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Beratung

Heureka! Ich hab’s!

... etwas völlig Neues, eine Erfindung?

Herzlichen Glückwunsch!
  
 

Sie denken daran, die Sache könnte ein Patent werden? Dann Vorsicht, erzählen Sie es nicht jedem, denn das oberste Prinzip für ein Patent ist, daß es bis zum Tage seiner Einreichung kein Fremder kennt.

 

Als nächstes sollten Sie die Problemstellung formulieren, zu der Sie den entscheidenden “Geistesblitz” hatten. Machen Sie eine ausführliche Beschreibung evtl. mit Zeichnungen. Damit ist der Erfindungsprozess schon abgeschlossen. Wenn Sie ein Modell, einen Prototypen oder eine sonstige Realisierung Ihrer Erfindung haben und Versuche zur Bestätigung durchgeführt haben, dann ist dies gut, aber es ist nicht notwendig. Hauptsache, Sie sind sich sicher, daß die Erfindung funktioniert. Denken sie aber bei Ihrer Beschreibung daran, dass zumindest ein Experte auf Ihrem Fachgebiet die Erfindung allein aufgrund Ihrer Beschreibung nachvollziehen kann. Fehlt etwas, dann fehlt es auch dem Patent.

Wie Sie sehen, dies ist genauso einfach, wie eine sonstige Veröffentlichung zu verfassen. Jetzt müsste die Meldung nur noch zum Patentamt kommen. Dann wäre es geschafft. Oder doch nicht?

Tja, wenn das mit dem neu nur so sicher wäre. Haben Sie gewusst, dass rund 80 Prozent aller wissenschaftlichen Neuerungen in Patentschriften zu finden sind. Es wäre also zur Sicherheit jetzt Zeit, eine Recherche durchzuführen. Erschrecken Sie nicht, wenn Sie möchten, unterstützt Sie Ihr Erfinderberater gerne bei dem gesamten Vorgehen. Rufen Sie an (0941/943-2322)!
 


Recherchieren

Eine Patentanmeldung ist meist nicht billig, wie Sie noch sehen werden. Auch geht es oft nicht ohne Patentanwalt. Daher sollte man sicher sein, dass die Erfindung auch wirklich neu ist. Nun werden Sie sicherlich die klassiche Literatur für Ihre Arbeit durchsucht haben. Aber, wie gesagt, nur die Patentschriften zählen wirklich. (Mittlerweile sind Patentschriften sogar als wissenschaftliche Literatur anerkannt). 

Daher sollten Sie jetzt in Patentdatenbanken recherchieren. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie feststellen, dass es doch schon eine fast gleiche Lösung Ihres Problems gibt. Dann haben Sie zwar etwas Zeit verloren, aber viel Geld gespart, eventuell aber auch Anregungen für Ihre eigene Arbeit gefunden. 

Wie macht man das aber nun konkret? Eigentlich genau so wie Sie Literatur recherchieren, nur dass jetzt eine Patentdatenbank auf Sie wartet. Das Internet liefert dazu alles frei Haus. Für eine erste Recherche gibt es kostenlose Möglichkeiten, z.B. www.depatisnet.de vom deutschen Patent- und Markenamt. Eine tiefergehende Recherche ist aber meist mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Wenn Sie bei all dem das Gefühl haben, Sie könnten Hilfe brauchen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Erfinderberater.

Wenn Sie sich, vielleicht zusammen mit Ihrem Erfinderberater, sicher sind, dass die Erfindung tatsächlich neu ist, dann ist der nächste Schritt die Erfindungsmeldung.


Erfindermeldung

Das deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) schützt Ihre Rechte als  Erfinder im weltweiten Vergleich in einmaliger und vorbildlicher Weise. Es verpflichtet Sie aber auch, die Erfindung Ihrem Arbeitgeber umgehend zu melden. Zu diesem Zwecke hält Ihr Erfinderberater ein Formblatt für Sie bereit. 
 

Dieses Formblatt soll Ihnen helfen, eine umfassende und vollständige Meldung zu machen. Keine Angst, das Anmeldeformular ist nicht schwierig. Sie müssen keine Patentschrift erstellen, es reicht ein strukutrierter Prosatext. Ein paar weitere Fragen beantwortet und schon ist es erledigt. Ich stehe Ihnen aber auch gerne beim Ausfüllen bei. Sie können es im Downloadbereich herabladen. Zuerst wird dabei unter anderem geklärt, ob Sie freier Erfinder oder Diensterfinder sind.


Freie Erfinder sind im allgemeinen Universitätsangehörige, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Universität stehen (z.B. Studenten, Stipendiaten oder mancher Bachelorand oder Masterand, aber auch ein Gastprofessor). Freie Erfinder sind berechtigt, über Ihre Erfindungen selbst zu verfügen. Aber auch die freien Erfinder können zu einer ersten Information bei Ihrem Erfinderberater vorbeischauen. Alle anderen sich im Dienste der Hochschule befindlichen Personen, auch die Professoren, sind im allgemeinen Diensterfinder. Sollten Sie Zweifel haben, dann fragen Sie Ihre Hochschulverwaltung oder wenden Sie sich an mich, Ihren Erfinderberater. 

Der nächste Schritt auf dem Weg zum Patent ist die Patentanmeldung.
 


