Das Praktikum im Bachelorstudiengang ist als ganztägiges, außeruniversitäres Blockpraktikum von mindestens 8 Wochen Dauer (320 Std.) (*alte BAPO: 10 Wochen (400 Std.)) abzuleisten. Es besteht die Möglichkeit, das Praktikum in zwei Blöcken zu absolvieren, wobei jeder Block mindestens vier Wochen dauern muss. So haben Sie die Möglichkeit ein zweites Praktikum bei einer anderen Firma zu absolvieren.
Für die Absolvierung des Praktikums empfiehlt sich grundsätzlich die vorlesungsfreie Zeit. Sollte ein Praktikum dabei zeitlich in die Vorlesungszeit des folgenden Semesters hinein gehen, ist dies frühzeitig bei der Wahl der Veranstaltungen in jenem Semester zu berücksichtigen. Weiterhin sollten bei Überschneidungen mit Seminaren die jeweilgen Dozierenden frühzeitig kontaktiert werden, um Lösungsmöglichkeiten zu besprechen.
In Ausnahmefällen und bei außerordentlich gut für ein Praktikum im erziehungswissenschaftlichen Studium geeigneten Praktikumsinhalten, kann das Praktikum - vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Praktikumsbetreuung - semesterbegleitend erfolgen. Die Tätigkeit in der Praktikumsstelle muss dabei je Woche an mindestens 2 Tagen zu je mindestens 6 Stunden ausgeübt werden. Sofern dies auf Ihre zu erwartenden Praktikumsinhalte zutrifft (und auch nur dann!), können Sie eine diesbezügliche Anfrage an die Praktikumsbetreuung stellen.
Praxistätigkeiten vor Beginn des Studiums (Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, ehrenamtliche Tätigkeiten, erzieherische Ausbildungen, etc.) werden im Bachelorstudiengang generell nicht anerkannt. Das Praktikum ist in jedem Fall während Ihrer Studienzeit abzuleisten!
Es wird darauf hingewiesen, dass Praktika in pädagogischen Arbeitsfeldern der Bildungsarbeit (Erwachsenenbildung, Weiterbildung, betriebliche Bildung, Diagnostik, Therapie, etc.) absolviert werden müssen. Entscheidend hinsichtlich der Auswahl der Praktikumsstelle bzw. der Arbeitsbereiche ist der pädagogische Charakter. Der Mittelpunkt der inhaltlichen Beschäftigung während des Praktikums muss in der Erziehungs- und/oder Bildungsarbeit liegen oder muss zumindest eng an pädagogische Tätigkeiten geknüpft sein. Zielgruppe sind dabei (junge) Erwachsene.
Dies bedeutet, dass Praktika, in denen ausschließlich Aufsicht und Betreuung (vor allem im Elementarbereich wie z.B. Kindergarten, Grundschule) oder ausschließlich Pflege (Kranken- und Altenpflege) geleistet wird, nicht anerkannt werden.
Die drei Haupttätigkeiten Ihres Praktikums müssen 70% der Praktikumszeit einnehmen und deren Bezug zu den Inhalten des Studiums muss hergestellt werden können. Hierzu zählen ausschließlich die Veranstaltungen Ihres Kernstudiums (also nicht Nebenfach oder Wahlbereich).
ACHTUNG: Sie studieren nicht Sozialpädagogik, soziale Arbeit oder Schulpädagogik!
Es wird dringend geraten, das Praktikum im persönlichen oder beruflichen Interessensbereich zu absolvieren. Besteht Unklarheit darüber, welche inhaltliche Orientierung für das individuelle Profil passend ist oder welche Stellen für bereits vorhandene inhaltliche Interessensschwerpunkte existieren, besteht die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der Praktikumsbetreuung.
Weitere Informationen zur Auswahl/Suche einer Praktikumsstelle erhalten Sie weiter unten beim gleichnamigen Punkt.
WICHTIGSTER PUNKT: Die Inhalte sind entscheidend! Es bringt also nichts, eine Anfrage an die Praktikumsbetreuung mit dem Namen der Einrichtung zu stellen, da dies nur wenig aussagekräftig ist.
Da ein Praktikum im Studiengang Erziehungswissenschaft zur Reflexion der bisher erlernten Inhalte dient, sollten Sie erst ab dem dritten Fachsemesters eines absolvieren. So ist gewährleistet, dass Sie bereits ein fundiertes theoretisches Wissen mit in die Praxis nehmen und entsprechend viel Reflexionswissen aus dem Praktikum heraus ziehen können. Dieses können Sie dann im weiteren Verlauf Ihres Studiums mit weiteren Inhalten abgleichen und verknüpfen.
