Voraussetzung für die Zulassung zu einem Master-Studiengang an der Universität Regensburg ist mindestens ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) sowie grundsätzlich die erfolgreichreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Eignungsverfahren.
Sonderanträge für Studieninteressierte mit Beeinträchtigung, wie sie bei der Zulassung zu grundständigen Studiengängen gestellt werden können, gibt es im Zusammenhang mit der Master-Zulassung derzeit leider nicht.
Kontakt
Dipl.-Psych. Stefanie Feuerer
Studentenhaus, Zi. 2.18
Telefon 0941 943-2291
E-Mail: stefanie.feuerer@ur.de