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Famulatur


Nach dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bis zur Anmeldung zum Zweiten Abschnitt eine viermonatige Famulatur (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ÄApprO) abzuleisten.

Die Famulatur wird abgeleistet
1. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
2. für die Dauer eines Monats in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung,
3. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung und
4. für die Dauer eines Monats in einer in den Nummern 1 bis 3 genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

Es gibt verschiedene Förderprogramme, z.B. durch die KVB.

KVB-Förderung „FamuLAND“: Bis zu 1.000 € für Ihre Famulatur!

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) fördert jedes Semester Famulaturen in ländlichen Regionen. Weitere Informationen und Details zur Bewerbung erhalten Sie auf der Internetseite der KVB unter: https://www.kvb.de/kuenftige-mitglieder/studium/famulaturfoerderung-famuland.


  1. UNIVERSITÄT

Studium Humanmedizin


UR - Universität Regensburg
Fakultät für Medizin

am Universitätsklinikum
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
93053 Regensburg