Das Praktikum kann theoretisch bis zum letzten Semester erfolgen, in dem Sie in den Studiengang eingeschrieben sind. Weiterhin kann das Praktikum auch erst nach dem Verfassen der Bachelorarbeit absolviert werden.
Beachten Sie aber, dass Sie im Anschluss an Ihr Praktikum noch das Begleitseminar (nicht gültig für *alte BAPO) besuchen müssen!
Studierende sind angehalten, ihr im Studium bereits angeeignetes Wissen dazu zu verwenden, Abwägungen zur Eignung einer möglichen Praktikumsstelle anzustellen und eigenständig darüber zu entscheiden.
Sollten Sie sich in GRENZFÄLLEN unsicher bzgl. der Eignung einer Praktikumsstelle sein schreiben Sie eine E-Mail an die Praktikumsbetreuung, in der Sie den Namen der Praktikumsstelle sowie wesentlich wichtiger die zu erwartenden Praktikumsinhalte (welche vorher dort erfragt werden müssen) nennen oder besuchen Sie die Sprechstunde.
Anfragen über offensichtlich nicht geeignete Praktikumsstellen sowie mit unzureichendem Informationsgehalt werden nicht oder nur kurz beantwortet.
Praktika müssen von der Praktikumsbetreuung generell nicht genehmigt werden. Sie suchen Ihre Praktikumsstelle eigenverantwortlich aus.
Haben Sie eine Stelle gefunden, deren pädagogischer Charakter eindeutig ist (siehe obiger Punkt "Wo kann ich ein Praktikum machen?"), müssen Sie nichts weiter tun. Die Listung in der Praktikumsdatenbank ist zwar ein gutes Zeichen, aber keine Garantie für die Anerkennung eines Praktikums. DENN: Die Inhalte sind entscheidend!
Selbstverständlich können Sie Ihr Praktikum auch im Ausland absolvieren.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie im International Office.
Wenn Ihre Praktikumsstelle eine Bestätigung über das Pflichtpraktikum wünscht, schreiben Sie eine E-Mail mit folgenden Daten an die Praktikumsbetreuung:
Die Bestätigung kann entweder
Sie erhalten nur Absagen oder finden einfach partout keine Praktikumsstelle? In diesem Fall sollten Sie sich Gedanken über Ihre Vorgehensweise und ggf. Ihr(e) Bewerbungsschreiben machen.
Nutzen Sie alle gegebenen Instrumente seitens der Universität, wie auf diesen Seiten beschrieben. Überdenken Sie ggf. Ihr semantisches Vorgehen bei Suchmaschinen-Recherchen. Zerlegen Sie Ihre Eingaben in möglichst wenige, prägnante Stichworte. Gleiches gilt für die Suche in Job-/Praktikumsbörsen.
Besuchen Sie vorab das BOK-Seminar “Bewerbung & Praktikum”, in dem viele nützliche Tipps zum Thema Bewerbung gegeben und erarbeitet werden.
Ihre Betreuenden in der Praktikumsstelle müssen nicht zwingend ein Hochschulstudium in Erziehungswissenschaft, Pädagogik oder Bildungswissenschaft absolviert haben. Es ist aber natürlich von Vorteil, pädagogisch geschulte BetreuerInnen zu haben.
Suchen Sie, falls nicht ohnehin von der Praktikumsstelle praktiziert, wiederholt Gespräche und Feedback. Rückmeldungen zu Ihrer Tätigkeit stehen Ihnen in einem guten Praktikanten-Arbeitgeber-Verhältnis zu.
Wenn Sie erkennen, dass Sie nicht in vereinbarten Bereichen eingesetzt oder die vereinbarten Praktikumsinhalte nicht erfüllt werden, fordern Sie diese ggf. ein. Es wird empfohlen, dabei feinfühlig aber bestimmt vorzugehen. In besonderen Fällen können Sie sich an die Praktikumsbetreuung wenden, die ggf. auch als Schlichter tätig werden kann.
Wenn Sie ein längeres Praktikum machen wollen, als es die vorlesungsfreie Zeit zulässt, können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Dies ist dann möglich, wenn das Praktikum mehr als 50% der Vorlesungszeit in Anspruch nimmt.
Zur Beantragung eines Praktikums- bzw. Urlaubssemesters gehen Sie mit Ihrem Praktikumsvertrag (der bestätigt, dass das Praktikum mehr als die Hälfte des Semesters andauert) zur Studentenkanzlei. Anträge werden in der Regel bis zu Beginn der Vorlesungszeit angenommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen können/dürfen. Belegte Veranstaltungen bzw. deren Prüfungsleistungen können somit nicht in Flexnow verbucht werden. Dies gilt jedoch nicht für Nachholklausuren aus vorangegangenen Semestern.
Bitte beachten Sie die Regelungen zum Urlaubssemester auf den Seiten der Studentenkanzlei.
