Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen das Studium des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) betreffend.
Sollten Sie Fragen rund um das Studium Deutsch als Zweitsprache haben, informieren Sie sich bitte zunächst unter den hier aufgeführten FAQs.
Nutzen Sie bitte nur im Falle spezifischer Anliegen, die z. B. eine konkrete Lehrveranstaltung betreffen, die E-Mail-Adressen der einzelnen Dozierenden/Mitarbeitenden.
Diese Informationen erhalten Sie in der Rubrik „Studieninhalte“.
-->Sie können Deutsch als Zweitsprache im Rahmen des Faches Didaktik einer Fächergruppe der Mittelschule studieren. Studieren Sie Grundschullehramt, zählt Deutsch als Zweitsprache zur Didaktik der drei Fächer. Darüber hinaus wird Deutsch als Zweitsprache als Erweiterungsfach für alle Lehrämter angeboten. Es kann zudem als Zusatzausbildung belegt werden und Sie erhalten dann ein universitäres Zertifikat. Siehe auch „Studienmöglichkeiten“.
-->Das Studium des Faches „Deutsch als Zweitsprache“ enthält ein Grundlagenmodul, Module zur Didaktik/Methodik und zur Praxis sowie ein Vertiefungs- und ein Sprachmodul. Welche Module Sie belegen müssen und wie umfangreich diese Module sind, richtet sich nach Ihrer Studienart (Didaktikfach, Zertifikat, Erweiterungsfach). Weitere Angaben zum Aufbau finden Sie in einer Übersicht unter „Studienmöglichkeiten“.
-->Möchten Sie sich zum Zusatzstudium Deutsch als Zweitsprache anmelden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Laden Sie das Anmeldeformular herunter.
2. Füllen Sie das Formular aus und geben Sie es in unserem Büro (VG 3.26) ab bzw.
schicken Sie es uns per Post zu.
3. Aus organisatorischen Gründen ist es außerdem wichtig, dass alle DaZ-Studenten
sich in der Studentenkanzlei für das DaZ-Zusatzstudium einschreiben. Es fallen
dadurch keine Mehr- oder Zusatzkosten an.
Bitte verwenden Sie nur Ihre Uni-E-Mail-Adresse.
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Eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen finden Sie unter SPUR (Vorlesungsverzeichnis und Lehrveranstaltungsmanagement). Dort melden Sie sich auch zu den jeweiligen Veranstaltungen an.
Unter „Studienmöglichkeiten“ finden Sie den aktuellen Modulkatalog sowie einen weiteren für Studierenden mit dem Einschreibedatum bis Sommersemester 2017. Der Modulkatalog listet Ihnen genau auf, was die Inhalte des Moduls sind, welche Teilnahmevoraussetzungen gegeben sein müssen und welche Leistungen zu erbringen sind.
-->Wenn Sie das Fach Deutsch als Zweitsprache beginnen, belegen Sie zunächst das Grundlagenmodul (Vorlesung, Seminar und Sprachkurs), bevor Sie mit dem Modul 2 weitermachen.
1) Das Studium des Faches Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg ist vorrangig für diejenigen Studierenden der Universität Regensburg konzipiert, die es als Erweiterung und Ergänzung neben ihren anderen Studienfächern wählen, z.B. als Zertifikatsstudium oder als Dritteldidaktikfach im Lehramt Grund- und Mittelschule. Diese Studierenden erhalten entsprechend ihrer Semesterzahl in Deutsch als Zweitsprache und nach Verfügbarkeit Plätze in den Lehrveranstaltungen. Bewerber/-innen, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben, können sich für eventuelle freie Plätze bewerben, werden aber keinesfalls den anderen Studierenden vorgezogen.
2) Zu den Lehrveranstaltungen zugelassene Studierende verlieren ihren Seminarplatz bei Nichterscheinen in der ersten Sitzung bzw. der Vorbesprechung.
-->Zur Überprüfung der Anerkennung von Seminarleistungen und Sprachkursen senden Sie bitte folgende Unterlagen an das Sekretariat Deutsch als Zweitsprache per Mail (susanne.markulin@ur.de).
1) Vollständig ausgefüllter Antrag auf Einbuchung von Seminarleistungen (siehe
2) Schriftlicher Nachweis über die erbrachten Leistung in Form einer Kopie oder ggf. eines Scans (Universität, Fach, Semester, Leistungspunkte, Note)
3) Personalangaben (Name, Vorname, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse)
Geprüft werden ausschließlich vollständige Anträge!
Nach Prüfung und Anerkennung durch den Prüfungsvorsitzenden werden die Anträge über das Sekretariat wieder an Sie zurückgesendet und dann von Ihnen an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Für Kenntnisse in den Sprachen Latein, Altgriechisch, Englisch und Französisch erfolgt an der Universität Regensburg keine Anerkennung. Zudem werden zukünftig, d. h. ab der Anmeldung zum Staatsexamen im Frühjahr 2016 die Sprachen Spanisch und Italienisch nicht mehr anerkannt. Für Studierende, die nachweislich vor dem Wintersemester 2015/16 für Deutsch als Zweitsprache immatrikuliert waren, können Spanisch- und Italienischkenntnisse auf Niveau A2 oder höher nach Genehmigung durch den Prüfungsvorsitzenden Prof. Dr. Hochholzer noch anerkannt werden.
Es erfolgt hingegen weiterhin die Anerkennung von Sprachkenntnissen in migrationsrelevanten Sprachen, zu welchen insbesondere Arabisch, Türkisch und slawische Sprachen zählen. Weitere Sprachen können nach Bewilligung durch den Prüfungsvorsitzenden zugelassen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch der schriftliche Nachweis von Sprachkenntnissen auf Niveau A2 oder höher. Für an der Universität Regensburg erworbene Sprachkenntnisse genügt der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Kursen in einer Sprache im Umfang von insgesamt 4 SWS (diese können in einem Intensivsprachkurs oder in zwei Sprachkursen à je 2 SWS bestehen).
