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FAQs zum Studium

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen das Studium des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) betreffend.


1. Wer sind meine Ansprechpersonen?

Sollten Sie Fragen rund um das Studium Deutsch als Zweitsprache haben, informieren Sie sich bitte zunächst unter den hier aufgeführten FAQs.

Bei allgemeinen Fragen rund um die Kurse und das Portfolio können Sie sich bei Lilly Melzer und Antonia Clauß melden. 

Falls Sie hierzu spezifische Fragen haben, sind Ihre Ansprechpartner Katrin Hesse und Sergios-Elisseos Katsikas. 

Und bei sehr spezifischen Fragen zu Ihrer Vorlesung steht Ihnen Herr Prof. Dr. Hochholzer zur Verfügung. 

Nutzen Sie bitte nur im Falle spezifischer Anliegen, die z. B. eine konkrete Lehrveranstaltung betreffen, die E-Mail-Adressen der einzelnen Dozierenden/Mitarbeitenden.

Die genauen Kontaktdaten finden Sie hier.


2. Was ist Deutsch als Zweitsprache (DaZ)?

Deutsch als Zweitsprache: 

  • umfasst das Vermitteln von deutschen Sprachkenntnissen
  • gelehrt wird dabei auf Deutsch und in Deutschland
  • Vermittlung und Erwerb sind meist unstrukturiert oder richten sich nach dem alltäglichen Gesprächsbedarf
  • Deutsch kann dabei auch bereits die dritte, vierte usw. erworbene Sprache sein 

3. Welche Möglichkeiten gibt es, DaZ zu studieren?

Die Auflistung der Studienmöglichkeiten finden Sie hier.


4. Wie ist das Studium aufgebaut?

Welche Module Sie belegen müssen und wie umfangreich diese Module sind, richtet sich nach Ihrer Studienart (Didaktikfach, Zusatzausbildung, Erweiterungsfach). Grundsätzlich beginnen Sie mit dem Grundlagenmodul und erwerben dann in aufbauenden Modulen weitere Kenntnisse in Didaktik, Methodik und Praxis.

Weitere Angaben zum Aufbau der einzelnen Module finden Sie unter „Studienmöglichkeiten“.


5. Wie melde ich mich zum DaZ-Zusatzstudium an?

Möchten Sie sich zum Zusatzstudium Deutsch als Zweitsprache anmelden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1) Laden Sie das Anmeldeformular herunter.

2) Füllen Sie das Formular aus und geben Sie es in unserem Büro (VG 3.26) ab bzw. schicken Sie es uns per Post zu.

3) Aus organisatorischen Gründen ist es außerdem wichtig, dass alle DaZ-Studenten sich in der Studentenkanzlei für das DaZ-Zusatzstudium einschreiben. Es fallen dadurch keine Mehr- oder Zusatzkosten an.

Bitte verwenden Sie nur Ihre Uni-E-Mail-Adresse.


6. Wo finde ich das Lehrveranstaltungsangebot?

Eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen finden Sie unter SPUR (Vorlesungsverzeichnis und Lehrveranstaltungsmanagement). Dort melden Sie sich auch zu den jeweiligen Veranstaltungen an.

Sie finden den Link zum aktuellen Vorlesungsverzeichnis auch unter Aktuelles.


7. Welche Leistungen müssen in den Modulen erbracht werden?

Unter „Studienmöglichkeiten“ finden Sie den aktuellen Modulkatalog. Der Modulkatalog listet Ihnen genau auf, was die Inhalte des Moduls sind, welche Teilnahmevoraussetzungen gegeben sein müssen und welche Leistungen zu erbringen sind.


8. Was muss ich bei meiner Veranstaltungswahl beachten?

Wenn Sie das Fach Deutsch als Zweitsprache beginnen, belegen Sie zunächst das Grundlagenmodul M-01 (Vorlesung, Seminar und Sprachkurs). 

(Für Deutsch als Zweitsprache als Didaktikfach für das Lehramt an Grundschulen fällt der Sprachkurs weg.)

Beachten Sie, dass das Grundlagenmodul nur im Wintersemester angeboten wird!


9. Anerkennung von Leistungen und Sprachkursen, die nicht über FlexNow anmeldbar sind

Zur Überprüfung der Anerkennung von Seminarleistungen und Sprachkursen senden Sie bitte folgende Unterlagen an das Sekretariat Deutsch als Zweitsprache per Mail (susanne.markulin@ur.de).