Im April 1997 sind die Spitzenverbände der Sozialversicherung übereingekommen, dass ein während des Studiums abgeleistetes, in der Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum zur Hochschulausbildung gehört und somit als Bestandteil des Studiums gilt.
Insofern sind Studierende im Pflichtpraktikum nicht als ArbeitnehmerInnen in den Unternehmern versicherungspflichtig. Absolviert ein/e eingeschriebene/r Student/in das in der Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktikum, ist sie/er - unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Entgelts - versicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist zu beachten:
Praktika im Ausland: Studierende, die das Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren wollen, müssen mit ihrer Krankenversicherung (KV) abklären, ob im jeweiligen Ausland Versicherungsschutz durch die KV besteht.
Wird das Praktikum aufgrund einer ausländischen Prüfungs- und Studienordnung durchgeführt, besteht keine Versicherungspflicht.
Die in der Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebenen Praktika sind im Rahmen der Prüfungs- und Studienordnung als Pflichtbestandteil des Studiums definiert. Maßgeblich bei der Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes ist, ob das Praktikum mit oder ohne Entgelt durchgeführt wird.
Mit Entgelt ist die Praktikumsstelle organisatorisch und rechtlich verantwortlich und damit verpflichtet die Studierenden der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu melden, die dann automatisch die Studierenden im Versicherungsfall betreut.
Ohne Entgelt fallen die Studierenden im Versicherungsfall weiterhin unter den Unfallversicherungsschutz des Landes Bayern - Unfallversicherungsschutz wird gewährleistet durch die Unfallkasse Bayern.
Diese Meinung vertritt auch der Ausschuss "Rechtsfragen" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft, sowie die Unfallkasse Bayern in Anlehnung an das Sozialgesetzbuch (SGB VII, § 2 ff).
Grundsätzlich tritt das Land Bayern für Schäden ein, die durch Studierende in einer Praxisstelle verursacht werden, so dass der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung nicht erforderlich ist. Ein Regress bei den betreffenden Studierenden ist jedoch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich, eine Versicherung für diese Fälle aber weitgehend ausgeschlossen.
Im Unternehmen sind Studierende zusätzlich über die betriebliche Haftpflichtversicherung des jeweiligen Unternehmens abgedeckt.
Der Verdienst während des Pflichtpraktikums unterliegt der Einkommens- und Lohnsteuerpflicht. Es gelten die üblichen Fördergrenzen.
Besonderheit:
Studierende, die BAföG beziehen, müssen den Jahresverdienst auch dem BAföG-Amt mitteilen. Ein zu hoher Verdienst kann den Anspruch auf BAföG schmälern.
Studierende haben keinen Urlaubsanspruch, jedoch werden i.d.R. individuelle Vereinbarungen mit den Praxisstellen getroffen.
Als Richtlinie kann das Bundesurlaubsgesetz herangezogen werden; d.h. für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses wird 1/12 des üblichen Jahresurlaubs des Unternehmens angerechnet. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens 1/2 Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden. Der Mindesturlaub beträgt 24 Tage im Jahr.
Urlaubstage werden nicht auf die praktische Tätigkeit im Unternehmen angerechnet. Die jeweilige Prüfungsordnung der Studieneinrichtungen schreibt die Dauer der praktischen Tätigkeit im Unternehmen vor. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag) ist darauf abzustimmen.
Wenn in die Zeit Ihres Praktikums gesetzliche Feiertage fallen, so zählen diese zur wöchentlichen Arbeitszeit. Sind Sie bspw. in einem Betrieb beschäftigt, in dem eine 38-Stunden-Woche gilt, so zählt eine Woche mit gesetzlichem Feiertag als mit 38 Stunden abgeleistet, wenn Sie an den anderen Tagen zu Ihrer regulären Arbeitszeit tätig waren.
Wie Sie Ihren Leistungsnachweis bekommen:
Der Praktikumsbericht dient der schriftlichen Reflexion der absolvierten Tätigkeit und ist grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung Ihres (letzten) Praktikums bei der Praktikumsbetreuung abzugeben.
Er soll die Form einer Seminararbeit (inkl. Deckblatt und Gliederung) haben. Der Umfang des Praktikumsberichts muss insgesamt mind. 8 und max.10 Seiten betragen (sofern das Praktikum in zwei unterschiedlichen Institutionen absolviert wurde, darf der Umfang bis zu 4 Seiten mehr betragen. Dabei wird Wert auf eine korrekte Form (Orthographie, sprachlicher Ausdruck) gelegt.
Sollte das Praktikum in zwei unterschiedlichen Institutionen abgeleistet worden sein, umfasst der Bericht diese Gliederungspunkte jeweils getrennt für beide Institutionen. Der Gesamtbericht ist dann innerhalb von sechs Wochen nach Ende des zweiten Blocks bei der Praktikumsbetreuung abzugeben.
