Erste Juristische Prüfung, bestehend aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich.
Staatsexamen: Es wird grundsätzlich nur ein Studienfach studiert.
keine Besonderheiten
Das Studium der Rechtswissenschaft vermittelt die erforderlichen Rechtskenntnisse und die Methoden zur wissenschaftlichen Handhabung des Rechts und seiner praktischen Anwendung. Es bildet den ersten Teil der Juristenausbildung und gliedert sich in drei Phasen:
An das Studium, das mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen wird, schließt sich das Referendariat als praktische Ausbildung an. Wer danach die Zweite Juristische Staatsprüfung besteht, kann grundsätzlich jeden juristischen Beruf ausüben (so gen. Einheitsjurist). In den klassischen Berufsbildern beim Staat – Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist, Tätigkeit bei der EU in Brüssel, diplomatischer Dienst – stehen nur relativ Wenigen Arbeitsstellen zur Verfügung. Daher streben die meisten Absolvent(inn)en in die Rechtsanwaltschaft, in der es neben der allgemeinen Tätigkeit mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten einer Spezialisierung („Fachanwalt für …“) gibt. Juristische Dienstleistungen werden aber auch in mittelgroßen und größeren Unternehmen nachgefragt. Eine nicht unerhebliche Zahl von Juristen ist – aufgrund entsprechender Begabung - auch im Management von Unternehmen unterschiedlichster Branchen tätig.
Nach § 25 JAPO sind drei Monate praktische Studienzeit ab dem 2. Semester verpflichtend, wobei sich nach Möglichkeit je ein Monat auf das Zivilrecht, auf das Strafrecht und auf die Verwaltung beziehen sollte; mindestens zwei dieser Gebiete müssen abgedeckt sein.
Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt 10 Semester. Die tatsächliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt ist.
195 Semesterwochenstunden
Deutsch; einzelne Veranstaltungen werden zusätzlich auf Englisch bzw. Französisch angeboten.
im Winter- und im Sommersemester
Die Fähigkeit zu analytischem und logischem Denken, die Fähigkeit zum Umgang mit verschiedenartigen, komplexen Informationen und zu sprachlicher Genauigkeit.
Nein
Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife (Wirtschaft) oder eine berufliche Qualifikation.
Eine Bewerbung ist nicht erforderlich, da der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist.
Informationen für ausländische Bewerber
Informationen zu den Terminen für die Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studentenkanzlei.
Zum Zeitpunkt der Einschreibung sind keine Nachweise erforderlich. Im Laufe des Studiums ist ein Fremdsprachennachweis von 2 Semesterwochenstunden im Sinne von § 24 Abs. 2 JAPO vorzulegen.
Informationen zu Deutschnachweisen für ausländische Bewerber
Informationen zu den für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für ausländische Bewerber.
Studiengangskoordination
Dr. Petra Fexer
Gebäude RW(S), Raum Nr. 1.30
Telefon 0941 943-2671
E-Mail koordination.jura@ur.de
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