Eine Kurzzusammenstellung inkl. Hinweise zu Bewerbung und Einschreibung finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
Der Bachelor ist der erste akademische Grad, mit dem ein wissenschaftliches Studium in der Regel nach sechs Semestern abgeschlossen werden kann. Darüber hinaus ist der Bachelor ein erster berufsqualifizierender Abschluss.
Der Bachelor of Arts (B.A.) ist der erste Akademische Grad in den Geisteswissenschaften.
Beim Bachelor of Science (B.Sc.) dagegen studieren Sie in der Regel ein einziges Fach aus dem Bereich der Natur- oder Wirtschaftswissenschaften.
Hinweis: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt nur zum Studium bestimmter Fächer oder Studiengänge. Nähere Informationen erhalten Sie in der Zentralen Studienberatung bzw. in der Liste der Zuordnung der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen. Beruflich qualifizierte sollten sich ebenfalls ebenfalls vorab bei der Zentralen Studienberatung informieren.
Beim Bachelor of Education (B.Ed.) handelt es sich um einen stark an das Lehramt für Gymnasium angelehnten kombinatorischen Studiengang der Naturwissenschaften. Es können die Fächer Biologie (ab WS 16/17), Chemie, Mathematik und Physik innerhalb des Studiengangs kombiniert werden.
Beim Bachelor of Laws (LL.B.) handelt es sich um den Bachelorabschluss des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Der "LL.B. Digital Law" ist interdisziplinär aufgebaut und vermittelt Grundkenntnisse in der Rechtswissenschaft und dem Fachbereich Informatik.
→ zu den Bachelor(teil)studiengängen
Das Masterstudium ist ein weiterführendes Studium von ca. zwei bis vier Semestern Dauer. Voraussetzung für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Bachelor-Studiums oder ein gleichwertiger erster berufsqualifizierender Abschluss. Welche Studiengänge bzw. Bachelor-Abschlüsse als Zulassungsvoraussetzung im jeweiligen Masterstudiengang anerkannt werden, regeln die Prüfungsordnungen. Bachelor- und Master-Studiengänge können inhaltlich aufeinander aufgebaut sein - während des Masterstudiums erfolgt dann eine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung.
Beim Staatsexamen wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben. Mit diesem Abschluss beendet man Lehramtsstudiengänge, medizinische Studiengänge, das Studium der Pharmazie und der Rechtswissenschaft. Die Regelstudienzeit beträgt je nach Studienfach zwischen acht und zwölf Semestern. Die Ausbildungen und Prüfungen werden bundes- bzw. landesweit einheitlich geregelt. An die Studiengänge Rechtswissenschaft und Lehramt schließt sich ein Referendariat außerhalb der Hochschule an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.
→ zu den Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen (Lehramt)