1) Vollständig ausgefüllter Antrag auf Einbuchung von Seminarleistungen (siehe

https://www.uni-regensburg.de/sprache-literatur-kultur/germanistik-daz/medien/bilder/antrag_auf_einbuchung_von_daz-scheinen_3.pdf

2) Schriftlicher Nachweis über die erbrachten Leistung in Form einer Kopie oder ggf.   eines Scans (Universität, Fach, Semester, Leistungspunkte, Note)

3) Personalangaben (Name, Vorname, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse)

Geprüft werden ausschließlich vollständige Anträge!

Nach Prüfung und Anerkennung durch den Prüfungsvorsitzenden werden die Anträge über das Sekretariat wieder an Sie zurückgesendet und dann von Ihnen an das Prüfungsamt weitergeleitet.


10. Welche Sprachkenntnisse werden anerkannt?

Für Kenntnisse in den Sprachen Latein, Altgriechisch, Englisch und Französisch erfolgt an der Universität Regensburg keine Anerkennung. 

Für an der Universität Regensburg erworbene Sprachkenntnisse genügt der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Kursen in einer Sprache im Umfang von insgesamt 4 SWS (diese können in einem Intensivsprachkurs oder in zwei Sprachkursen à je 2 SWS bestehen). 

Den Antrag auf Einbuchungen von Sprachscheinen finden Sie hier.


11. Was muss ich beim Praktikum beachten?

Wichtiges vorneweg

Nur relevant für DaZ als Erweiterungsfach und als Zusatzausbildung.

Das Praktikum kann an einer schulischen oder außerschulischen Bildungseinrichtung mit DaZ-Angebot absolviert werden.

Sie müssen sich selbst einen Praktikumsplatz suchen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, einen Praktikumsplatz zu finden, können Sie sich gerne an Frau Hesse (Ansprechpartnerin für alle Bildungseinrichtungen) wenden.

Das Praktikum muss parallel zum Begleitseminar abgeleistet werden. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache ist es möglich, das Begleitseminar vor Absolvierung des Praktikums zu belegen.

Sie müssen sich für das „Begleitseminar zum Praktikum“ auf SPUR anmelden.

Die Eingabe der Leistungspunkte in FlexNow erfolgt erst, wenn das Praktikum abgeleistet und das Begleitseminar erfolgreich absolviert wurde.


12. Wie läuft die Staatsexamensprüfung ab?

Die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ als Unterrichts- oder Erweiterungsfach

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil umfasst eine schriftliche Prüfung, die drei Stunden dauert. Dabei werden drei Themen zur Auswahl gestellt, von welchen eines bearbeitet werden muss.

Der zweite Teil besteht aus der mündlichen Prüfung mit zwei Teilen, die jeweils 20 Minuten dauern. Geprüft werden die Themen „Sprachvermittlung und Lernen in interkulturellen Kontexten“ sowie „Mehrsprachigkeit“ (LPO I, § 43a, Abs. 3).

Die mündlichen Prüfungen werden von zwei Prüfenden abgenommen (ein prüfungsberechtigtes Mitglied der Professur Deutsch als Zweitsprache sowie eine prüfungsberechtigte Lehrkraft im aktiven Schuldienst der jeweiligen Schulart mit Lehrbefähigung im Fach DaZ). Beide Prüfende legen die Bewertung fest (LPO I, § 28, Abs. 2, Satz 2 und Satz 3).

Die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ als Didaktikfach (Mittelschule)

Es wird eine schriftliche Prüfung abgelegt, die drei Stunden dauert. Dabei werden drei Themen zur Auswahl gestellt, von welchen eines bearbeitet werden soll (LPO I, § 43a, Abs. 3, Satz 1).

Themen der Prüfung

Die Themen der Prüfung richten sich nach den Vorgaben des Kerncurriculum DaZ LPO I. Dies gilt für alle zu prüfenden Personen einer Staatsprüfung im Fach DaZ.

Für DaZ als Didaktikfach an Grundschulen findet keine Staatsexamensprüfung statt. 


13. Wie erhalte ich mein Zertifikat?

Sobald alle erforderlichen Leistungen (siehe Modulplan) erbracht und in FlexNow verbucht sind, wird Ihnen vom Prüfungsamt das Zertifikat erstellt. Die Beantragung des Zertifikats für die Zusatzausbildung "Deutsch als Zweitsprache" erfolgt ab sofort nicht mehr über das Sekretariat der Professur für Deutsch als Zweitsprache, sondern in Form eines direkten Antrags an das Prüfungsamt.



  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Germanistik