Den Antrag auf Einbuchungen von Sprachscheinen finden Sie hier.
-->Das Praktikum kann an einer schulischen oder außerschulischen Bildungseinrichtung mit DaZ-Angebot absolviert werden.
Sie müssen sich selbst einen Praktikumsplatz suchen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, einen Praktikumsplatz zu finden, können Sie sich gerne an Frau Hesse (Ansprechpartnerin für alle Bildungseinrichtungen) wenden.
Das Praktikum muss parallel zum Begleitseminar abgeleistet werden. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit Frau Lauber ist es möglich, das Begleit-seminar vor Absolvierung des Praktikums zu belegen.
Sie müssen sich für das „Begleitseminar zum Praktikum“ im LSF anmelden.
Die Eingabe der Leistungspunkte in FlexNow erfolgt erst, wenn das Praktikum abgeleistet und das Begleitseminar erfolgreich absolviert wurde.
Nachzuweisen sind insgesamt mindestens 60 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, von denen fünf eigenständig zu halten sind.
Formalia:
Inhalt:
Die Portfolios können im Sekretariat abgegeben oder per Post/E-Mail geschickt werden. Falls letzteres der Fall sein sollte, reichen Sie bitte alle Dokumente (auch die unterschriebene Plagi-atserklärung) in nur einer PDF-Datei ein.
Abgabefristen:
Im Wintersemester: 30. September
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Die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ als Unterrichts- oder Erweiterungsfach
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil umfasst eine schriftliche Prüfung, die drei Stunden dauert. Dabei werden drei Themen zur Auswahl gestellt, von welchen eines bearbeitet werden muss.
Der zweite Teil besteht aus der mündlichen Prüfung mit zwei Teilen, die jeweils 20 Minuten dauern. Geprüft werden die Themen „Sprachvermittlung und Lernen in interkulturellen Kontexten“ sowie „Mehrsprachigkeit“ (LPO I, § 43a, Abs. 3).
Die mündlichen Prüfungen werden von zwei Prüfenden abgenommen (ein prüfungsberechtigtes Mitglied der Professur Deutsch als Zweitsprache sowie eine prüfungsberechtigte Lehrkraft im aktiven Schuldienst der jeweiligen Schulart mit Lehrbefähigung im Fach DaZ). Beide Prüfende legen die Bewertung fest (LPO I, § 28, Abs. 2, Satz 2 und Satz 3).
Die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ als Didaktikfach
Es wird eine schriftliche Prüfung abgelegt, die drei Stunden dauert. Dabei werden drei Themen zur Auswahl gestellt, von welchen eines bearbeitet werden soll (LPO I, § 43a, Abs. 3, Satz 1).
Themen der Prüfung
Die Themen der Prüfung richten sich nach den Vorgaben des Kerncurriculum DaZ LPO I. Dies gilt für alle zu prüfenden Personen einer Staatsprüfung im Fach DaZ.
Sie finden auf der Seite der Universität Augsburg eine Übersicht aller Aufgabenstellungen der letzten Jahre sowie eine Literaturliste zur Vorbereitung auf das Staatsexamen. Außerdem werden immer wieder auch Examensvorbereitungskurse angeboten.
Staatsexamensthemen (Unterrichts- und Erweiterungsfach) der vergangenen Jahre (seit 2008)
https://assets.uni-augsburg.de/media/filer_public/cc/7c/cc7ce223-4b50-406f-b494-7e92e4d62c02/staatsexamensthemen-u-fach-h2019s.pdf
Staatsexamensthemen (Didaktikfach Hauptschule / Mittelschule) ab Herbst 2013
https://assets.uni-augsburg.de/media/filer_public/dc/4e/dc4e815d-2247-4a0a-9aef-9432f4770f41/staatsexamensthemen-d-fach-h2019s.pdf
Literaturhinweise zur Vorbereitung auf das Staatsexamen (Stand 10/2018)
https://assets.uni-augsburg.de/media/filer_public/fa/09/fa09d251-979f-40dc-a32b-533ef4a67dcc/literatur_staatsexamen_didaz.pdf
Sobald alle erforderlichen Leistungen (siehe Modulplan) erbracht und in Flexnow verbucht sind, wird Ihnen vom Prüfungsamt das Zertifikat erstellt. Die Beantragung des Zertifikats für die Zusatzausbildung "Deutsch als Zweitsprache" erfolgt ab sofort nicht mehr über das Sekretariat der Professur für Deutsch als Zweitsprache, sondern in Form eines direkten Antrags an das Prüfungsamt.
Diejenigen Studierenden, die nach der alten LPO studieren oder in einem Magisterstudiengang sind und deren Leistungen nicht über FlexNow verwaltet werden, müssen das Zertifikat bis spätestens vier Wochen vor der Ausstellung im Sekretariat Deutsch als Zweitsprache per Mail beantragen. Bitte geben Sie in der Mail Ihre Matrikel-Nummer an und listen Sie alle von Ihnen absolvierten erforderlichen Lehrveranstaltungen auf.
-->Die Anmeldung zum Staatsexamen Deutsch als Zweitsprache für alle Lehrämter erfolgt über das zuständige örtliche Prüfungsamt. Alle Nachweise (Zertifikat DaZ sowie Lehrveranstaltung "Interkulturelle Kommunikation" gemäß §112 Abs. 1 Nr. 2 LPO I) sind bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem schriftlichen Examenstermin beim örtlichen Prüfungssekretariat vorzulegen.
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