Master of Arts
Master of Arts: Es wird grundsätzlich nur ein Studienfach studiert. Einzelne Studiengänge können allerdings stark interdisziplinär aufgebaut sein. D.h. die Inhalte des Studiengangs stammen möglicherweise aus verschiedenen Fachrichtungen.
Ausgeprägte Interdisziplinarität
Der interdisziplinäre Masterstudiengang beschäftigt sich mit den Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen von Straftaten, Gewalt und Aggression. Dazu werden kriminologische Theorie und multidisziplinäre Perspektiven und Erkenntnisse aus der aktuellen Gewalt- und Aggressionsforschung zu einem fächerübergreifenden Studiengang zusammengeführt.
Der Masterstudiengang "Kriminologie und Gewaltforschung" richtet sich an Absolvent(inn)en, die eine Weiterqualifikation nicht nur in ihrem Herkunftsstudienfach anstreben, sondern bewusst das breite Spektrum an Disziplinen einer Universität nutzen wollen. Berufliche Handlungsfelder ergeben sich in Schule, Medizin oder Polizei, im Strafvollzug oder in anderen Institutionen. Des Weiteren bietet der Studiengang durch seine methodische Vielfältigkeit auch Möglichkeiten, sich auf eine fach- oder wissenschaftsjournalistische Tätigkeit vorzubereiten.
nicht vorgesehen
Rechtswissenschaft, Kriminologie, Neuro- und Evolutionsbiologie, Medizin, (Forensische) Psychiatrie, Psychologie, Politologie, Soziologie, Theologie, Sprach-, Literatur-, Kultur- und Medienwissenschaften.
Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt 4 Semester. Die tatsächliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt sind.
120 ECTS-Punkte
Deutsch, manche Veranstaltungen sind in englischer Sprache
nur zum Wintersemester
Bereitschaft und Kompetenz zu fachübergreifendem und interdisziplinären Denken sowie zu empirischer Forschung.
Nein, Eignungsverfahren
Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie hier.
Der Masterstudiengang ist ohne Zulassungsbeschränkung für Absolventen eines geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Fachs geeignet. Die Aufnahme erfolgt nach einem Eignungsverfahren.
In der ersten Stufe erfolgt eine Bewertung der bei der schriftlichen Bewerbung eingereichten Unterlagen, in der zweiten Stufe wird gegebenenfalls ein Auswahlgespräch durchgeführt.
Die Kriterien für den Zugang sind in § 4 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt, das Eignungsverfahren in Anlage 1.
Bewerbungen bis spätestens 22. Juni elektronisch zu richten an masterkriminologie.anmeldung@jura.uni-regensburg.de
Informationen für ausländische Bewerber
Nach einer erfolgreichen Bewerbung (Eignungsverfahren) können Sie sich in der Studentenkanzlei einschreiben. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Deutsch / Englisch Niveau B2 GER
Ausländische Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im fremdsprachigen Ausland nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Deutschkenntnisse durch Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) bzw. einer damit gleichwertigen Deutschprüfung bis spätestens Ende des ersten Studiensemesters nachweisen.
Informationen zu Deutschnachweisen für ausländische Bewerber.
Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Homepage des Studienangebots.
Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber.
Studiengangskoordination
Tabea Ding, M.A.
Gebäude RW(L), Zi. 0.17
Telefon 0941 943-2618
E-Mail Tabea.Ding@jura.uni-regensburg.de
Erreichbarkeit: Dienstag-Freitag
Sprechstunde nach Vereinbarung.
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