Bachelor of Arts
Einfach-Bachelor: Es wird grundsätzlich nur ein Studienfach studiert.
keine
Das Studienangebot richtet sich vor allem an Abiturientinnen und Abiturienten, die an einer fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Bewegung für die physische und psychische Gesundheit des Menschen interessiert sind und dieses Wissen in der Praxis anwenden möchten. Neben guten sportmotorischen Fähigkeiten sollten Studienanfängerinnen & Studienanfänger auch über ein grundlegendes mathematisches und analytisches Verständnis verfügen, um nicht nur die praktischen, sondern auch die theoretischen Aspekte der Sportwissenschaft erfolgreich umsetzen zu können.
Durch das Studium des B.A. erwerben Absolventen und Absolventinnen Fähigkeiten, um in sozialen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen wie Beratungsstellen, Kliniken, Krankenkassen, Vereine, Praxen, Gesundheits- und Rehabilitationszentren sowie Fitness-Institutionen arbeiten zu können. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und in Berufsfeldern, die sich mit der Verarbeitung bewegungsbezogener Daten beschäftigen.
Praktikumsmodul SPO-ABW-M15 (14 Wochen in Vollzeit)
keine
Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt 6 Semester. Die tatsächliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt ist.
180 ECTS/ LP
Deutsch
Nur zum Wintersemester.
Studienanfänger und Studienanfängerinnen sollten nicht nur über gute sportmotorische Fähigkeiten verfügen, sondern auch ein grundlegendes mathematisches und analytisches Verständnis mitbringen.
WS 2024/25: Voranmeldeverfahren (sh. Homepage der Studierendenkanzlei)
Ab WS 2025/26: Auswahlverfahrung/ NC in Planung
Allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife oder eine äquivalente ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung nach Art. 88 Abs. 5 und 6 BayHIG.
Frist für das WS 2024/25: 15.07.2024
Weitere Informationen zum Voranmeldeverfahren finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Informationen zu den Terminen für die Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Es sind keine Sprachnachweise erforderlich.
Internationale Bewerber und Bewerberinnen müssen eine Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in Form der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 oder eines gleichwertigen Sprachnachweises erbringen.
Informationen zu Deutschnachweisen für internationale Berwerber und Bewerberinnen.
Informationen zum Voranmeldeverfahren finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für internationale Bewerberinnen und Bewerber.
Fachstudienberatung
Dr. Susanne Ziereis
E-Mail Studienberatung.abw@ur.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
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