Staatsexamen
Lehramt Sonderpädagogik: Es werden zwei sonderpädagogische Fachrichtungen kombiniert. Eine im Umfang von 90 Leistungspunkten (LP) (vertieftes Studium), eine zweite im Umfang von 30 Leistungspunkten (Qualifizierungsstudium).
Derzeit ist in Regensburg das vertiefte Studium der Pädagogik bei geistiger Behinderung (90 LP) in Kombination mit Pädagogik bei Verhaltensstörungen (30 LP) oder Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen (30 LP) möglich. Das Qualifizierungsstudium Pädagogik bei geistiger Behinderung (30 LP) kann aktuell in Kombination mit Pädagogik bei Verhaltensstörungen (90 LP) oder Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen (90 LP) studiert werden.
Darüber hinaus wird der Studiengang durch das Erziehungswissenschaftliche Studium und das Studium im Fach Didaktik der Grundschule bzw. Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule ergänzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Listen der Kombinationsmöglichkeiten.
Das Studium kann um eine Erweiterung (u.a. Deutsch als Zweitsprache, Medienpädagogik) ergänzt werden.
Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum vor Beginn des Studiums zu absolvieren.
Pädagogik bei geistiger Behinderung kann darüber hinaus als so genanntes Erweiterungsfach studiert werden (LPO I).
Das Fach befasst sich mit der Bildung und Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung über die Lebensspanne, mit dem Ziel größtmöglicher Teilhabe und Inklusion. In diesem Zusammenhang werden pädagogische, didaktische und psychologische Fragestellungen bearbeitet, aufeinander bezogen und vernetzt bearbeitet.
Das Studium vermittelt die inhaltlichen Anforderungen der Lehramtsprüfungsordnung (LPO I), integriert forschungsorientierte und berufsfeldbezogene Lehrveranstaltungen in der Kombination mit Schulpraktika. Die Studierenden sind nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in der Lage, methoden-, fach- und anwendungskompetent mit sonderpädagogischen Anforderungen und Fragestellungen umzugehen. Sie verfügen über Fachwissen und Fähigkeiten hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung in konkreten pädagogischen Situationen einschließlich unterrichtspraktische Handlungskompetenz. Sie entwickeln eine tragfähige pädagogische Haltung und ein wertgeleitetes Menschenbild.
Laut Lehramtsprüfungsordnung (LPO I §93) sind im vertieften Studium (90 LP) folgende Praktika zu absolvieren. Sie werden teilweise durch korrespondierende Seminare begleitet:
Im Qualifizierungsstudium (30 LP) ist ebenfalls ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren (LPO I § 102).
Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:
An dem Studiengang Pädagogik bei geistiger Behinderung - Lehramt Sonderpädagogik sind keine weiteren Fächer beteiligt.
Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt 9 Semester. Die tatsächliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt sind.
270 LP, 120 LP Sonderpädagogik (90 LP in Pädagogik bei geistiger Behinderung, 30 LP Pädagogik bei Verhaltensstörungen oder Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen), 35 + 8 LP Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS), 70 LP Didaktik der Grund- oder Mittelschule, 37 LP schriftliche Hausarbeit, Praktika und „freier Bereich“.
deutsch
zum Wintersemester
Interesse an sonderpädagogischen Fragestellungen und Handlungsfeldern, Engagement im Umgang mit Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, Belastbarkeit, Flexibilität, hohes Maß an Sozialkompetenz und Teamfähigkeit, Empathie und Durchhaltevermögen.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte bewerben sich bitte bei der Studierendenkanzlei der Universität Regensburg (= örtliches Auswahlverfahren).
Informationen zu den Terminen für die Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Informationen für ausländische Bewerber
Informationen zu den Terminen für die Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Bis zur Anmeldung zum Staatsexamen ist ein Nachweis fremdsprachlicher Qualifikation in Englisch (Niveau B2 GER) erforderlich, wenn Englisch nicht als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grund oder Mittelschule gewählt wird (LPO I § 36 bzw. § 38).
Informationen zu Deutschnachweisen für ausländische Bewerber.
Informationen zu den für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für ausländische Bewerber.
Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Wolfgang Dworschak
E-Mail: wolfgang.dworschak@ur.de
Fachstudienberatung
Katja Zimmermann
Sedanstr. 1, Raum 129
Tel 0941 943-7629
E-Mail: katja.zimmermann@ur.de
Sprechstunde: individuelle Vereinbarung nach Anfrage via Mail.
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