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Promotion

Promotionsvorhaben erweitern das Spektrum unserer Forschung und bereichern die Arbeit des Lehrstuhls. Anfragen sind uns deswegen jederzeit willkommen!

Die Voraussetzungen, die Sie für eine Promotion an der Juristischen Fakultät erfüllen müssen, finden Sie hier. Leider kann ich nicht allen, die diese Voraussetzungen erfüllen, eine Annahme zur Promotion zusagen. Meinem Anspruch, Ihre Arbeit gut zu betreuen, könnte ich sonst schon aus zeitlichen Gründen nicht gerecht werden.

Deswegen treffe ich eine Auswahl. Zu meinen Kriterien gehört insbesondere, wie überzeugend Ihr Vorhaben ist, wie gut es sich in die übrigen Forschungsaktivitäten (für weitere Informationen klicken Sie hier) des Lehrstuhls einfügt und welche bisherigen akademischen Leistungen Sie erbracht haben.

Ihre Anfrage sollte daher so gefasst sein, dass ich mir ein möglichst klares Bild hiervon machen kann. Insbesondere sollten Sie mir detaillierte Informationen zukommen lassen über:

  • Ihren bisherigen Werdegang, beispielsweise in Form eines tabellarischen Lebenslaufs, sowie
  • Ihre thematischen Vorstellungen, etwa in einer kurzen Skizze oder auch im Rahmen des Anschreibens.

Sie können mir diese Unterlagen gerne formlos übersenden, am einfachsten per E-Mail an lehrstuhl.graser@ur.de. Zeugniskopien oder andere Belege Ihrer Angaben brauchen nicht enthalten zu sein.

Was speziell die Angaben zu Ihren thematischen Vorstellungen betrifft, sollten Sie sich bereits erste Gedanken über die (ggf. alternativen) Fragestellung(en) gemacht haben, die Sie bearbeiten möchten. Ein ausgearbeitetes Exposé ist dagegen in diesem Stadium noch nicht erforderlich. Eine solche Konkretisierung würde ich, wenn eine Betreuung grundsätzlich in Frage kommt, erst erwarten, nachdem wir uns persönlich kennen gelernt und genauer über das Thema verständigt haben.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Öffentliches Recht

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Politik

Prof. Dr.
Alexander Graser,
LL.M. (Harvard)

 

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