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Konzeptevaluation

Die Konzeptevaluation dient der Einhaltung und Sicherung universitätsinterner Qualitätskriterien sowie der relevanten externen Anforderungen bei der Einführung neuer Studiengänge. Sie soll darüber hinaus die Studierbarkeit und Durchführbarkeit der neuen Studiengänge sicherstellen.

Die Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre an der Universität Regensburg (PDF) i.d.F. der Änderungssatzung vom 27. Juli 2023 regelt in §5 den Geltungsbereich, den Zweck sowie die Zuständigkeiten der Konzeptevaluation. Der genaue Ablauf bei der Einführung neuer Studiengänge sowie allgemeine Grundsätze werden in der „Verfahrensbeschreibung zur Einführung neuer Studiengänge“ beschrieben. Die Verfahrensbeschreibung finden Sie im Prozessportal (der Link ist nur ist nur innerhalb des Universitätsnetzes oder über eine VPN-Verbindung aufrufbar).

Die Konzeptevaluation besteht im Wesentlichen aus den nachfolgend skizzierten Verfahrens- bzw. Prüfschritten:

  • Begutachtung durch die Universitätsleitung,
  • Begutachtung durch eine externe Gutachtergruppe,
  • Formal-rechtliche Prüfung der Studiengangsdokumente durch das Referat Studienbezogene Rechtsangelegenheiten (Ref. I/2)
  • Begutachtung durch den Senat,
  • Beschluss der Einführung und Akkreditierung.

Begutachtung durch die Universitätsleitung

Bei der Einführung neuer Studiengänge wird der Universitätsleitung noch vor Ausarbeitung der gremienrelevanten Studiengangsdokumente eine Kurzbeschreibung des neuen Studienganges zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt. Die Universitätsleitung überprüft dabei insbesondere, ob:

  • der Studiengang in das Profil der Universität Regensburg passt,
  • der Studiengang mit den Zielen der Universität in Studium und Lehre übereinstimmt,
  • die Nachfrage nach dem Studiengang sowie der Bedarf nach Absolventen und Absolventinnen des Studienganges plausibel belegt ist und ob
  • ausreichend personelle, finanzielle und sächliche Ressourcen zur Durchführung des neuen Studienganges zur Verfügung stehen.

Die Universitätsleitung gibt anschließend eine Stellungnahme zu dem geplanten Studiengang an den Senat sowie die Studiengangsverantwortlichen ab.


Externe Begutachtung fachlich-inhaltlicher Kriterien

Um eine externe Einschätzung zu den fachlich-inhaltlichen Aspekten des geplanten Studiengangs zu erhalten, bindet die Fakultät eine Gruppe externer Gutachter und Gutachterinnen in das Verfahren der Konzeptevaluation ein. Die Gutachtergruppe setzt sich zusammen aus:  

  1. mindestens einem fachlich einschlägigen Hochschullehrer oder einer fachlich einschlägigen Hochschullehrerin einer anderen Hochschule,
  2. mindestens einem bzw. einer fachlich nahestehenden externen Studierenden sowie
  3. einem Vertreter oder einer Vertreterin der Berufspraxis

Die Begutachtung erfolgt in der Regel in Form einer Begehung, die in Präsenz oder digital durchgeführt werden kann. Die externe Gutachtergruppe prüft die Studiengänge im Hinblick auf alle einschlägigen fachlich-inhaltlichen Kriterien. Die Ergebnisse der Begehung werden dokumentiert und der Gutachtergruppe zur Stellungnahme zugesandt.


Interne formal-rechtliche Prüfung der Studiengangsdokumente

Die Studiengangsdokumente werden vom Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten im Hinblick auf formal-rechtliche Kriterien sowie auf Durchführbarkeit des Studiengangs geprüft. Gegebenenfalls müssen die Dokumente nochmals überarbeitet werden, bevor sie nach abschließender Prüfung durch das Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten zur Beschlussfassung in den Gremien freigegeben werden, so dass nur rechtlich einwandfreie Dokumente den Gremien vorgelegt werden.

Begutachtung durch den Senat

Abschließend prüft der vom Senat eingesetzte Senatssauschuss "AG Prüfungsordnungen" die vorgelegten Studiengangsdokumente daraufhin, ob alle formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien eingehalten bzw. angemessen umgesetzt wurden, und gibt eine Beschlussempfehlung an den Senat ab. Die Ergebnisse der Prüfung des Senatsausschusses werden der Fakultät vorgelegt, um ggf. eine Stellungnahme und/oder Nachbesserungen zu ermöglichen.

Beschluss der Einführung und Akkreditierung

Nachdem die Dokumente abschließend überarbeitet wurden, werden sie dem Senat und dem Universitätsrat zum Beschluss vorgelegt und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird über die Einrichtung des Studiengangs unterrichtet. Anschließend werden die Prüfungs- und Studienordnung sowie ggf. weitere Satzungen von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten genehmigt. Mit Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten gilt der neu einzuführende Studiengang für die Dauer von acht Jahren als akkreditiert und die Universitätsleitung verleiht das Siegel des Akkreditierungsrates für akkreditierte Studiengänge.



  1. Verwaltung
  2. Referat I/1

Qualitätsmanagement und Koordination in Studium und Lehre

 

Koordination
Koordination

Matthias Baderschneider
Telefon 0941 943-1531
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