Seit dem Jahr 1993 finden an der Universität Regensburg die Symposien für europäisches Familienrecht statt, in deren Rahmen zahlreiche aktuelle Fragen des Familienrechts aus europäisch-rechtsvergleichender Perspektive beleuchtet wurden.
14. - 16. März 2019 / Vielberth-Gebäude (H 24)
Die europäische Rechtsentwicklung im Familienrecht ist seit dem 18. Jahrhundert dadurch gekennzeichnet, dass die Staaten mehr und mehr an Stelle religiös geprägter Normen ein für alle Bürger einheitliches Recht geschaffen haben, das an Prinzipien weltlich-rationaler Rechtspolitik ausgerichtet ist.
In unseren Tagen wird das Verhältnis von Familienrecht und Religion von neuem aktuell: Die Vorstellung von einem spannungsfreien Nebeneinander von staatlichem Recht und einer persönlich gelebten religiösen Ethik entspricht nicht immer der Realität. Zudem kommen die Gerichte nicht umhin, auf religiöse Befindlichkeiten gewisse Rücksicht zu nehmen. Einen besonderen Schub erhält die Problematik dadurch, dass infolge der Migration die europäischen Staaten sich zunehmend häufig mit Rechtsordnungen von Staaten auseinandersetzen müssen, in denen das Familienrecht noch religiös geprägt oder der Profanierungsprozess noch nicht vollendet ist. Die beschriebene Problematik und die Wege zu ihrer Lösung sollen durch einen Vergleich der Lage in verschiedenen Rechtsordnungen erörtert und vertieft werden.
Im Zentrum des 14. Symposiums stehen die religiösen Implikationen im Recht der Paarbeziehungen und im Kindschaftsrecht sowie die sich daraus ergebenden Herausforderungen für das Internationale Privatrecht.
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