insbesondere § 2 Absatz 4 HRG und § 16 Satz 4 HRG
Hochschulrahmengesetz im PDF-Format
insbesondere § 24 BayHIG
Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz auf den Webseiten der Bayerischen Staatsregierung.
insbesondere Artikel 5 BayHZG
Das Bayerische Hochschulzulassungsgesetz auf den Webseiten der Bayerischen Staatsregierung.
Die für Ihren Studiengang relevante Prüfungsordnung finden Sie hier:
https://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsordnungen/index.html
in der Neufassung vom 01.10.2019, zuletzt geändert durch Satzung am 15.11.2023:
Die Grundordnung im PDF-Format
§ 70 Beauftragte oder Beauftragter gem. Art. 24 BayHIG
(1) Die oder der Beauftragte gemäß Art. 24 BayHIG führt an der Universität Regensburg die Bezeichnung Beauftragte oder Beauftragter für Studierende mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen. Der Senat wählt diesen oder diese auf Vorschlag des Präsidenten oder der Präsidentin aus dem Kreise der hauptberuflich Beschäftigten der Universität sowie mindestens eine Stellvertretung. Die oder der Beauftragte wird auf unbestimmte Zeit bestellt; die Bestellung kann vom Senat widerrufen werden.
(2) Aufgabe der oder des Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist es, einer Benachteiligung von Studierenden im Studium entgegenzuwirken. Die oder der Beauftragte unterstützt die Universitätsleitung bei ihrer Aufgabe, die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bei der Gestaltung der Studienbedingungen zu berücksichtigen. Sie oder er berät Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie die Fakultäten bei auftretenden Problemen und erstattet dem Senat einmal im Studienjahr einen Bericht zur Situation von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Sie oder er ist bei Änderungen und Neufassungen von Prüfungs- und Studienordnungen von der zuständigen Fakultät rechtzeitig zu beteiligen.
(3) Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist die oder der Beauftragte hinsichtlich ihrer oder seiner sonstigen Dienstverpflichtungen angemessen zu entlasten.
zur Förderung der Arbeitsbedingungen von Studierenden mit chronischer Krankheit oder Behinderung (Regensburg, den 24.09.2003
In gemeinsamer Verantwortung: Der damalige Präsident bzw. Rektor, Prof. Dr. Alf Zimmer, sowie der damalige Senatsbeauftragte für schwerbehinderte Studierende: Dr. Till Pfeiffer)
Kontakt
Dipl.-Psych. Stefanie Feuerer
Studierendenhaus, Zi. 2.18
Telefon 0941 943-2291
E-Mail: stefanie.feuerer@ur.de