Patentanmeldung

Das Patentgesetz gewährt Ihnen ein auschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht über Ihre Erfindung, und dies für 20 Jahre! Als Gegenleistung für dieses Monopol wird eine Offenlegung des Inhalts des Patents erwartet. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Neuerungen auch der Öffentlichkeit bekannt werden. Eine Patentanmeldung bedeutet also auch immer eine Veröffentlichung!

Für eine Patentanmeldung müssen Sie sich als nächstes entscheiden, wo Sie es anmelden wollen. Typischerweise beginnt man beim Deutschen Patentamt oder beim Europäischen Patentamt. Auch eine Erweiterung auf andere Staaten ist oft wünschenswert. Sie sollten auf jeden Fall immer einen Patentanwalt mit der Ausformulierung Ihres Patentes beauftragen. Denn die richtige Formulierung ist entscheidend, ob Ihr Patent auch einmal Geld abwerfen wird. Über die Fristen, die bei einer Patentanmeldung zu beachten sind, informiert Sie Ihr Erfinderberater.

Eine Patenanmeldung ist nicht billig. Auch wenn Sie es nur in Deutschland anmelden! Die amtlichen Gebühren sind noch erschwinglich, aber ein Patentanwalt kostet echtes Geld. Schnell sind 5000 Euro für die ersten Schritte zusammen. Eine Ausdehnung auf mehrere Länder, insbesondere mit den nötigen Übersetzungen in die Landessprache, lassen die Kosten schnell ins Uferlose wachsen. Auch die Aufrechterhaltung über die gesamte Laufzeit ist nicht zu verachten.

Sie müssen jetzt aber nicht erschrecken. Im Punkt "Förderung" wird erzählt, wie das mit Hilfe der Hochschule gestemmt werden kann.


Förderung

Patente kosten viel Geld. Seit Sommer 2000 gibt es die Bayerische Hochschulpatentinitiative. Im Rahmen der High-Tech-Offensive des Freistaates wurden hierzu erhebliche Mittel als Anschubfinanzierung gewährt. Damit sollte das Patentwesen an den bayerischen Hochschulen gestärkt werden. Dies erfolgte bis 2006 in Zusammenarbeit mit der Patentstelle der Fraunhofer-Gesellschaft in München. Seitdem übernimmt die Bayerische Patentallianz GmbH den zentralen Part. Die Förderung besteht, kurz gesagt darin, daß die gesamten Patentierungskosten übernommen werden und Sie in allen Stufen der Patentierung mit Rat und Tat begleitet werden. Natürlich kann dies nicht ganz umsonst sein. Zu den Details fragen Sie Ihren Erfinderberater.

Auch freie Erfinder aus den betreuten Hochschulen können an dieser Förderung teilnehmen. Fragen Sie auch hierzu Ihren Erfinderberater. 

Der letzte Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Patent ist die Verwertung.
 

Ausführliches zur Bayerischen Patentallianz finden Sie auch auf der Bayerischen Patentallianz-Seite. Klicken Sie einfach auf nebenstehendes Logo.

Verwertung

Es ist nicht ganz so einfach, mit einem Patent eine Handvoll Geld zu verdienen. Leider amortisieren sich nur wenige Patente wirklich. Seien Sie daher nicht sofort enttäuscht, wenn es nicht klappt. Sie haben eine Erfahrung gesammelt, die heutzutage im Beruf immer gefragter ist. Sie wissen, wie man an ein Patent kommt, und haben vielleicht jetzt selbst eines.

Eine professionelle Verwertung ist das A und O auf dem Weg zum erhofften Gewinn mit einem Patent. Es stehen Ihnen typischerweise drei Wege offen (wobei Sie natürlich die Verfügungsgewalt haben müssen):

  1. Sie sind von Ihrer Idee und Ihrem Erfolg überzeugt und möchten daher eine eigene Firma gründen. Hier hilft Ihnen unsere Gründerberatung gerne weiter.
  2. Sie verkaufen das Patent. Dabei müssen Sie jedoch mit einem größeren Abschlag rechnen. Das interessierte Unternehmen geht ja in Vorleistung.
  3. Sie vergeben Lizenzen an einen oder mehrere Firmen. Ist Ihr Patent ein Erfolg, sprudeln die Lizenzeinnahmen über einen langen Zeitraum. 

Als Erfinder wissen Sie wahrscheinlich am besten, in welcher Branche sich Ihre Erfindung gut vermarkten läßt. Normalerweise haben Sie jedoch kaum Erfahrungen im Verhandeln mit Ihrem Geschäftspartner. Auch wenn Sie sich noch so gut verstehen, allein schon aus seinem unternehmerischen Interesse heraus, muss er Ihren möglichen Ertrag gering halten. Es kommt also darauf an, hier kompetent aufzutreten. Der halbe Anteil einer guten Verwertung kann mehr erbringen als der ganze Anteil einer schlechten Verwertung. Auch hier kann Ihnen (und auch uns als Hochschule) die Bayerische Patentallianz mit ihrem in langen Jahren erworbenen Know-How zur Seite stehen. Sie prüft die Marktsituation, nimmt Verhandlungen mit potentiellen Interessenten auf und überwacht auch einen eventuellen Lizenzvertrag über die ganze Laufzeit. 

Auch in dieser Phase begleitet Sie Ihr Erfinderberater!
 



Erfinderberatung


Dr. Monika Mügschl-Scharf

Tel. +49 941 943-2322
E-Mail: erfinderberatung@ur.de