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SP 2 - Unternehmensrecht

Der SP 2 richtet sich an alle wirtschaftsrechtlich interessierten Studierenden. Er qualifiziert zum wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten im gesamten Bereich des Gesellschaftsrechts (vor allem in einer Großkanzlei, einem Unternehmen oder im Notariat).

Inhalt des Schwerpunktbereichsstudiums:

·        GmbH-Recht

·        Aktienrecht

·        Konzernrecht

Jeweils mit den europarechtlichen Bezügen und unter Herausarbeitung der Gemeinsamkeiten und Unterschieden zu den Personengesellschaften (GbR, OHG, KG).

Die Inhalte sind eingebettet in die allgemeine zivilrechtliche Dogmatik und Methodik des Pflichtfachbereichs (kein Inselwissen!).

Vorlesungen:

·        Kapitalgesellschaftsrecht I, 2 SWS, jeweils im Wintersemester

·        Kapitalgesellschaftsrecht II, 3 SWS, jeweils im Sommersemester

·        Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Kapitalgesellschaftsrecht, 2 SWS, jedes Semester

Seminare:

Vorbereitende Seminare und Studienarbeiten im gesamten Bereich des Gesellschaftsrechts.

Studienablauf:

Es wird empfohlen, das SP-Studium zum Wintersemester zu beginnen (Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht I). Hier werden die wesentlichen Grundlagen und Gemeinsamkeiten von GmbH und AG behandelt. Im darauffolgenden Sommersemester befasst sich die Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht II dann vor allem mit aktien- und konzernrechtlichen Themen.

Die Vorlesung zur höchstrichterlichen Rechtsprechung ist vor allem geeignet zur Vorbereitung auf die mündliche SP-Prüfung und Vertiefung, kann aber von ambitionierten Studierenden zu jeder Zeit besucht werden.

Für das vorbereitende Seminar wird nicht empfohlen, spezielle kapitalgesellschaftsrechtliche Themen zu wählen, wenn diese noch nicht durch den Besuch der entsprechenden Vorlesungen erlernt wurden. Es ist daher möglich und vorteilhaft, allgemeine zivil- oder personengesellschaftsrechtliche Themen zu wählen. Eine Betreuung durch den Lehrstuhl findet insofern statt.

Die Themen der Studienarbeiten stammen aus dem gesamten Spektrum des Gesellschaftsrechts. Insofern findet keine Betreuung statt.

Studierenden, die einen Freischuss nach dem 8. Semester planen, wird empfohlen, die Pflichtfachvorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht bereits im 3. Fachsemester zu hören, um die entsprechenden Vorkenntnisse für das SP-Studium zu erwerben.

Netzwerk Unternehmensrecht:

Der Lehrstuhl betreut ein umfangreiches Netzwerk mit renommierten Großkanzleien, woraus Praktikerveranstaltungen und Kanzleivorstellungen hervorgehen sowie Kontakte für Praktika, Wahlstation etc. geknüpft werden können.

Kontakt:

Lehrstuhl.Servatius@ur.de


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht