Die Konzeptevaluation dient der Einhaltung und Sicherung universitätsinterner Qualitätskriterien sowie der relevanten externen Anforderungen bei der Einführung neuer Studiengänge. Sie soll darüber hinaus die Studierbarkeit und Durchführbarkeit der neuen Studiengänge sicherstellen.
Die Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre an der Universität Regensburg (PDF) i.d.F. der Änderungssatzung vom 27. Juli 2023 regelt in §5 den Geltungsbereich, den Zweck sowie die Zuständigkeiten der Konzeptevaluation. Der genaue Ablauf bei der Einführung neuer Studiengänge sowie allgemeine Grundsätze werden in der „Verfahrensbeschreibung zur Einführung neuer Studiengänge“ beschrieben. Die Verfahrensbeschreibung finden Sie im Prozessportal (der Link ist nur ist nur innerhalb des Universitätsnetzes oder über eine VPN-Verbindung aufrufbar).
Die Konzeptevaluation besteht im Wesentlichen aus den nachfolgend skizzierten Verfahrens- bzw. Prüfschritten:
Bei der Einführung neuer Studiengänge wird der Universitätsleitung noch vor Ausarbeitung der gremienrelevanten Studiengangsdokumente eine Kurzbeschreibung des neuen Studienganges zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt. Die Universitätsleitung überprüft dabei insbesondere, ob:
Die Universitätsleitung gibt anschließend eine Stellungnahme zu dem geplanten Studiengang an den Senat sowie die Studiengangsverantwortlichen ab.
Um eine externe Einschätzung zu den fachlich-inhaltlichen Aspekten des geplanten Studiengangs zu erhalten, bindet die Fakultät eine Gruppe externer Gutachter und Gutachterinnen in das Verfahren der Konzeptevaluation ein. Die Gutachtergruppe setzt sich zusammen aus:
Die Begutachtung erfolgt in der Regel in Form einer Begehung, die in Präsenz oder digital durchgeführt werden kann. Die externe Gutachtergruppe prüft die Studiengänge im Hinblick auf alle einschlägigen fachlich-inhaltlichen Kriterien. Die Ergebnisse der Begehung werden dokumentiert und der Gutachtergruppe zur Stellungnahme zugesandt.
Nachdem die Dokumente abschließend überarbeitet wurden, werden sie dem Senat und dem Universitätsrat zum Beschluss vorgelegt und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird über die Einrichtung des Studiengangs unterrichtet. Anschließend werden die Prüfungs- und Studienordnung sowie ggf. weitere Satzungen von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten genehmigt. Mit Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten gilt der neu einzuführende Studiengang für die Dauer von acht Jahren als akkreditiert und die Universitätsleitung verleiht das Siegel des Akkreditierungsrates für akkreditierte Studiengänge.
Matthias Baderschneider
Telefon 0941 943-1531
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