Vorteile
Themenbereiche
Öffentliches Immobilienrecht
Privates Immobilienrecht
Formalia
Die Relevanz des Immobilienrechts als vielschichtiges Rechtsgebiet kann kaum überschätzt werden. Immobilienbezogene Fragestellungen aller Art und Komplexität prägen unser Leben. Sie begegnen zum einen nahezu jeder Privatperson, die etwa ein Haus bauen oder eine Wohnung mieten möchte. Die Immobilienwirtschaft ist allerdings auch ein wichtiger Wirtschaftszweig. Die volkswirtschaftliche Bedeutung wird schon allein dadurch deutlich, dass Immobilien 86% des deutschen Anlagevermögens darstellen.
Dies macht die Immobilienbranche auch zu einem bedeutenden Arbeitsfeld für Juristen. Viele Kanzleien betreiben spezialisierte Practice Groups zum Immobilienrecht, und mit dem Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht gibt es zwei Spezialisierungsmöglichkeiten als Fachanwälte mit unmittelbarem Immobilienbezug. Die Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg bietet daher einen speziell auf die Herausforderungen der Immobilienwirtschaft zugeschnittenen Schwerpunkt an.
Der Schwerpunkt 3 bildet dabei die Zweiteilung in das Öffentliche und Private Recht der Immobilienwirtschaft in ausgewogener Balance ab. Besonderes Augenmerk liegt darauf, in den Schwerpunktveranstaltungen bereits bekannte Gebiete wie etwa das Bauplanungsrecht oder das öffentliche Wirtschaftsrecht schwerpunktspezifisch zu vertiefen. Durch diese Verknüpfung mit den Pflichtfächern ist der Schwerpunkt auch dann sinnvoll, wenn Sie später in anderen Bereichen arbeiten.
GmbH-Recht - 2 SWS
Bank- und Kapitalmarktrecht - 2 SWS
KÜ: Vertragsgestaltung im Immobilienbereich - 1 SWS
Öffentliches Wirtschaftsrecht - 1 SWS
Vergaberecht - 1 SWS
KÜ: Öffentliches Immobilienrecht - 1 SWS
Planungsrecht - 2 SWS
Methodenlehre mit KÜ zum wissenschaftlichen Arbeiten - 2 SWS (Bestandteil aller Schwerpunkte)
zwei Seminare - 4 SWS (je 2 SWS
Bei der Verteilung der einzelnen Veranstaltungen des Schwerpunktes wurde darauf geachtet, dass ausreichend Zeit für die Examensvorbereitung bleibt. Daher kann der überwiegende Teil der Angebote schon im 5. und 6. Fachsemester besucht werden, so dass im Jahr vor dem Examen Zeit für die Wiederholung des Examenspflichtstoffes bleibt.
Der Schwerpunk besteht aus folgenden Veranstaltungen:
Zwei Seminare nach Wahl
ÖR/ZR, 4 SWS
Sie schreiben im Schwerpunktstudium einen Seminar- und eine Studienarbeit. Die Themen dieser Arbeiten richten sich nach den Seminaren, in deren Rahmen sie geschrieben werden. Die Note der Studienarbeit ist bereits Bestandteil der Note im 1. Examen.
Planungsrecht
ÖR, 2 SWS
Die Vorlesung vertieft exemplarisch Probleme des allgemeinen Städtebaurechts, die nicht Pflichtbereich des Staatsexamens sind. Außerdem wird das Raumordnungsrecht mit seinem Bezügen zum Bauplanungsrecht sowie das Fachplanungsrecht dargestellt.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
ÖR, 1 SWS
Mit Blick auf die Immobilienwirtschaft werden wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundlagen, Grundzüge des Gewerberechts und der nationalen Subventions- und Kartellrechts sowie die immer stärkere unionsrechtliche Überformung dargestellt.
Vergaberecht
ÖR, 1 SWS
Die Vergabe öffentlicher Aufträge spielt im Immobilienbereich eine gewichtige Rolle. Die Vorlesung stellt zunächst die europäischen Grundlagen dar, um in Anschluss aufzuzeigen, wie ein richtliniengeprägtes Rechtsgebiet in nationales Recht umgesetzt wird.
KÜ: Öffentliche Immobilienrecht
ÖR, 1 SWS
Behandelt werden aktuelle Streitfragen aus dem Öffentlichen Immobilienrecht mit juristischem wie gesellschaftspolitischem Konfliktpotenzial. Regenmäßige Vorträge externer Referenten und Exkursionen liefern den nötigen Praxisbezug.
Bank- und Kapitalmarktrecht
ZR, 2 SWS
Die Finanzierung von Immobilienprojekten wirft Fragestellungen aus dem Bank- und kapitalmarktrecht aus. Die Vorlesung behandelt die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde, das Recht der Banken- und Börsenaufsicht sowie Investmentfonds
GmbH-Recht
ZW, 2 SWS
Immobilientransaktionen erhalten zumeist eine gesellschaftsrechtliche Dimension. Die Vorlesung knüpft an die Pflichtveranstaltung zum Handels- und Gesellschaftsrecht an und vermittelt Grundlagen des Kapitalgesellschaftsrechts und des Rechts der GmbH.
KÜ: Vertragsgestaltung im Immobilienrecht
ZR,
Aufgabe eines Vertragsgestalters ist neben dem Interessenausgleich die Absicherung der beteiligten Parteien. Die Konversationsübung vermittelt das hierfür erforderliche methodische Rüstzeug und dessen Anwendung auf praktische immbilienrechtliche Fälle.