Fördermöglichkeiten im Finanziellen Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung
Das Finanzielle Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung der Universität Regensburg dient der Motivation und der Unterstützung der Forschenden zur verstärkten Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte bei anerkannten Förderinstitutionen. Es unterstützt Nachwuchswissenschaftler*innen beim Aufbau eigener Forschungsgruppen.
Die Universität fördert vielversprechende Forschungsideen mit bis zu 30.000 € und zahlt pauschale Aufwandsentschädigungen für eingereichte Drittmittelanträge. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder der Universität. Nachwuchsforschende, die nach Regensburg wechseln, können sich vorab bewerben.
Antragsberechtigung, -verfahren und Förderbedingungen sind in den Richtlinien zum Finanziellen Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung geregelt.
Die Fördermöglichkeiten umfassen fünf Linien, die aus dem Universitätsnetz oder via VPN direkt online beantragt werden können:
Mittel aus dem Finanziellen Anreizsystem für Drittmitteleinwerbung werden bei der Berechnung der Restmittel nicht berücksichtigt.
Der Forschungsrat entscheidet über die Vergabe der Mittel. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anträge, die jedoch weniger als zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung eingereicht werden, können erst in der nächsten Sitzung behandelt werden. Die Sitzungen des Forschungsrates finden während der Vorlesungszeit einmal im Monat statt. Die Termine der Sitzungen finden Sie hier.