Das Deckblatt muss folgende Punkte enthalten:
Im Anhang an den Bericht fügen Sie die Kopie(n) der Praktikumsbestätigung(en) Ihrer Praktikumsstelle(n) bei. Zur Anfertigung der Praktikumsbestätigung gibt es keine formalen Vorgaben.
Der Praktikumsbericht muss nicht gebunden oder besonders geheftet werden.
Inhaltlich sollte enthalten sein:
Achten Sie darauf, keine bloße Aneinanderreihung von Tätigkeiten während des Praktikums aufzulisten. Hier geht es darum, die wichtigsten Aufgaben zu vermitteln (die im Formblatt besagten 70%) und nicht, minutiös jeden Arbeitsablauf nachvollziehen zu können.
Es kann helfen, bereits während des Praktikums eine Art Tagebuch zu führen und Eindrücke aufzuschreiben. Dies erleichtert auch im Anschluss die Anfertigung des Praktikumsberichts.
Die Theorie-Praxis-Reflexion hat zum Ziel, die Handlungen im Praktikum in Hinblick auf erlernte Theorien an der Universität zu reflektieren und umgekehrt.
Das erscheint in vielen Fällen auf den ersten Blick sehr schwer, weil im erziehungswissenschaftlichen Studium wenig konkretes Handlungswissen vermittelt wird (wie z.B. Computerkenntnisse, bestimmte Formeln oder Sprachen, etc.).
In der Pädagogik wird hingegen hauptsächlich Reflexionswissen gelehrt. Dieses soll befähigen, die Praxis bezüglich ihrer immanenten Theorien beurteilen zu können, um situationsunabhängig und flexibel handeln zu können. Zusammen mit der erworbenen Erfahrung im Praktikum und dem Reflexionswissen aus der Universität entsteht kompetentes Handeln.
Versuchen Sie also nicht nur, ganz konkrete Anwendungstheorien in Ihrem Praktikum zu integrieren, sondern reflektieren Sie darüber, welche wissenschaftlichen Theorien dazu beitragen könnten, die Praxis zu erklären, zu prognostizieren oder auch die gesetzten Ziele zu erreichen.
Am besten, Sie studieren dazu - vor oder während dem Praktikum - Literatur über das entsprechende Arbeitsfeld, reflektieren schon während der Arbeit über die Anwendung dieser Theorien und versuchen im Nachhinein weitere grundsätzliche Theorien in der Praxis zu finden.
Fristen
Der Praktikumsbericht ist in gedruckter Form innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des (letzten) Praktikums bei der Praktikumsbetreuung abzugeben.
Wenn Ihr Praktikum länger dauert als die Pflichtwochen, so geht Ihre Anstellung in ein freiwilliges Praktikum über. Ab diesem Zeitpunkt können Sie selbst bestimmen, wann Sie Ihren Praktikumsbericht abgeben. Jedoch gilt auch hier die 6-Wochen-Regel, sobald Ihr Praktikum vollständig abgeschlossen ist.
Der Bericht kann persönlich oder durch Andere
Sind alle Anforderungen erfüllt und alle Unterlagen abgegeben und bewertet, wird das Praktikum anerkannt und in Flexnow eingetragen. Dieser Flexnoweintrag bestätigt das Bestehen des Praktikummoduls (EDU-BA-M07, bzw. *alte BAPO EDU-M07).
Die Aktualisierung in Flexnow erfolgt jeweils zu zwei Stichtagen je Semester. Davon sind keine Ausnahmeregelungen möglich. Bei diesen Terminen sind noch bis zu 2 Wochen für die Korrektur zu berücksichtigen. Anschließend erscheint die Praktikumsleistung automatisch in Flexnow, es muss also nichts weiter getan werden.
Korrekturstichtage sind
im Sommersemester der 30.06. und der 30.09. sowie
im Wintersemester der 31.12. und der 31.03.
Diese Termine sind so gewählt, dass insbesondere auch die Zeugniserstellung erleichtert wird. Ausnahmen von diesen Stichtagen können nicht gemacht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbetreuung.
Sollte es Bedarf für eine Überarbeitung Ihres Praktikumsberichts geben, werden Sie per E-Mail von der Praktikumsbetreuung kontaktiert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Feedback-Gespräch bei der Praktikumsbetreuung zu erhalten oder Einsicht in den korrigierten Praktikumsbericht zu nehmen. Bitte erfragen Sie hierfür einen Termin.
Wenn Sie im Anschluss an Ihre verbuchte Praktikumsleistung ein Feedback-Gespräch wünschen, wenden Sie sich an die Praktikumsbetreuung.