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Schwerpunktstudium

Schwerpunktbereich 10 - Familien- und Erbrecht

Der Schwerpunktbereich 10 richtet sich an alle Studierenden der Rechtswissenschaft mit besonderem Interesse für das Familien- und Erbrecht einschließlich der internationalen Bezüge. Das Schwerpunktbereichsstudium soll den Studierenden nicht nur die Möglichkeit zur Vertiefung und Erweiterung der im Hauptstudium bereits erworbenen Kenntnisse im nationalen Familien- und Erbrecht bieten, sondern widmet sich auch dem Internationalen Privatrecht (IPR), wobei hier neben den Grundlagen der Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte schwerpunktmäßig spezifisch familien- und erbrechtliche Fragestellungen beleuchtet werden.

Gelegenheit zu gemeinsamer Diskussion aktueller Entwicklungen und gesetzgeberischer Bestrebungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts bietet eine Konversationsübung. Im Fokus steht hier - vor allem auch mit Blick auf die mündliche Schwerpunktprüfung - die Schulung der juristischen Argumentations- und Kommunikationsfähigkeiten.

Zusätzliche Veranstaltungen zum Familienverfahrensrecht und zur Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht ermöglichen den Studierenden darüber hinaus praxisnahe Einblicke. Auch wenn das Familien-- und Erbrecht in der Ersten Juristischen Staatsprüfung nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 lit. d und e JAPO nur in Grundzügen Prüfungsstoff ist, werden regelmäßig Klausuren gestellt, die auch Detailwissen - meist an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten - abprüfen (z.B. in den Prüfungsterminen 2022/1 und 2022/2).

In der späteren beruflichen Praxis werden viele von Ihnen mit familien- und erbrechtlichen Themen befasst sein. Im Jahr 2021 wurden vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland in erster Instanz 1.139.270 Zivilsachen (mit Ausnahme der Familiensachen) erledigt - dem standen im gleichen Jahr ganze 544.154 erledigte Familiensachen vor den Amtsgerichten gegenüber. Dementsprechend beträgt der Anteil der Fachanwälte für Familien- und Erbrecht an allen deutschen Fachanwälten rund 20 Prozent.

Im Schwerpunktbereich 10 können Sie bereits während des Studiums erforderliches Spezialwissen erlernen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme am Schwerpunktbereich 10!


Prüfungsstoff und Prüfungsverfahren

Zum Prüfungsverfahren beachten Sie bitte die §§ 49 bis 69 der Studien- und Prüfungsordnung sowie §§ 38 ff. JAPO. Zum Pflichtstoff des Schwerpunktbereichs 10 gehören ab dem SS 2022 folgende Veranstaltungen:

  • Vertiefung im Familien- und Erbrecht (2 SWS)
  • Internationales Familien- und Erbrecht (3 SWS)
  • Familienverfahrensrecht (FamFG) (2 SWS)
  • Konverstionsübung zu aktuellen Entwicklungen (1 SWS)
  • Europäische Rechtsvereinheitlichung (2 SWS)
  • Proseminar und Hauptseminar (4 SWS)

Zusatzveranstaltungen

Im Schwerpunktbereich 10 werden regelmäßig (nach Kapazität) weitere Zusatzveranstaltungen angeboten, die den Pflichtstoff des Schwerpunktbereichs abrunden und ergänzen:

  • Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht (2 SWS)
  • Konversationsübung im IPR (1-2 SWS)

Dozenten

Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs werden betreut von:

  • Professor Dr. Martin Löhnig
  • Professorin Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago)
  • Honorarprofessor und RiOLG Dr. Christian Seiler

Kommende Veranstaltungen

Wintersemester 2024/25

  • Freiwillige Gerichtsbarkeit- FamFG (2 SWS) - Hon.-Prof. Christian Seiler
  • Konverstionsübung zu aktuellen Entwicklungen im Familien- und Erbrecht (1 SWS) - Lst. Löhnig

Sommersemester 2025

  • Vertiefung im Familien- und Erbrecht (2 SWS) - Prof. Martin Löhnig
  • Internationales Familien- und Erbrecht (3 SWS) - Prof. Claudia Mayer

Seminare: Bitte beachten Sie die aktuellen Ankündigungen auf der Homepage der beteiligten Lehrstühle


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht