4. klinisches Semester „Wissenschaftliches Denken und Handeln“ (PROWISS-Semester = PROjekt- und WISSenschafts-Semester)
Das PROWISS ermöglicht den Studierenden der Medizin sich vertieft mit ihrer künftigen Rolle als Fachwissenschaftler mit wissenschaftlichem Denken und Handeln vertraut zu machen und auseinanderzusetzen und folgt in dieser Form den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (1) und adressiert ebenfalls die Empfehlungen zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (2).
Alle Studierenden erstellen in diesem Rahmen eine wissenschaftliche Arbeit bzw. arbeiten an einem wissenschaftlichen Projekt mit, das von ihnen danach auch weiter verfolgt werden kann.
Für die Studierenden wird damit die wissenschaftliche Ausbildung im Studium gestärkt und intensiviert, den Lehrstühlen und Abteilungen der Fakultät eröffnet es mehr Möglichkeiten, Projekte unter Einbindung studentischer Mitarbeit zu bearbeiten und so den Studierenden in weitaus stärkerem Maße als bisher die Chance, im Erfahrungsraum Forschung, der Wissen schafft, bereits wesentlich früher Neigungen zur Forschung mit fundierter Ausbildung nach zu gehen.
Ergänzend hierzu:
(1) WR; Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums in Deutschland auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der humanmedizinischen Modellstudiengänge, Drs. 4017-14, Dresden, Juni 2014
(2) DFG; Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis: Empfehlungen der Kommission “Selbstkontrolle in der Wissenschaft”, Published Online: 25 OCT 2013, DOI: 10.1002/9783527679188.ch1, Wiley – VCH Verlag
Erlangung der Kompetenz: „Der Studierende kennt die Grundlagen und methodische Basis wissenschaftlichen Denkens, Arbeiten und Handelns. Dazu gehört auch die Anwendung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse auf die Behandlung einzelner Patienten“
Der Besuch anderer Veranstaltungen des Curriculums während des PROWISS-Semesters ist nicht möglich.
Die oben beschriebenen Veranstaltungen sollen kompakt im 4. klinischen PROWISS-Semester absolviert werden. Der Besuch der verbindlichen Ringvorlesung sowie der konzipierten Seminare vor dem 4. klinischen Semester mit Leistungsnachweis ist in begründeten Fällen (begründbarer vorgezogener Beginn einer Promotionsarbeit, schwerwiegende Terminkollisionen, PROWISS im Ausland) möglich. Eine Prüfung hierzu erfolgt durch die Bereichsleitung „Qualität und Entwicklung der Lehre“.
Der Leistungsnachweis wird an die bereits erbrachten Leistungen für das Querschnittsfach „Geschichte, Theorie und Ethik“ geknüpft.
Die Absolvierung des PROWISS-Semesters an einer anderen nationalen oder internationalen Universität ist möglich und an folgende Bedingungen geknüpft:
Antrag auf Anrechnung von Vorleistungen (docx/pdf)
Da das PROWISS-Semester in dieser Art von anderen medizinischen Fakultäten nicht angeboten wird, ist die Anerkennung von Äquivalenzbescheinigungen an eine besondere Prüfung geknüpft: bis dato erworbene Masterabschlüsse können nach Prüfung durch das Studiendekanat Anerkennung finden. Im Einzelfall findet eine Prüfung durch die Studiendekane oder durch von ihnen beauftragte Personen statt. Der Antrag auf Anerkennung ist im Studiendekanat schriftlich zu stellen und mit allen antragsbegründenden Unterlagen abzugeben.
Wird das PROWISS Semester genutzt, um ein Promotionsthema zu bearbeiten, ist zusätzlich zur Anmeldung zum PROWISS Semester innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn an der Promotion diese im Promotionsbüro der Fakultät anzumelden. Formulare zur Anmeldung einer wissenschaftlichen Arbeit, mit Aufzählung der einzureichenden Unterlagen, sind auf der Homepage der Fakultät für Medizin unter Promotion Dr. med. und Dr. med. dent. ebenso verfügbar, wie die obligatorische Doktoranden-Betreuungsvereinbarung und ein Exposé-Muster.
Weiterhin ist für nach dem 01.01.2017 begonnene Promotionsvorhaben auch eine Meldung nach Hochschulstatistikgesetz erforderlich. Hierzu gibt Ihnen das Promotionsbüro/die Geschäftsstelle der Promotionskommission Dr.med./Dr. med.dent. gern weiterführende Auskünfte.
Einreichung und Verteidigung der Arbeit sind erst nach Abschluss des Studiums der Medizin/Zahnmedizin möglich.
Um einen geregelten Ablauf dieses Semesters zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich möglichst bald, jeweils für das Sommersemester spätestens bis zum 28. Februar und für das Wintersemester spätestens am 31. August verbindlich zum PROWISS anzumelden.
Die Anmeldung zum PROWISS muss schriftlich im Studiendekanat erfolgen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular unter Downloads.
Zum Ende des Semesters muss ein Projektbericht mit Forschungsunterlagen (bei Projektbearbeitung) bzw. ein Zwischenbericht mit Forschungsunterlagen (bei Promotion) erstellt werden. In diesem Bericht stellen Sie Ihre Arbeit kurz vor, beschreiben Tätigkeiten und Ergebnisse während des PROWISS und geben, je nach Stand Ihrer Arbeit, einen Ausblick auf ihre weitere wissenschaftliche Tätigkeit. Der Bericht muss bem Betreuenden abgegeben werden. Bitte beachten Sie den unter Downloads verfügaren Meldebogen zur Abgabe des Projektberichts.
Frist für die Notenmeldung durch den Betreuenden an das Studiendekanat ist im Wintersemester der 31.03., im Sommersemester der 30.09.
Der Projektbericht/Zwischenbericht wird im Wintersemester bis 31.03., im Sommersemester bis 30.09. per Mail als PDF vom Studierenden an das Studiendekanat abgegeben.
Die Notenmeldung an das Studiendekanat erfolgt zu den genannten Terminen durch den Betreuenden und kann auch durch die Studierenden selbst abgegeben werden.
Jeder Bericht ist mit einem Deckblatt zu versehen. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich die unter Downloads verfügbare Mustervorlage des Studiendekanats.
In seiner äußeren Form sollte sich der Projektbericht am Leitfaden zur Verfassung von Promotionsarbeiten (s. Downloads) orientieren. Der Bericht sollte sprachlich einen wissenschaftlichen Stil aufweisen.
Schlafmedizinisches Zentrum der
Klinik und Poliklinik für Innere Medizin II
Universitätsklinikum Regensburg
Lehre.Innere-II@klinik.uni-regensburg.de
Wie viele Seiten sollte der Bericht umfassen?
Der Bericht muss mindestens 10-15 Seiten umfassen.
Das Deckblatt hat 4 Seiten – zählen diese auch zum Umfang?
Nein. Das 4-seitige Deckblatt sollte nicht nummeriert werden und wird bei der Seitenanzahl von 10-15 Seiten nicht berücksichtigt.
Wie soll ich mit Zitaten umgehen?
Bitte zitieren Sie alle Literaturangaben entsprechend des Leitfadens für die Verfassung von Promotionsarbeiten.
Kann ich Teile meiner Promotionsarbeit in den Zwischenbericht einarbeiten?
Der Zwischenbericht kann Inhalte der Promotionsarbeit enthalten, sollte allerdings eine entsprechende Gliederung aufweisen, so dass das Thema kontextuell eingeordnet und bisherige sowie weitere Forschungsarbeiten erkennbar dargestellt sind.
Sinnvoll ist in diesem Fall ein Vermerk.
Ich habe einen wissenschaftlichen Artikel veröffentlicht. Ist dieser ausreichend als Zwischenbericht?
Der Zwischenbericht zu einer Promotion wie auch der Bericht zu einem Forschungsprojekt können (ggf. auch als Anhang) auch den Text einer Publikation oder das Manuskript einer geplanten Publikation enhalten, sofern der/die Studierende Erstautor/in der Publikation ist.
Der Bericht sollte allerdings eine entsprechende Gliederung aufweisen, so dass das Thema kontextuell eingeordnet und bisherige sowie weitere Forschungsarbeiten erkennbar dargestellt sind.
Sinnvoll sind ein Vermerk sowie die Zitation ihrer Veröffentlichung oder Angaben zum Review-Verfahren, sofern der Artikel noch nicht angenommen wurde.
Ich habe meine Promotionsarbeit fertiggestellt.
Kann ich den aktuellen Stand anstelle eines Zwischenberichts abgeben?
Jein. Bitte verfassen Sie jedoch zusätzlich eine Kurzfassung des Zwischenberichts mit Deckblatt und kurzem Abriss zur Finalisierung Ihres Promotionsvorhabens sowie dem Vermerk auf die Fertigstellung Ihrer schriftlichen Arbeit. Ob diese dem Bericht beigelegt werden muss, sollte individuell geklärt werden.
Kann es zu Plagiatsvorwürfen kommen, wenn Teile der späteren Doktorarbeit im Zwischenbericht auftauchen?
Nein, denn der Bericht ist rein intern und damit nicht mit einer wissenschaftlichen Veröffentlichung gleichzusetzen. Es empfiehlt sich ein Vermerk.
Werden die Projektberichte oder Zwischenberichte veröffentlicht?
Nein. Der Projektbericht wird zunächst beim Betreuenden zur Bewertung abgegeben und dann lediglich zur Archivierung an das Studiendekanat übermittelt.
Ich arbeite an einem ganz neuen Thema und habe daher Bedenken, meine Ergebnisse zu berichten.
Da die Zwischenberichte ausschließlich zu dokumentatorischen Zwecken aufbewahrt werden müssen und kein Ergebnis veröffentlicht wird, brauchen Sie keine Bedenken zu haben.
UR - Universität Regensburg
Fakultät für Medizin
am Universitätsklinikum
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
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