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Stephan Christoph studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, wobei er 2009/2010 ein Auslandsjahr in Frankreich an der Université de Rouen (Normandie) absolvierte. 2012 schloss er das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab.
Im Anschluss arbeitete er bis 2017 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht bei Herrn Prof. Dr. Johannes Kaspar an der Universität Augsburg. Dort verfasste er auch seine Dissertation zum Thema "Der Kronzeuge im Strafgesetzbuch - die Ermittlungshilfe gemäß § 46b StGB aus dogmatischer und empirischer Perspektive". Die Arbeit wurde 2019 mit dem Dissertationspreis der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. ausgezeichnet und die Druckkosten für deren Publikation durch einen Zuschuss der VG Wort finanziert.
Nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes am Landgericht Ulm (OLG-Bezirk Stuttgart) und des zweiten Staatsexamens arbeitete Stephan Christoph als Akademischer Rat an der Universität Augsburg, wo er bei Herrn Prof. Dr. Johannes Kaspar zu Fragen der Automatisierung des Strafverfahrens habilitiert.
Seit April 2023 ist er Inhaber der Juniorprofessur für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Regensburg.