Fach | Veranstalter | Anfertigung | Notenbekanntgabe |
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Bürgerliches Recht Wdh. | Prof. Fritzsche | 12.11.2024 | |
Strafrecht | Prof. Gierhake | 08.02.2025 | offen |
Öffentliches Recht | Prof. Graser | 15.02.2025 | offen |
Fach | Veranstalter | Anfertigung | Notenbekanntgabe |
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Strafrecht Wdh. | Prof. Walter | 15.07.2024 | |
Öffentliches Recht | Prof. Graser | 13.07.2024 | 05.09.2024 |
Bürgerliches Recht | Prof. Fritzsche | 23.07.2024 | 02.09.2024 |
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Klausur der Zwischenprüfung teilnehmen können, muss dies mit einem ärztlichen Attest belegt werden, das spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt wurde. Das gilt auch für Prüfungen, die an einem Samstag stattfinden. Die inhaltlichen Anforderungen an das Attest entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt.
Das Attest ist zusammen mit der Rücktrittserklärung beim Prüfungsamt einzureichen.