsprachlicher Qualifikation in Englisch (Niveau B2 GER) erforderlich, wenn Englisch nicht als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grund oder Mittelschule gewählt wird (LPO I, § 36 bzw. § 38).
Informationen zu Deutschnachweisen für ausländische Bewerber.
Informationen zu den für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für ausländische Bewerber.
Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Bernhard Rauh
E-Mail: bernhard.rauh@ur.de
Fachstudienberatung
Dr. Dorothea Ehr
Sedanstr. 1, Raum 116
Tel 0941-9437671
E-Mail dorothea.ehr@ur.de
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