Master of Arts
Master of Arts: Es wird grundsätzlich nur ein Studienfach studiert. Einzelne Studiengänge können allerdings stark interdisziplinär aufgebaut sein. D.h. die Inhalte des Studiengangs stammen möglicherweise aus verschiedenen Fachrichtungen.
keine Besonderheiten
Hauptziel des Studiengangs Demokratiewissenschaft ist die systematische Verbindung von politikwissenschaftlicher Schulung und praxisorientierter Ausbildung. Der Masterstudiengang verbindet wissenschaftliche Wissensvermittlung und praktische Anwendung des theoretisch Erarbeiteten. Die vier politikwissenschaftlichen Teilgebiete (Politische Theorie und Ideengeschichte, Westliche Regierungssysteme, Demokratie und Autoritarismus in Mittel- und Ost-europa, Internationale Politik) werden dabei systematisch verzahnt.
Das Modulkonzept sieht die Absolvierung von sechs Pflichtmodulen zu insgesamt 80 Leistungspunkten vor, dazu eines aus fünf Wahlpflichtmodulen (15 Leistungspunkte) und die Anfertigung einer Masterarbeit (25 Leistungspunkte).
Der Masterstudiengang besteht aus drei Modulen, dem Kern-, Erweiterungs- und Profilmodul.
Im Kernmodul sind vier Oberseminare aus den vier politikwissenschaftlichen Teilgebieten zu absolvieren. Sie bilden den wissenschaftlichen Pfeiler des Studiengangs und stellen die breite und zugleich intensive politikwissenschaftliche Ausbildung der Studierenden sicher.
Das Erweiterungsmodul umfasst zwei ergänzende Übungen aus zwei politikwissenschaftlichen Teilgebieten sowie das Praktikum. Hier können die Studierenden sowohl durch die Wahl der Teilgebiete als auch durch die Suche eines gewünschten Praktikumsplatzes eigene Akzente setzen.
Im Profilmodul sind ein Forschungsseminar und zwei Praxisseminare erfolgreich zu absolvieren. Durch diese Lehranteile erhält der Masterstudiengang seine spezifische Prägung, die ihn von anderen Studienangeboten an deutschen Universitäten deutlich unterscheidet. Im vierten Semester sind dann die Masterarbeit zu verfassen und die Abschlussprüfungen abzulegen.
Die Absolventen sollen die Fähigkeit erwerben, ohne lange Einarbeitungszeit in nationalen und internationalen politiknahen Verwendungen tätig zu werden. Auf nationaler Ebene betrifft dies im In- und Ausland insbesondere Tätigkeiten in Parlament (wissenschaftliche Mitarbeiter von Abgeordneten) und Regierung (Ministerialbeamte), aber auch bei Parteien (Referenten in Parteiorganisationen) und Verbänden (Verbandsgeschäftsführer).
Pflichtpraktikum mit politikwissenschaftlichem Bezug (z.B. bei Verbänden, Stiftungen, Parteien, in öffentlichen Institutionen, sozialen, internationalen oder humanitären Einrichtungen, in Unternehmen, etc.) von mindestens acht Wochen (10 ECTS).
Am Masterstudiengang Demokratiewissenschaft sind keine weiteren Fächer beteiligt.
Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt 4 Semester. Die tatsächliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt ist.
120 ECTS-Punkte
Deutsch, im Wahlbereich vereinzelt Englisch
im Winter- und im Sommersemester
Interesse an politikwissenschaftlichen Fragenstellungen mit dem Schwerpunkt auf philosophische und ideengeschichtliche Grundlagen der Demokratie, ihrer verschiedenen Erscheinungsformen und Defekte sowie den Herausforderungen für die Demokratie im 21. Jahrhundert; Befähigung zum analytischen und problemorientierten Denken; Lesebereitschaft
nein
Voraussetzungen für die Aufnahme in den Masterstudiengang ist u.a. ein Bachelor-Abschluss im Fach Politikwissenschaft oder in einem verwandten Fach mit mindestens der Gesamtnote 2,5.
Bewerber müssen gesicherte Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen (i.d.R. Nachweis der Hochschulreife/ Abiturzeugnis). Ausländische Bewerber müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung nachweisen. Kann der Nachweis zum Zeitpunkt der Immatrikulation nicht geführt werden, so erfolgt die Immatrikulation vorläufig unter der auflösenden Bedingung, dass er spätestens zum Ende des ersten Studiensemesters vorgelegt wird.
Abgelehnte Bewerber und Bewerberinnen erhalten schriftlich von der Entscheidung des Prüfungsausschusses Kenntnis. Im Falle einer Ablehnung kann eine zweite Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Instituts für Politikwissenschaft.
Informationen finden Sie auf der Homepage des Instituts für Politikwissenschaft.
Informationen für ausländische Bewerber
Nach einer erfolgreichen Bewerbung (Eignungsverfahren) für den Studiengang "Demokratiewissenschaft M.A." können Sie sich in der Studentenkanzlei einschreiben. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung: Nachweis gesicherter Kenntnisse in Englisch.
Für Nicht-Muttersprachler müssen dabei Deutschkenntnisse auf DSH-Niveau nachgewiesen werden – siehe: Informationen zu Deutschnachweisen für ausländische Bewerber.
Dem Antrag bzw. der Bewerbung sind beizufügen:
Bitte fügen Sie die Unterlagen zu einer PDF-Daten (max. 10 MB) zusammen.
Senden Sie Ihre Bewerbung für das Masterprogramm bitte rechtzeitig per E-Mail an:
bewerbung.demokratiewissenschaft@uni-regensburg.de
Die Zulassung wird dem Bewerber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für ausländische Bewerber
Studienberatung
Prof. Dr. Alexander Straßner
Gebäude PT, Zi. 3.1.11
Telefon 0941 943-3527
E-Mail: alexander.strassner@ur.de
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